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Verantwortlichkeit oder Schuld





Verantwortlichkeit oder Schuld

 

Im Rahmen der Regeln, die ein starker Mensch beherzigen sollte, spielt Verantwortlichkeit eine bedeutende Rolle. Deshalb wird sie in dem Buch „Der starke Mensch“ auch ausgiebig behandelt. Da die Gemeinsprache Verantwortlichkeit und Schuld zu unrecht oft verbindet, erscheint es mir wichtig, Verantwortlichkeit und Schuld gegenüberzustellen.

Für einen Verantwortlichen bedeutet verantwortlich sein, alles, was ihm zumutbar und für ihn durchführbar ist, zu unternehmen, um das, was er zu verantworten hat, so zu beeinflussen, dass er das Ergebnis akzeptieren kann.

Verantwortlich sein beinhaltet keine Schuld.

 Selbstverständlich ist es möglich, dass ein Verantwortlicher zugleich schuldig ist.

Während Schuld auf einen verbotenen und meistens zugleich strafwürdigen Tatbestand hinweist, also in hohem Maße von Regeln und Gesetzen einer Gesellschaft abhängt, beschränkt sich Verantwortlichkeit darauf, den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung aufzuzeigen, und zwar unabhängig von jeder Schuldfrage.

Die Forderung, verantwortungsbewusst zu handeln, ist viel umfassender als die, nicht schuldig zu werden. Denn sie verpflichtet uns, all unsere Entscheidungen rechtfertigen zu können, also Rede und Antwort zu stehen, und sei es auch nur dem eigenen Gewissen gegenüber.

Jeder ist für sein Tun und Lassen verantwortlich. Wie ein Beispiel zeigen wird, reicht seine Verantwortlichkeit sogar noch weiter, und zwar bis zu den Folgen seines Handelns.

 Wer vom Dach eines Hochhauses einen Stein wirft und damit einen Menschen erschlägt, muss sich nicht allein für das Werfen des Steins verantworten, sondern auch für den Tod des Opfers, und zwar selbst dann, wenn er auf den Menschen gar nicht gezielt hat.

Die gesicherte Erkenntnis, für alles verantwortlich zu sein, was wir beeinflussen können, soll unser Handeln bestimmen.

 Über sein Können hinaus ist niemand verpflichtet, so lautet die abgewandelte Form eines Rechtsgrundsatzes[1] aus dem antiken Rom. Können in dem hier gemeinten Zusammenhang bedeutet, jemandem ist es möglich und auch zumutbar, eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.

Entscheiden und verantwortlich sein dürfen unter gar keinen Umständen getrennt werden.

Wer anderen befiehlt, sollte sich stets bewusst sein, dass ihn sein Befehl nicht nur für das eigene Handeln verantwortlich werden lässt, sondern ebenfalls für das durch seinen Befehl beeinflusste Tun anderer Menschen. Ein Befehlsgeber darf niemals vergessen, dass er selbst dann verantwortlich bleibt, wenn sein Befehl missachtet wird.

Seine Verantwortlichkeit wird genauso wenig eingeschränkt oder gar aufgehoben, wenn sein Befehl zwar formal befolgt wird, das Ergebnis allerdings anders ausfällt, als er es geplant hat.

Wer Kindern Waffen gibt und zulässt, dass sie wie Soldaten oder Partisanen kämpfen, der trägt auch Mitverantwortung für alle Verletzungen, die diesen Kindern zugefügt werden.

Wir sind gewohnt, bei Verantwortung sofort an Schuld zu denken. Außerdem reagiert unser Gefühl für gewöhnlich äußerst ablehnend auf die Vorstellung, die Verantwortlichkeit oder sogar die Schuld eines Täters werde gemindert, wenn wir Unschuldige, ja selbst die Opfer eines Verbrechens für mitverantwortlich halten. Die Adjektive verantwortlich und schuldig sind unbedingt zu trennen. Zwar sagen beide Begriffe etwas über einen Menschen und sein Handeln aus, aber mit unterschiedlichem Gewicht. Einem Schuldigen kann es mithilfe eines geschickten Anwalts durchaus gelingen, wegen besonderer Umstände eine Minderung seiner Schuld zu erreichen oder sogar mangels Beweisen als ein vermeintlich Nichtschuldiger freizukommen … seine Verantwortlichkeit bleibt davon jedoch unberührt.

