Gutscheine als Geschenk – zu Weihnachten oder zum Geburtstag
Gutscheine sind ein bewährtes Geschenk, das sich zu Weihnachten, zum Geburtstag oder zu einem anderen Anlass bestens eignet. So lässt sich jedes Fest mit einem Gutschein retten.
Geschenk-Gutscheine zu Weihnachten
Jedes Jahr das gleiche Problem. Was schenkt man Freunden und Kollegen, denen man nicht allzu nahe steht, die aber allemal ein kleines Weihnachtsgeschenk verdient haben. Doch was soll man schenken?
In den meisten Fällen kennt man kaum die Vorlieben einzelner Personen, entsprechend kann ein gut gemeintes Geschenk schnell einmal in die Hose gehen. Der Ausweg ist der klassische Gutschein.
Sie legen einfach einen angemessenen Betrag für den Wert-Gutschein aus. Sie schreiben eine kleine Widmung auf den Umschlag, stecken den Gutschein in einen Umschlag und fertig ist das perfekte Geschenk. Sie können sich sicher sein, dass Sie nicht das falsche Geschenk gekauft haben und der Beschenkte kann sich seinen persönlichen Wunsch erfüllen.
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Natürlich eignet sich ein Gutschein auch für die Gelegenheiten, wenn Sie einfach nicht genügend Zeit hatten, ein entsprechendes Geschenk zu kaufen oder wenn der betreffende Wunsch aus einem bestimmten Grund nicht sofort erfüllt werden kann. Dabei gibt es Gutscheine in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Heute setzt fast jeder Händler und Anbieter dieses leistungsstarke Instrument des Gutscheins ein.
Sie können einen Gutschein in einer bereits gedruckten Form mit ansprechendem Layout erwerben oder Sie bekommen den Gutschein nach erfolgter Bezahlung direkt per eMail zugeschickt. Sie müssen dann den Gutschein einfach nur in einer vernünftigen Form ausdrucken und schon können Sie dem Beschenkten den Gutschein überreichen.
Was Sie bei Gutscheinen beachten sollten
Dennoch sollten Sie bei der benutzerfreundlichsten Geschenkform einige Dinge beachten:
- Jeder Wert-Gutschein kann bis zu drei Jahren nach dem Kauf eingelöst werden. Diese gesetzliche Frist gilt auch dann, wenn eine kürzere Zeit auf dem Gutschein vermerkt ist. Diese Verjährungsregel wurde in der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 geregelt. Dabei sollten Sie darauf achten, dass teilweise in anderen Ländern eine abweichende Rechtssprechung gilt.
- Nach Ablauf der Verjährung von 3 Jahren kann sich der Beschenkte den Wert des Gutscheins auch bar auszahlen lassen.
- Anders sieht es bei Gutscheinen aus, die nur eine definierte Preisreduzierung umfassen. Hier gilt das angegebene Enddatum für den Gutschein.
- Gutscheine von großen Anbietern oder Händlern lassen sich teilweise auch zu einem reduzierten Preis im Internet über entsprechende Plattformen erwerben. So können Sie bei dieser Geschenkidee noch zusätzlich Geld sparen.
- Für Kurzentschlossene können Sie einen Gutschein auch direkt über das Internet ordern oder sogar den Beschenkten direkt per Mail oder SMS senden. Dies ist dann sinnvoll, wenn sich der Empfänger an einem anderen Ort befindet.
- Wer einen Gutschein etwas persönlicher gestalten möchte, kann bei der Gestaltung seiner Fantasie freien Lauf geben. Im Internet und im Einzelhandel gibt es dazu unzählige Vordrucke und Vorlagen. Wer selbst etwas kreativ werden will, dem fällt bestimmt selbst eine nette Form für die Gestaltung des Gutscheins ein.
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Kommentare
Gruß,
Angela
LG Efes