Die Frage, ob man aktiv von einer Bewegungserkennung oder Audioerkennung des Überwachungssystems alarmiert werden möchte, oder ob man nur die Aufzeichnungen hinterher als Beweismittel einsetzen möchte, definiert ebenfalls unterschiedliche Anforderungen.
Bei der aktiven Überwachung muss die Kamera oder der zentrale Videoserver in der Lage sein Bewegungen durch Bildänderungen zu erkennen, ohne dabei von Sonnenuntergang oder auch ggf. sich im Wind bewegenden Blättern abgelenkt zu werden. Entsprechendes gilt für Audio. Ebenfalls benötigt das System einen Kommunikationsweg zur Alarmierung. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen und gehen vom Schalten eines Alarmkontaktes einer Alarmanlage über Versand einer Email oder SMS bis zum Anruf bei einem Sicherheitsdienst. Je nach Einsatz muss entsprechend schnell reagiert werden.
Bei aktiver Überwachung lohnt sich ggf. auch eine Pan-Tilt-Kamera, die per Fernsteuerung die Blickrichtung verändern kann.
Bei einer passiven Überwachung sind andere Schwerpunkte zu setzen. Hier muss sicher gestellt werden, dass das Bildmaterial für eine Auswertung gut genug ist. Also ist ggf. eine hochauflösende Kamera vorzuziehen. Ebenso ist eine Ausleuchtung, etwa durch den Einsatz von Infrarot-Scheinwerfern, einzuplanen. Zusätzlich sollte hier das Aufzeichnungsgerät besonders gegen die Wegnahme oder Manipulation eines Eindringlings geschützt werden.
Oft findet man aber besonders im hochpreisigen Segment Kameras und Systeme, die beide Anforderungen erfüllen.
Für den Einsatz als Babyphon wird man aber auf aktive Überwachungstechnik setzen wollen. Wenn man ein Haustier "überführen" möchte und die Frage nach "Wer von euch hat da..." beantwortet wissen möchte, der wird wohl mit einer passiven Überwachung auskommen. Hier gibt es bereits einfache Kamerasysteme, die auf eine SD-Karte aufzeichnen und nur eine Spannungsversorgung benötigen. Ein Beispiel für eine solche Kamera wäre diese hier:
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