Wer Sensationsmeldungen über spektakuläre Verbrechen und die anschließende Jagd auf mutmaßliche Täter verfolgt, kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass wir sehr viel Energie auf die Suche nach Schuldigen verwenden. Ist es vielleicht schon zu viel? Ganz und gar nicht der Meinung sind einige rechts stehende Parteien; deshalb versprechen sie potenziellen Wählern, die Bestrafung von Schuldigen zu verschärfen, um dadurch für mehr Sicherheit zu sorgen.

Bei näherem Hinsehen erweist sich dieses Vorhaben jedoch als reine Bauernfängerei.

Im Kampf gegen Kapitalverbrechen erweisen sich schärfere Gesetze als wenig Erfolg versprechend, wie die folgenden Ausführungen belegen werden.

Die Motivation, Schuldige zu bestrafen, gründet sich vornehmlich auf drei Zielsetzungen: Abschreckung, Schutz und Vergeltung. Ungeachtet dessen, dass der Wunsch nach Vergeltung als Reaktion auf ein Verbrechen nachvollziehbar ist, bleibt er destruktiv und damit ein negativ zu wertender menschlicher Zug. Er ist daher nicht geeignet, das friedliche Miteinander der Menschen zu fördern. Auch die Hoffnung, dass sich ein potenzieller Täter durch harte Strafen abschrecken ließe, erweist sich als fragwürdig. Denn viele Verbrecher sind davon überzeugt, sie hätten ihre Verbrechen viel zu gut vorbereitet, als dass sie gefasst werden könnten. Bei den im Affekt verübten Verbrechen spielt Abschreckung ohnehin keine Rolle. Wie verhält es sich nun mit dem versprochenen Schutz?

Verbrecher sind erst erkennbar, nachdem sie ihr Verbrechen begangen haben. Da es jedoch nicht möglich ist, sich vor etwas zu schützen, was bereits geschehen ist, kann es streng genommen keinen Schutz vor Verbrechern geben. Schützen können wir uns demnach nur gegen Menschen mit der Bereitschaft, Verbrechen zu begehen, also vor potenziellen Verbrechern. Zu ihnen gehören aber nicht nur die Menschen, die bereits eines Verbrechens überführt worden sind und deshalb Verbrecher genannt werden, sondern auch die Menschen, die trotz ihrer Bereitschaft noch kein Verbrechen verübt haben oder denen nur keines nachgewiesen werden kann. Beschränken wir unsere Schutzmaßnahmen auf den Kreis der überführten Verbrecher, ist das Ergebnis höchst unvollkommen. Einerseits schützen wir uns überflüssigerweise vor geläuterten Verbrechern, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, auf der anderen Seite verzichten wir auf jede Schutzmaßnahme, weil wir die Gefährlichkeit potenzieller Verbrecher, die wir noch zu den unbescholtenen Mitmenschen rechnen, nicht erkennen. Haftstrafen können uns somit nur vor den Verbrechen schützen, die allein deshalb nicht verübt werden, weil sich die potenziellen Täter gerade in Haft befinden. Es gibt keinen Schutz vor Verbrechen, die von überführten Tätern nach Verbüßung ihrer Haftstrafe oder von Ersttätern begangen werden.

Fassen wir zusammen, müssen wir uns eingestehen, dass wir zumindest auf längere Sicht weniger Kraft, Zeit und auch Geld auf das Suchen und Bestrafen von Schuldigen verwenden sollten. Darauf völlig verzichten werden wir in überschaubarer Zukunft vermutlich nicht können. Allerdings kommt dem derzeitigen Umgang mit Schuldigen allenfalls die Qualität einer Hilfsmaßnahme zu: sehr wohl geeignet, einen Notstand kurzfristig abzuwenden, jedoch nicht wert, die Suche nach einer besseren Lösung zu ersetzen.

