Aktuelle Warnung vor Iglo-Produkt

Neueste Warnungen betreffen ein Iglo-Produkt: Am 5. April wurde bekannt, dass bei der Untersuchung einer Probe von Tiefkühl-Petersilie wieder VTEC Bakterien (Verotoxin bildende E.coli) vorgefunden wurden. VTEC-Bakterien können bei rohem Verzehr zu gesundheitlichen Problemen, wie unter anderem zu fieberhaften Magen-Darm-Störungen führen, erklärt Iglo Deutschland.

Das betroffene genaue Produkt ist "Iglo Petersilie" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.2019 und der Codierung "L8346BR005 / Uhrzeit 06:00-14:00". Die Angaben findet man auf der Verpackung. Auf die Uhrzeit ist besonders zu achten. Die betroffene Charge war im Einzelhandel erhältlich.

Am 1. März gleich drei neue Warnungen

Gleich drei aktuelle Warnungen sind in der erweiterten Plattform enthalten

  • die Geflügelbolognese von dennree aus 95183 Töpen wegen einiger Mikroorganismen
  • die Tätowierfarbe INTENZE Terra di Siena und
  • die Tätowierfarbe INTENZE Dark Brown, letztere beide von Premier Products in 24223 Dänischenhagen, wegen erhöhten Nickelgehalts

Verbraucher können sich schnell und direkt informieren

Interessierte Verbraucher können sich ständig über neueste Warnungen auf der Lebensmittelplattform lebensmittelwarnung.de informieren. Dort wird auch auf Wunsch die Internetadresse des Verbrauchers aufgenommen, damit über twitter ein optimaler aktueller Informationsfluß über jüngste Warnungen gewährleistet ist.

Genauso ist ein kostenloses RSS-Feed Abonnement möglich, damit der interessierte Verbraucher per email über sämtliche Warnungen bundesweit oder auch nur über sein Bundesland oder über Warnungen aus allen benachbarten Bundesländern sofort informiert wird.

Inzwischen hat sich die Internet-Plattform lebensmittelwarnung.de unter den Verbrauchern stark durchgesetzt. Viele Haushalte lassen sich per email oder über twitter über aktuelle Rücknahme- oder Rückrufaktionen aller die Gesundheit gefährdenden Lebensmittel unterrichten, die in den Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

Die zuständigen Behörden aller Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten bisher auf www.lebensmittelwarnung.de alle Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden. Diese betrafen bisher Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Reges Interesse an der Verbraucher-Plattform

Ständig wird auf der Internet-Plattform lebensmittelwarnung.de vor Produkten des Lebensmittelhandels und deren Verzehr gewarnt. Zur Zeit (Stand Ende Februar 2019) gibt es allein aus dem noch jungen Jahr 2019 genau 17 Warnungen aus dem Lebensmittelbereich. Sie allein sind für jeden Verbraucher Grund genug, die Plattform lebensmittel.de stärker zu beachten. Das können Lebensmittel sein, deren Mindesthaltbarkeit noch nicht abgelaufen ist, in denen sich Fremdkörper befinden können, die von Salmonellen befallen sind, oder Lebensmittel, die Allergien hervorrufen können, aber nicht entsprechend deklariert sind. Gründe für einen Rückruf von Lebensmitteln gibt es viele. Hier ist eine sofortige Information äußerst wichtig. Im Durchschnitt wird die Website von rund 150.000 Besuchern etwa 250.000 Mal pro Monat besucht. Via Twitter folgen derzeit rund 7.500 Follower dem Portal.

Was nützt eine Warnung vor Lebensmitteln in der Tageszeitung, wenn die Ware gestern gekauft und heute schon verzehrt wurde? Deshalb beginnt für viele Verbraucher der Tag mit einem Blick in das Smartphone, um sich vor dem Einkaufen über das Internet auf "Lebensmittelwarnung.de" über aktuelle neue Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel zu informieren.

Jetzt ist der Themenbereich der Warnungen ausgeweitet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit einigen Tagen auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren. Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können bei diesen Produktgruppen beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert.

Schon vor 3 Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens musste 2019 gewarnt werden. Dabei handelt es sich um Arbeitshandschuhe mit zu hohem Chromgehalt, Bambusschüsseln aus dem Dänischen Bettenlager und Kinderschuhe der Marke Ricosta, ebenfalls mit zu hohem Chromgehalt.

Mobile Endgeräte haben natürlich Zugriff

Im Zuge der Erweiterung des Portals wurde auch das Design überarbeitet und die Seite für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert. Auf der Startseite des Portals können Nutzer auswählen, ob sie sich Warnungen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen ansehen möchten. Es werden alle aktuellen Warnungen angezeigt. Diese können aber auch nach betroffenen Bundesländern gefiltert werden. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht.

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