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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Artikel deren Inhalt nicht der gängigen Lehrmeinung entsprechen

SusanneEdele
Beiträge: 275
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am 04.01.2012

Ich möchte in nächster Zeit einige Gesundheitsartikel schreiben, die Produkte und Behandlungsmethoden beschreiben, die nicht wissenschaftlich belegt sind. Reicht ein Zusatz wie:

Die Informationen in diesem Artikel ersetzten nicht den Besuch/ die Behandlung beim Arzt oder Therapeuten, und stellen meine persönliche Meinung/ Erfahrung dar. Inhalte entsprechen zum Teil nicht der gängigen Lehrmeinung.

Oder gibt es noch mehr zu beachten?

VG

Susi

"Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen" (Chines. Sprichwort)
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 04.01.2012

"Dieser Artikel ersetzt nicht den Rat eines Fachmanns   Arztes/Apothekers/Heilpraktikers"

Soweit ich weiß schreibt man das so. Lächelnd

Du kannst es ja auch mal im Text erwähnen, dass es zwar noch nicht wissenschaftlich bewiesen ist aber..usw. und dann die Erfolge oder Wirkungen erwähnen. Das reicht normalerweise. Lächelnd

Immortelle
Beiträge: 55
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am 04.01.2012

Ich hab bei Suite auch Artikel geschrieben aus meinem Studium über Autismus und aus meiner Praxis mit der Pflege eines Autisten heraus, die von der hierzulande anzutreffenden Meinung bei Ärzten und Therapeuten wesentlich abweichen. Der Zusatz, den Grace nennt, steht bei meinen Artikeln auch und ich hatte keine Probleme mit Beschwerden.

Es ist ja häufig so, dass veraltete Erkenntnisse und überlebtes Wissen von Neuem abgelöst werden, dann gibt es zwangsläufig Kontroversen.

 

Liebe Grüße

Immortelle

SusanneEdele
Beiträge: 275
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am 04.01.2012

Ok, danke euch. Das hört sich gut an.

"Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen" (Chines. Sprichwort)
ultimapalabra
WizzAngel
Beiträge: 1974
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am 04.01.2012

Ich finde, dass solche Artikel hier unbedingt hergehören, wie ich Deine Artikel kenne, steckt da ja schon etwas dahinterZwinkernd, also keine Wunderdiät oder sonstige Quaksalber.

Ich denke sogar viele der schulmedizinischen Lehrmeinungen gehörten auch mal auf den Prüfstand, aber gut. Die Pharmaindustrie darf schlecht getestete Medikamente sogar verkaufen.

In Anbetracht all dieser Umstände finde ich auch, dass Du nur so einen Satz wie Grace vorgeschlagen hat, unter den Artikel setzen solltest. Alles andere ist, nun ja, weiß nicht ob ich das gut ausdrücke, "sich selbst kleiner machen als man ist".

Ich freu mich auf die Artikel!

Viele Grüße,

Angela

 

FalkRichter
Beiträge: 13
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am 04.01.2012

Mir erscheint es wichtig, darauf hinzuweisen, wenn z.B. die Wirksamkeit eines Medikaments noch nicht wissenschaftlich (= im Rahmen von Doppelblind-Studien mit Placebo-Kontrolle) erwiesen worden ist. Die Aussage "ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt usw." bezieht sich dagegen generell darauf, dass niemand versuchen sollte, sich auf Basis von Online-Publikationen zu diagnostizieren und zu therapieren.

 

LG, 

Falk

Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 04.01.2012

Das sagt eher, dass der Autor des Artikels nicht verantwortlich gemacht werden kann und es jeder auf eigene Verantwortung ausprobieren kann. Denke ich...

SusanneEdele
Beiträge: 275
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am 04.01.2012

Ich gehe ja nicht auf Medikamente ein, sondern eben Nahrungsergänzungsmittel und Naturprodukte, und habe keine Lust, mit dem Heilmittelwerbegesetz zu kollidieren, wenn ich auf bestimmte Produkte hinweise, die vielversprechend sind. Ich weiß, dass das ziemlich heikel ist, und möchte da eben keine Abmahnungen kassieren, da ich natürlich auch nicht so genau weiss, wie ich was formulieren darf und was nicht.

VG Susi

"Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen" (Chines. Sprichwort)
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 04.01.2012

Also normalerweise reicht der Satz mit dem Arzt/Apotheker. In der Werbung wird das auch so gemacht. Lächelnd

profkm
WizzAngel
Beiträge: 1338
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am 05.01.2012

Ja Vorsicht, anerkannte Medikamente und Heilmittel haben da einen anderen Status. Was meinst du, warum auf Mitteln der Homöopathie nicht draufsteht, wo es wirkt....

Heilversprechen oder auch nur der Eindruck eines solchen, ist halt nicht erlaubt. Susivital hat aber schon das wesentliche Stichwort genannt.

CADoerr
Beiträge: 142
Nachricht
am 07.02.2012

Aus meinem Berufsalltag kann ich sagen. Absichern, absichern und nochmals absichern. Ich würde dazuschreiben zu den oben genannten einfach das der Autor lediglich informiert aber nicht auffordert den Artikel einzunehmen oder zu kaufen. Solche Dinge sind ein heißes Eisen. 

 

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