Dem Umgang mit Schuld und Schuldigen haftet zu Recht der Makel an, rückwärtsgewandt zu sein, denn er bezieht sich auf etwas, was bereits geschehen ist und logischerweise nicht mehr verhindert werden kann. Völlig anders verhält es sich mit Verantwortlichkeit. Zwar nimmt auch sie ihren Ausgang nicht selten bei etwas Geschehenem, aber nur in der sicherlich begrüßenswerten Absicht, daraus etwas zu lernen, was in die Zukunft hineinwirkt, wie wir nämlich vermeiden können, begangene Fehler zu wiederholen. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Unterschied: Während es bei Schuld vor allem darum geht, jemandem schuldhaftes Verhalten nachzuweisen und ihn dann entsprechend der Schwere seiner Missetat zu bestrafen, entfaltet Verantwortlichkeit ihre volle Kraft, wenn den Menschen bewusst wird, wofür sie selbst geradezustehen haben. Wir sollten zumindest schon erahnen, dass die Beschäftigung mit Verantwortlichkeit eine größere Bedeutung beanspruchen darf als der Umgang mit Schuld und Schuldigen. Intensives Auseinandersetzen mit Verantwortlichkeit berechtigt zur Hoffnung, viele Verbrechen von vornherein verhindern zu können – das wäre tatsächlich ein Zuwachs an Sicherheit:

Was die Suche nach Schuldigen verspricht, hält vielleicht das Wissen um die eigene Verantwortlichkeit.

 


[1] Publius Juventius Celsus, römischer Rechtsgelehrter um 100 n. Chr.:

    Ultra posse nemo obligatur  (Quelle: Büchmann: Geflügelte Worte)


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Kommentare

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Wolf-Gero sagte:
am 28.02.2010
Hallo Hans!

Danke für Deinen Kommentar!

In manchen Fällen wünscht man sich vielleicht sogar, dass die Bereitschaft zu kriminellem Handeln ein Zeichen auf der Stirn hinterließe. Da wir jedoch in keinen Menschen hineinsehen können, schützen wir uns nur gegen die Menschen, die bereits einmal schwach geworden sind und dabei gefasst wurden. Wen die Polizei noch nicht fassen konnte, den halten wir für unschuldig, selbst wenn er zehn Menschen getötet hat.

Obwohl die Berufsjuristen immer wieder äußern, dass sich das Recht kaum noch von Gerechtigkeit unterscheide, sieht die Wirklichkeit anders aus. Durch die rechtliche Regelung wird oft genug eine Ungerechtigkeit zementiert. Da können jemandem noch so sehr die Haare zu Berge stehen, wichtig für die Entscheidung, ob eine Strafe oder keine Strafe zu verhängen ist, ist das Recht die einzige Grundlage. Vergessen wir nicht! In der Hitlerdiktatur waren die Judengesetze geltendes Recht, obwohl sie eine Menschengruppe nicht nur diskriminierte, sondern sogar tötete.

Viele Grüße
Wolf-Gero


Hans sagte:
am 28.02.2010
Hallo Wolf-Gero,

Das Problem ist, dass man bei Verbrechern, die eine Tat begangen haben, davon ausgegangen wird, dass in vielen Fällen ein erhöhtes Risiko für weitere Taten besteht.

In diesem Zusammenhang sei an den Fall Marianne Bachmeier erinnert, die wohl - auch wenn Sie nicht in Haft gekommen wäre - keine weitere Straftat begangen hätte und damit eine Ausnahme bildet.

viele Grüße,
Hans


Wolf-Gero sagte:
am 14.02.2010
Hallo Ursula!

Vielen Dank für Deine anerkennenden Worte und ebenfalls für die sehr gute Bewertung. Leider ist es noch immer so, dass viel zu viele Gerechtigkeit mit Recht gleichsetzen. Doch die strukturelle Ungerechtigkeit ist viel zu groß, als dass man sie übersehen könnte. Es gibt zwar bei der Gesetzgebung ein ehrenvolles Ziel, nämlich die Rechtsprechung an Gerechtigkeit anzupassen. Doch das geht nur, wenn keine Interessen von Bessergestellten betroffen sind – wann ist das schon der Fall?

Viele Grüße
Gero


UrsulaOrtmann
(Online)
UrsulaOrtmann sagte:
am 14.02.2010
Hallo Gero, diese Definition zu verinnerlichen und umzusetzen, wäre eine gute Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit, welche nicht mehr nur einem scheinbaren Recht unterworfen ist, das für Gerechtigkeit im eigentlichem Sinn ohne Bedeutung ist. Ein hoffentlich fruchtbarer Informationsgehalt, der in die Betrachtung gängiger Rechsstsprechung irgendwann miteinfließt ? Aber dass ist in jedem Fall ein großartiger Beitrag für mehr Bewusstsein in dieser Sache.

Viele Grüsse
Ursula


Veröffentlicht: 14. Februar 2010