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Er ist eines der Tabus unserer Gesellschaft   u n d  er kommt weitaus häufiger vor, als man denken möchte. Betroffen sind Hühner, Kaninchen, Katzen und Hunde, Kühe, Pferde und auch vor Zootieren macht die menschliche Gier vor dem sexuellen Kick nicht halt.

Geradezu unfassbar ist in diesem Zusammenhang, dass die Zoophilie, oft auch als Sodomie bezeichnet, d.h. der sexuelle Mißbrauch von Tieren in Deutschland nicht einmal verboten ist!

Mangelnde Gesetze

Waren noch bis September 1969, sexuell geprägte Handlungen von Menschen an und mit Tieren durch § 175 b des Strafgesetzbuches (StGB) verboten, so wurde dieser im Rahmen der 1. Strafrechtsreform abgeschafft, angeblich wegen mangelnden Bedarfs.

Eine Strafbarkeit ist damit in Deutschland erschreckender Weise bis heute nur noch dann gegeben, wenn die Handlungen zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz führen, dem Tier mithin Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund gegeben wäre (vgl. § 1 Tierschutzgesetz - TierSchG).

Der Aspekt des fehlenden, vernünftigen Grundes ist hierbei noch recht eindeutig. Schwierig wird es jedoch häufig, insbesondere psychische Leiden und Schäden des betroffenen Opfers auch nachzuweisen.

Als weitere ggf. relevante Strafvorschrift kommt die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) in Frage.

Die genannten Vorschriften bieten die Möglichkeit, Schäden (Verletzungen oder Tod) des betroffenen Tieres zu ahnden, nicht jedoch die Handlung an sich, die ja nicht zwangsläufig  zu einem beweisbaren Schaden führen muss.

Unter Umständen kann auch die Vorschrift des § der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) relevant sein. erstösse werden  jedoch nur auf Antrag und nicht von Amts wegen verfolgt.

Betroffen sind - wie bereits erwähnt - viele Tierarten. Überwiegend jedoch werden große Hunde und  Pferde Opfer der häufig männlichen Täter. In vielen Fällen werden nicht - nur - eigene Tiere mißbraucht, sondern auch die Tiere von Bekannten (beim freundschaftlichen "Gassigehen") oder aus Tierheimen.

Während der Mißbrauch bei Kleintieren meist zum Tode führt, ist er bei Hunden, Pferden und anderen Großtieren häufig nur durch Zufall festzustellen, wenn nämlich der Täter bei seiner Tat beobachtet wird. Ein betroffenes Tier sollte bei Verdacht schnellstens dem Tierarzt vorgeführt werden. Nur so können etwaige Verletzungen  mit etwas Glück rechtzeitig erkannt und Anzeige erstattet werden. Wichtig für den Tierhalter ist unbedingt, auch auf Verhaltensänderungen seines Tieres zu achten.

Übrigens: die Verbreitung von Inhalten, die sexuelle Handlungen an und mit Tieren zeigen sind auch in Deutschland verboten!

Doch die Zahl der Mißbrauchs-/Vergewaltigungs-Fälle steigt. In Zeiten des Internets ist es für die Täter ein Leichtes, sich in Foren und auf einschlägigen Internetseiten auszutauschen und Treffen zu vereinbaren.

Es ist dringend an der Zeit,  die gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung sexuellen Mißbrauchs an Tieren zu schaffen. - Auch in Deutschland.

 

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Kommentare

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Marcus_Skupin sagte:
am 29.12.2009
Na, dann mal her mit den richtigen Informationen. - Bin gespannt...


Mr.NoComment
Mr.NoComment sagte:
am 29.12.2009
Informiert euch erst einmal.
Diese Fehlinformationen und Propaganda von VTL oder Stumme Schreie ist Menschenverachtend !


Veröffentlicht: 06. Dezember 2009