Gehaltsverhandlung (Bild: pauline / pixelio.de)

Gehaltsverhandlung beim Einstiegsgehalt

Die meisten Arbeitnehmer sind, wenn sie einen Job annehmen, viel zu Bescheiden bei der Gehaltsverhandlung. Bei vielen Arbeitnehmern besteht die Vorstellung, dass man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten beim Gehalt Abstriche machen müsse, eine Vorstellung, die zwar den Unternehmen gefällt, letztlich jedoch völlig fehl am Platze ist. Denken Sie also immer darüber nach, was Ihre Arbeitskraft wirklich wert ist und lassen Sie sich nicht von fadenscheinigen Argumenten wie der "allgemein schlechten Lage am Arbeitsmarkt" unter Druck setzen. Lohnkosten zu senken ist ein beliebtes Mittel der meisten Unternehmen, den eigenen Profit zu steigern – leider auf Ihrem Rücken.

Bei der Gehaltsverhandlung verhält es sich nicht anders als beim Kuhhandel. Wenn Sie einen neuen Job anfangen, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass das angebotene Gehalt unter dem liegt, was die Firma bereit wäre, für Sie zu bezahlen. Wie beim Feilschen auf dem Basar wird zunächst immer ein viel zu niedriges Gehalt angeboten in der Hoffnung, dass Sie sich darauf einlassen und wissend, dass Sie sowieso noch verhandeln werden. Die meisten Arbeitgeber schlagen Ihnen ein Gehalt vor, dass mindestens fünf bis zehn Prozent unter dem liegt, was die Firma tatsächlich bereit wäre für Sie zu bezahlen.

 

Gehaltsverhandlung – Psychotricks oder harte Fakten?

Im Internet und in zahlreichen Ratgeberbüchern zum Thema Gehaltsverhandlung werden Psychotricks für die Gehaltsverhandlung verraten. Solche Ratgeber vermitteln den Eindruck, dass es alleine eine Frage der richtigen Strategie und der Manipulation sein, ob eine Gehaltsverhandlung erfolgreich verlaufe oder nicht. Wer seinen Chef also nicht überzeugen konnte, hat bei der Gehaltsverhandlung etwas falsch gemacht. Die Wahrheit ist jedoch: die Art wie Sie auftreten, die Tonlage, die Körpersprache etc. können zwar zur Überzeugung Ihres Chefs beitragen, ausschlaggebend sind sie jedoch nicht. Mitarbeiter in Führungspositionen sind selten so unbescholten, dass sie sich allein durch rhetorische Mittel dazu bringen lassen, mehr Gehalt zu zahlen. Eine Gehaltserhöhung ist nichts, das Ihr Chef zwischen Tür und Angel entscheidet, es ist nicht mit dem Kauf eines Schokoriegels vergleichbar, für den ein geschicktes Marketing sicher erfolgreich sein kann. Natürlich sollten Sie bei der Gehaltsverhandlung bestimmt und sicher auftreten, allerdings so, wie Sie auch sonst Ihrem Chef gegenüber treten. Verhalten Sie sich ganz normal und lassen Sie Fakten sprechen.

 

Überzeugen Sie bei der Gehaltsverhandlung mit Fakten

Sollet Ihre Firma nicht kurz vor dem Konkurs stehen, gibt es keinen Grund, warum Ihre Gehaltsverhandlung nicht erfolgreich verlaufen sollte.

Wenn Sie Ihren Chef mit Psychotrick und dergleichen dazu bringen wollen, Ihr Gehalt zu erhöhen, sollten Sie darin schon ein Profi sein. Ansonsten durchschaut er Ihre Strategie, was sich eher negativ auswirkt. Vermeiden Sie es also unbedingt, dass Ihr Chef sich von Ihnen veräppelt vorkommt. Sie sprechen doch auch sonst keine suggestive Sprache, oder?

Besser als solche Psychotricks ist es, ganz einfach die Fakten auf den Tisch zu legen. Da die Lebenshaltungskosten nun einmal kontinuierlich steigen, ist eine Gehaltserhöhung alle paar Jahre eine vernünftige Forderung. Sie arbeiten schon länger im Unternehmen und wissen, dass Ihre Arbeit viel Wert ist? Prima, denn so leicht sind Sie nicht zu ersetzen. Langjährige Mitarbeiter sind Unternehmen einiges Wert, zumindest sollten sie es. Eine Gehaltserhöhung liegt normalerweise im Bereich des Möglichen, auch bei schlechter Konjunkturlage.

 

Wenn es gar nicht anders geht: Strategien um Steuern und Sozialabgaben zu sparen

Ein weiterer Tipp um mehr vom eigenen Gehalt zu haben ist übrigens, durch geschickte Altersvorsorge einen Teil der zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Dies ist beispielsweise über die Entgeltumwandlung oder auch andere Formen der privaten Altersvorsorge möglich. Beratung und objektive Informationen bietet beispielsweise die DGbAV (Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung) bzw. die DGEO.

 

Autor seit 12 Jahren
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