Warum ein Berliner Testament sinnvoll ist

Während einer Ehe betrachten die Eheleute ihr verdientes und gespartes Geld als ihr Vermögen, das sie gemeinsam verwalten und anlegen. Stirbt einer der Ehepartner, dann wünschen sich die meisten, dass das gemeinsame Geld auf den überlebenden Ehepartner übergeht. Normalerweise geht das Erbe an den verbliebenen Ehepartner, die Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, bekommen einen sogenannten Pflichtteil.

Es gibt aber immer Gründe, warum die Kinder erst dann erben sollen, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ehepaare, die das möchten, die sollten ein Berliner Testament aufsetzen lassen. Nur mit einem Berliner Testament ist es möglich, dass das komplette Vermögen an den überlebenden Ehepartner geht, die Kinder bekommen in diesem Fall nicht einmal einen Pflichtteil. Sie erben erst dann, wenn Mutter und Vater nicht mehr leben.

Haben Sie ein Testament?

Erben ohne Ärger

Die Anwälte für Erbrecht können sich in Deutschland nicht über mangelnde Arbeit beklagen, denn Erbstreitigkeiten gibt es viele. Vor allem wenn kein Testament gemacht wurde, dann streiten sich die Kinder, Enkel, Onkel und Tanten um das Erbe und diese Prozesse sind richtig teuer, denn sie können sich über Jahre hinziehen. Alles würde ein bisschen einfacher, wenn ein Testament gemacht würde, denn dann ist das Erbe geregelt.

Besonders prekär wird die Lage, wenn es zu einem Zerwürfnis zwischen Eltern und Kindern kommt. Auch wenn die Eltern nicht möchten, dass die Kinder ihren gesetzlichen Pflichtteil bekommen, verhindern können sie es nicht, es sei denn, die Eltern machen ein Berliner Testament. Wurde ein Berliner Testament von einem Notar aufgesetzt, dann sind die Kinder praktisch enterbt, sie bekommen nichts vom Vermögen der Eltern, wenn Vater oder Mutter sterben. Erst wenn beide Eltern nicht mehr leben, dann erben die Kinder zumindest ihren Pflichtteil.

Was ist ein Berliner Testament?

Für ein sorgenfreies Leben

Das Berliner Testament ist immer dann eine gute Idee, wenn zum einen das Vermögen groß ist und wenn zum anderen kein Verwandter erben soll. Kaum jemand möchte, dass nach seinem Tod die Ehefrau oder der Ehemann in einer unsicheren finanziellen Situation zurückbleibt. Vor allem wenn der Lebensstandard des Ehepaars hoch war, dann sollte es nach Möglichkeit auch so bleiben, wenn einer der Ehegatten stirbt. Mit einem Berliner Testament wird genau das erreicht, denn mit diesem Testament erbt allein der überlebende Ehepartner und sonst keiner.

In früheren Zeiten wurde das Berliner Testament in der Regel aufgesetzt, um die Ehefrau finanziell abzusichern. Noch vor 50 Jahren war es nicht selten der Fall, dass die Ehefrau keinen eigenen Beruf erlernt hatte und nach dem Tod des Mannes praktisch mittellos war, wenn die Kinder ihren Pflichtteil bekamen. Um das zu verhindern, wurde das Berliner Testament ins Leben gerufen. Vermögende Ehemänner konnten mit diesem Testament die Ehefrau zur alleinigen Erbin machen, ohne dass das Pflichtteil an die Kinder ausgezahlt werden musste. Bis heute hat sich am Berliner Testament wenig geändert, noch immer erbt alleine der überlebende Ehepartner. Erst nach dessen Tod kommen auch die Kinder in den Genuss des elterlichen Vermögens, wenn noch etwas vom Erbe vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann gehen die Kinder gänzlich leer aus.

Bildquelle

Testament (Bild: geralt / Pixabay)

Autor seit 12 Jahren
7 Seiten
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