Wenn sich die Katze in Nachbars Garten schleicht

Katzen sind nicht jedermanns Liebling. Von ihren Besitzern verwöhnt, nerven sie den Rest der Nachbarschaft durch unerwünschte Jagdbeute, stinkende Hinterlassenschaften und nächtliche Geräusche während der Laufzeit. Beinhalten solche Umstände immerhin noch einen gewissen Störfaktor, so erscheint ein Verfahren aus dem Jahr 2003 dem vernunftbegabten Menschen jedoch völlig irrsinnig. Das Landgericht Hildesheim musste sich allen Ernstes mit der Frage auseinandersetzen: Dürfen Katzen ohne Erlaubnis das Nachbargrundstück betreten? Die tierfreundliche und realitätsnahe Entscheidung lautete schließlich: Selbstverständlich dürfen Katzen das. Damit müssen Nachbarn einfach leben. (LG Hildesheim AZ.: 1 S 48/03) Katzenfreunde dürfen aber dennoch nicht ungeniert die Nachbarschaft terrorisieren. Nach verschiedene Urteilen müssen lediglich ein bis zwei fremde Katzen im Grundstück geduldet werden.

Der Hund: Bester Freund des Menschen oder Nervensäge?

Die größten Ärgernisse mit fremden Hunden sind ja bereits behördlich geregelt: Leinenzwang und Maulkorbverordnung, die Pflicht zur Beseitigung von Exkrementen sowie Einschränkungen bei der Zucht gefährlicher Rassen. Doch selbst die natürlichste Lebensäußerung des treuen Vierbeiners bleibt von kreativer Klagewut nicht verschont: Das Bellen. Immer wieder müssen Schiedsstellen oder Gerichte klären, wann und wie lange ein Hund bellen darf. Bisweilen kommt es dabei zu skurrilen Ergebnissen, deren Durchsetzbarkeit keineswegs gesichert scheint. Denn zu gewissen Zeiten dürfen Hunde tatsächlich keinen Mucks von sich geben. So entschied 1993 das Kölner Oberlandesgericht, dass während bestimmter Ruhezeiten der betreffende Hund nicht kläffen durfte (AZ.: 12 U 40/93). Auch andere deutsche Gerichte fällten ganz ähnliche Urteile. In Hamburg und Düsseldorf hingegen hielten die Richter festgelegte Zeiten für realitätsfern. Das Landgericht Schweinfurt sah ebenfalls ein, dass "Bellen nach Uhrzeit" einem Hund naturgemäß nicht vermittelbar sei. Es wies jedoch auch darauf hin, dass der Hundehalter eine gesundheitsschädliche Lärmstörung dennoch (ggf. durch Abschaffung des Tiers) unterbinden müsse (AZ.: 3 S 57/96). Das Oberlandesgericht Köln entschied dagegen: Auf den Lärmpegel kommt es gar nicht an. Selbst Jaulen oder Winseln kann die Nachbarn stören (Az.: 12 U 40/93). Manchmal ist Deutschland eben doch ganz schön auf den Hund gekommen.

Die Sache mit der Ruhestörung

Um Lärm handelt es sich oftmals auch bei den Klagen gegen andere Tierbesitzer. So entschied beispielsweise das Nürnberger Amtsgericht, dass sich die Zwergpapageien eines Beklagten nur zu festgesetzten Zeiten auf dessen Terrasse aufhalten dürfen (Az.: 13 C 8525/95). Auch Hähne können nicht einfach krähen, wann sie wollen. Ihrem Besitzer kann gegebenenfalls auferlegt werden, die Tiere zu bestimmten Ruhezeiten schalldicht zu verwahren. Offenbar gibt es tatsächlich Zeitgenossen, die sich in ländlichen Gegenden niederlassen und dann juristisch gegen Tiergeräusche vorgehen.

Bessere Karten haben dagegen die Frösche. Egal, wie laut und lange sie quaken: Frösche dürfen nicht aus ihren Gewässern entfernt werden, selbst dann nicht, wenn sie der tierfreundliche Nachbar dort erst extra angesiedelt hat. Für diese Erkenntnis musste allerdings erst die höchste Instanz der bundesdeutschen Zivilgerichte bemüht werden. Der Bundesgerichtshof entschied 1992, dass Frösche unter Naturschutz stünden und ihre Entfernung daher unzulässig sei (Az.: V ZR 82/91). Ähnlich sah es das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1999. Allerdings werden Besitzer entsprechender Teiche gleichzeitig verpflichtet, für Ruhe zu sorgen.

Das deutsche Bienenrecht

In den verwirrenden und mitunter staubtrockenen Texten bundesdeutscher Gesetzgebung gibt es tatsächlich auch vier tierisch erheiternde Abschnitte. Es handelt sich dabei um die Paragrafen 961 bis 964 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche sich ganz ernsthaft mit dem "Bienenrecht" befassen. Darin geht es im Wesentlichen um die Rechtssicherheit beim Schwärmen eines Bienenvolkes: Wem gehört das Volk wie lange? Was passiert, wenn sich mehrere Bienenvölker vermischen? Was ist bei der Verfolgung eines Schwarms zu beachten. Man sollte es kaum glauben, aber das Bienenrecht des BGB besteht schon seit mehr als 100 Jahren.

 

 

 

Bitte beachten Sie, das dieser Artikel rein informativen Charakter trägt und keine Rechtsberatung darstellt.

Donky, am 30.10.2016
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