1. Den potentiellen Werbeanruf gar nicht erst annehmen

Der erste Weg, einem lästigen Telefonspammer oder gar Telefonbetrüger ein Schnippchen zu schlagen, ist ganz einfach: Nicht drangehen, sofern Ihnen die Telefonnummer unbekannt ist, sie Ihnen verdächtig vorkommt oder jemand mit unterdrückter Nummer anruft. Die Aktivierung der Rufnummernunterdrückung ist bei Telefonwerbung ohnehin untersagt.

Allerdings hat diese Methode auch zwei Nachteile. Erstens: Wenn jemand widerrechtlich anonym anzurufen versucht, werden Sie auf diese Weise nie erfahren, wer dahintersteckt. Wollen Sie aber gegen einen möglichen Missbrauch Ihrer Rufnummer und / oder gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen, brauchen Sie zumindest die Informationen über den Täter. Zweitens haben Sie – selbst wenn der Übeltäter über die angegebene Telefonnummer identifiziert werden kann – in diesem Fall keine rechtliche Handhabe gegen den Telefonverkäufer. Denn ein bloßer (missglückter) Versuch der Telefonwerbung reicht nicht aus, um eine Klage gegen ihn einzureichen. Juristisch können Sie also nur gegen einen tatsächlich erfolgten Werbeanruf vorgehen.

2. Einfach auflegen

Die zweite mögliche Taktik ist, das Telefonat einfach ohne weitere Worte zu beenden, sobald Sie hören, dass es sich um eine Telefonwerbung, eine unerwünschte oder dubiose Umfrage oder einen sonstigen lästigen Telefonspam handelt. Wenn Ihnen die Telefonnummer des Anrufers auf dem Display angezeigt wird, könnten Sie den Telefonverkäufer oder Telefonspammer bei Anwendung dieser Strategie eventuell hierüber entlarven. Nur: Außer der Telefonnummer haben Sie so zunächst keine weiteren Informationen gegen ihn in der Hand.

Ein deutlicher Vorteil dieser Methode ist jedoch, dass Sie auf diese Weise sicher sein können, dass Sie keine Informationen über sich preisgegeben haben, die dem Anrufer nicht ohnehin schon bekannt sind (und er weiß ja nicht, ob er überhaupt richtig verbunden war). Einfach aufzulegen spart außerdem viele Nerven, sofern Sie sich gerade nicht auf irgendwelche Diskussionen am Telefon einlassen möchten. Sie müssen dann nicht überlegen, was Sie auf welche Aussage am besten kontern und wie Sie dem Telefonverkäufer klarmachen, dass Sie nicht an seinem Angebot interessiert sind.

3. Angebot des Telefonverkaufs mangels Interesse ablehnen

Wenn Sie sich auf das Gespräch einlassen bzw. sich erst einmal anhören, wer anruft und weshalb genau, dann haben Sie die Option, das Angebot höflich abzulehnen. Sagen Sie etwa: "Vielen Dank für das Angebot. Aber ich habe kein Interesse. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Tschüss." Und legen Sie konsequenterweise auf. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine weitere Diskussion ein. Auch, wenn die Person am anderen Ende der Leitung versucht, Sie weiter in ein Gespräch zu verwickeln oder sogar umzustimmen, sollten Sie dann auflegen. Sie brauchen deswegen kein schlechtes Gewissen zu haben: Ihr Standpunkt ist dargelegt, das Gespräch haben Sie ordnungsgemäß beendet. Punkt.

4. „Keine Zeit“

Falls Sie sich im Zuge des Werbeanrufs oder einer Telefonumfrage dafür entscheiden zu sagen, dass Sie keine Zeit haben oder zurzeit im Totalstress sind, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die anrufende Firma es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versucht. Fragt der Anrufer danach, ob er später noch einmal anrufen kann, antworten Sie auf jeden Fall mit "Nein. (Es ist jetzt wirklich extrem ungünstig.)". Nennen Sie auf keinen Fall irgendwelche Zeiträume, wann Sie erreichbar wären. Machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie für so etwas gar keine Zeit haben. Sie müssen sich auch nicht rechtfertigen: Keine Zeit ist keine Zeit. Das ist zu akzeptieren.

5. Falls der Name bestätigt werden soll: „Falsch verbunden“

Wenn der Telefonverkäufer Sie fragt: "Bin ich hier richtig bei..." oder: "Sind Sie Frau / Herr X?" Dann können Sie so antworten: "Nein. Da haben Sie sich verwählt." oder: "Tut mir Leid. Hier gibt es keine/n Frau / Herrn X." Selbst, wenn das gelogen sein sollte, sind Sie den lästigen Anrufer damit sicher los, denn er kann nun nichts weiter machen.

Fragt der Anrufer nach einem Mitbewohner des Haushalts, der vielleicht gerade nicht da ist, gehen Sie ähnlich vor. In diesem Fall könnte Ihre Antwort lauten: "Hier ist keine Frau / Herr X." Wenn diese Person sich zum Zeitpunkt des Anrufs tatsächlich nicht im Haus befindet, wäre das sogar die Wahrheit. Der Anrufer könnte es (im Idealfall) jedoch so interpretieren, dass es diese Person an diesem Ort nicht gibt. Sie müssen also nicht unbedingt lügen, um eine lästige Telefonwerbung erfolgreich abzuwehren. Durch eine geschickte Formulierung können Sie einen Telefonverkäufer auch mit einer wahrheitsgemäßen Aussage austricksen.

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Vorsicht Nepp!

