Winterreifenpflicht in Deutschland

Winterreifenpflicht in Deutschland (Bild: pixabay.com)

Was sagt der Gesetzgeber zur „Winterreifenpflicht“?

Im der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zu diesem Thema folgendes zu finden:

StVO § 2 (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG  …. beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

 

Der Gesetzgeber nimmt also die Straßenverhältnisse als Maßstab für die erforderliche Bereifung und nicht die Jahreszeit. Es gibt keine Pflicht von "O bis O" (Oktober bis Ostern) Winterreifen zu fahren.

Wer bei minus 20 Grad und trockener, eisfreier Straße von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, hat nichts zu befürchten. Wer allerdings auf schneeglatter Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00 Euro rechnen. Bei einer Verkehrsbehinderung infolge ungeeigneter Bereifung droht ein Bußgeld über 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

 

Ohne Winterreifen im Winter - Ist der Versicherungsschutz in Gefahr?

 

Eine Versicherung kann die Leistung nicht verweigern, nur weil jemand im Winter mit Sommerreifen fährt. Nur wenn der Schaden auf für die Straßenverhältnisse ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist, kommt eine Leistungsverweigerung in Betracht. Dazu müsste die Versicherung dem Versicherten aber grobe Fahrlässigkeit nachweisen, was beispielsweise einem plötzlichen und unerwarteten Schneefall, ausgeschlossen ist. Anders verhält es sich natürlich, wenn der Schneefall bereits seit Tagen angekündigt wurde oder der Versicherungsnehmer mit Sommerreifen in die Hochalpen fährt.

M+S-Reifen sind nicht immer wintertauglich

 

M+S-Reifen gelten gemeinhin als Winterreifen. M+S steht für "Mud and Snow". Die Kennzeichnung genießt allerdings keinen rechtlichen Schutz, amerikanische und chinesische Reifenproduzenten bringen auch Sommerreifen mit dem M+S-Symbol auf den Markt. Insofern ist es verwunderlich, dass der Gesetzgeber ausgerechnet diese Reifen als geeignet für winterliche Straßenverhältnisse anführt. Mehr Sicherheit bieten Reifen mit dem Schneeflockensymbol, für sie gelten klare Mindestanforderungen für das Verhalten auf Eis und Schnee. Bei Gebrauchtreifen ist unbedingt auf die Profiltiefe zu achten. Zwar schreibt der Gesetzgeber nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, die Leistung des Reifens nimmt aber schon ab 4 mm Restprofil stark ab. Der ADAC empfiehlt deshalb, Reifen mit weniger als 4 mm Profil nicht mehr zu fahren.

 

Fazit: Es gibt in Deutschland keine grundsätzliche Winterreifenpflicht, die Autofahrer müssen aber für eine den Straßenverhältnissen angepasste Bereifung sorgen.

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