6. So tun, als würde man nichts verstehen

Diese Methode können Sie anwenden, wenn Sie sich nicht namentlich vorgestellt haben oder Ihr Name irgendwie ausländisch klingt. Außerdem sollten Sie sich, bevor Sie in dem Telefonat anfangen zu sprechen, darüber im Klaren sein, dass Sie so vorgehen möchten. Sonst wäre das natürlich nicht glaubwürdig.

Die Strategie lautet: Tun Sie so, als würden Sie die Sprache nicht oder nur sehr schwer verstehen und als verstünden Sie nicht, worum es dem Anrufer geht. Stellen Sie sich dumm oder sprechen Sie mit einem starken ausländischen Akzent (einem Akzent, den Sie auch möglichst authentisch wiedergeben können). Oder melden Sie sich in einer anderen Sprache und tun Sie so, als würden Sie gar kein Deutsch verstehen. Anstelle einer Fremdsprache können Sie diese Taktik auch mit einem für Außenstehende möglicherweise schwer verständlichen Dialekt versuchen, sofern Ihnen dies liegt (Schweizer Deutsch, Bayerisch, Sächsisch usw.).

Ist Ihnen die Variante mit der Fremdsprache oder dem fremdsprachlichen Akzent zu kompliziert, dann sagen Sie einfach, dass die Telefonverbindung bei Ihnen sehr schlecht ist und dass Sie aufgrund des Rauschens oder Piepens in der Leitung nichts verstehen.

7. „Ich will den Chef sprechen“

Ein weiterer Weg, mit lästiger Telefonwerbung umzugehen, ist es, den Chef des Unternehmens zu verlangen. Stellt man Sie zu ihm durch, können Sie diesem dann Ihre Meinung verwendeten Masche mitteilen. Möglicherweise schreckt die Aussage, dass Sie den Chef zu sprechen wünschen, den Telefonverkäufer ab. Oder es verunsichert ihn zumindest.

8. Telefonverkäufer auf die Rechtswidrigkeit seines Anrufs hinweisen

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nicht aus Versehen im Kleingedruckten eines Vertrags, eines Gewinnspiels oder dergleichen dieser Form von Werbung durch das Unternehmen zugestimmt haben, dann weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass er mit dem Anruf eine Straftat begeht, die ihn bei einer Ahndung bis zu 50.000,- € Bußgeld kosten könnte. Seit 2009 sind nämlich Werbeanrufe, denen der Angerufene nicht zugestimmt hat, gesetzlich verboten. Ruft ein Telefonverkäufer oder ein Telefonbetrüger mit unterdrückter Nummer an, dann teilen Sie ihm zudem mit, dass die Rufnummernunterdrückung ihm als Unternehmen per Gesetz untersagt ist. Falls er jetzt noch nicht aufgelegt hat, dann versuchen Sie noch, den Namen der Firma und seinen eigenen Namen herauszubekommen (sofern Sie das nicht schon getan haben), um gegen ihn vorgehen zu können.

9. Firmenname, Ansprechpartner und konkreten Grund erfragen

Erhalten Sie einen Werbeanruf und gehen Sie auf diesen ein (haben also nicht sofort aufgelegt), dann sollten Sie immer nach dem Firmennamen und dem Namen des Gesprächspartners fragen. Des Weiteren sollten Sie in Erfahrung bringen, weshalb er anruft bzw. was dieser mit der Telefonwerbung genau erreichen will. Mit der Info, wer von wo anruft, ist es sicherlich leichter, auch die Telefonnummer herauszufinden für den Fall, dass der Telefonverkäufer trotz des gesetzlichen Verbots seine Rufnummer unterdrückt hat.

10. Rechtliche Schritte ankündigen

Ergänzend zur Aussage im Punkt Nr. 8 können Sie dem Werbeanrufer androhen, dass Sie rechtliche Schritte gegen dieses Gebaren einleiten werden. Wie Sie diese rechtlichen Schritte umsetzen können, erläutere ich in Punkt 12 dieser Maßnahmenliste.

11. Beweise für den Rufnummernmissbrauch sichern

Damit Sie auch tatsächlich etwas gegen den unerwünschten und unerlaubten Werbeanruf unternehmen können, sollten Sie sicherstellen, dass Sie aussagekräftige Beweismittel vorlegen können. Schreiben Sie sich sofort Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie die Daten des Anrufers (Telefonnummer, Firmenname und Name des Ansprechpartners) auf. Besorgen Sie sich den Einzelverbindungsnachweis Ihres Telekommunikationsdienstleisters, sofern Sie diesen nicht ohnehin monatlich zugeschickt bekommen. Diesen legen Sie als Kopie der Klage, die Sie bei der Bundesnetzagentur einreichen, oder den Unterlagen, die Sie zwecks Klage oder Abmahnung des Unternehmens an die Verbraucherzentrale schicken, bei.

12. Unerlaubte Telefonwerbung der Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur melden

Liegt nachweislich einer der hier genannten Rechtsverstöße (unlauterer Wettbewerb, verbotene Telefonwerbung bzw. Rufnummernmissbrauch) vor, dann haben Sie – außer dem Einschalten eines Anwalts – zwei Erfolg versprechende Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

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13. Rufnummernsperre einrichten

Vorbeugend, oder auch, um unerwünschte Rückrufe von Telefonverkäufern zu vermeiden, können Sie eine Telefonsperre einrichten. Neben der manuellen Sperre können Sie bestimmte Rufnummern, zum Beispiel solche mit 0900-er-Telefonnummern, von Ihrem Telefondienstleister für Ihren Anschluss sperren lassen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung im Falle von Telefonverkäufen, unlauterer Telefonwerbung oder Telefonbetrug ersetzt.

Weitere Ansätze zum effektiven Umgang mit lästigen Telefonverkäufern

Die_Utopische, am 21.08.2013
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Autor seit 13 Jahren
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