Von der heilsamen Wirkung körperlicher Züchtigung

Man begegnet ihnen häufig, den Räubern, Mördern und Prostituierten im alten Wien. Unglückliche Liebe hat so manchen Kavalier in den Selbstmord getrieben, brennende Eifersucht endete nicht selten mit Mord. Selbst Terroristen nisteten sich im Wien der Kaiserzeit ein, zündeten Sprengsätze und verübten Mordanschläge.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, im Wien des Fin de Siecle allerdings, wagte die Kaiserstadt erstmals eine Konfrontation mit einer Form des Verbrechens, die schmerzhafte, gesellschaftliche Selbstreflektion einforderte. In Gestalt von Juliana Hummel, die als blass und schmächtig beschrieben wird, fand unter enormem Medieninteresse der Tatbestand der Kindesmisshandlung Einzug in den Gerichtssaal - und in die Köpfe der Menschen.

Trotz des Interesses an den großen Kindesmisshandlungsfällen im Jahre 1899 wäre es allerdings falsch, daraus den Beginn eines gesellschaftlichen Wandels herleiten zu wollen. Eine Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber Verbrechen an Kindern fand nicht statt. Juliane Hummel und Marie Kutschera trugen nur insofern zu erhöhter Aufmerksamkeit bei, als man sich von Seiten der Behörden einen neuerlichen Skandal ersparen wollte, ohne dabei tiefgreifende Reformen durchzuführen. Etablierte Strukturen wurden nicht aufgebrochen. Noch im Jahre 1923, also beinahe ein Vierteljahrhundert nach der Hinrichtung Juliana Hummels am Galgen, konnte man in einem Standartwerk österreichischer Juristerei mit dem Titel "Einführung in das österreichische Strafrecht", wie folgt lesen:

"Die heilsame Wirkung einer körperlichen Züchtigung zu rechter Zeit wird wohl niemand in Abrede stellen wollen." Den Begriff "Gewaltprävention" hingegen hatte man noch nicht erfunden.

Der nun geschilderte Fall Karl Feid ereignete sich lange Jahre vor Juliane Hummel und gibt seltene Einblicke in die Zeit des Biedermeier. Dass die Polizei letztlich einen Teilerfolg verbuchen konnte, ist niemand anders als dem, bis heute unbekannt gebliebenen, Pädophilen selbst zuzuschreiben, der eine Mitschuld an dem Tod des Kindes schriftlich eingestand. Feid allerdings, der seinen Neffen misshandelte und letztlich das Leben nahm, konnte verhaftet und verurteilt werden.

Ein totes Kind wird gefunden

Am 14. September des Jahres 1842 fand man im Burggraben der Mölkerbastei ein sterbendes Kind. Es handelte sich um einen Knaben von annähernd zehn Jahren, blond, ebenmäßig im Wuchs und offenkundig gut ernährt. Auch wenn jedliche Überbekleidung fehlte, konnte an Hose, Hemd und dem Schuhwerk rasch erkannt werden, dass es sich bei dem Buben nicht um eines der unzähligen Gassenkinder handelte, die in den Armenvierteln Wiens ein trauriges Dasein führten. Es mochte in diesem Fall eine Mutter geben, die stets dafür Sorge trug, dass der Bub sich Ohren und Halsch wusch, dass er saubere Kleidung trug und regelmäßig zu essen bekam. Was den Fall allerdings verkomplizierte war die Tatsache, dass sich eben diese Mutter nicht finden ließ. Niemand schien den Knaben trotz des großen Aufsehens zu vermissen, niemand meldete sich. Daraus schloss die Polizei, dass der Junge tatsächlich alleine die Wehranalge erkundet hatte, wohl auf die Befestigungsmauer geklettert war und in den Tod stürzte. Als man ihn schließlich aus dem Graben barg atmete er noch, schon wenig später, auf dem Weg in das Bürgerspital aber erlag er seinen Verletzungen. Als Todesursache wurde Schädelbruch durch einen Sturz aus großer Höhe angegeben.

Besagter Graben, in Breite und Tiefe von beeindruckender Dimension, existiert heute ebensowenig wie die Befestigungen Wiens selbst. Es bedarf schon einer gehörigen Portion Augenmaß um die letzten Reste der einst mächtigen Stadtmauern in dem Häusergewirr der Wiener Innenstadt zu entdecken. Neben einigen Resten, die sich beispielsweise bei der U-Bahnstation "Stubentor", oder der Ruprechtskirche befinden, bleibt eben noch die Mölkerbastei, oder das, was man dafür halten könnte. Tatsächlich entspricht die heutige Adresse "Mölkerbastei" nicht der eigentlichen Festungsanlage, sondern bestenfalls einem Stück der Kortine, und die bekan
nte, rötliche Ziegelfront zur Schreyvogelgasse hin ist auch erst 1871 errichtet worden. Steigt man die Mölkerbastei jedoch hinauf und wandert durch die engen Gässchen, eröffnet sich einem auf wenigen Quadratmetern das Wien des späten 18. Jahrhunderts. Und irgendwo hier, in dunklen Ecken und unter schmalen Treppen, haben sich wohl auch Dinge zugetragen, über die damals wie heute kaum jemand gerne spricht. Nach Einbruch der Dämmerung galt die Mölkerbastei nämlich nicht gerade als vornehmer Ort, Mitgleider der besseren Gesellschaft pflegten auf der Burgbastei zu flanieren. Wer sich des Nachts hingegen noch auf der Mölkerbastei oder der Löwelbastei herumtrieb, oder gar im Festungsgraben, der hatte in aller Regel Vergangenheit. Gefallene Damen gingen hier ebenso ihrem Geschäft nach wie Diebe und Schmuggler, gelegentlich ereigneten sich aber auch Gewaltverbrechen, die der Nachwelt ob ihrer Grausamkeit erhalten blieben.

Der Tod des kleinen Jungen vor den Stadtmauern Wiens eröffnet dabei eine besondere Qualität der Niedertracht und erlaubt einen Blick in den wohl dunkelsten Abgrund der menschlicher Seele. Kindererziehung, so der Tenor jener Tage, sei in jedem Falle Sache der Eltern. Allzu oft schritt die Polizei nicht ein, beließ es bei halbherzigen Verwarnungen und schleppte Kinder, die ausgerissen waren, ohne weitere Untersuchungen zu ihren Peinigern zurück, wo das Quälen weiter ging, gelegentlich bis in den Tod. Denn bei den Tätern handelte es sich nicht selten um Vater und Mutter, bzw andere Verwandte oder enge Bekannte der Familie.

Die Reste der Mölkerbastei heute

Der Verdacht fällt auf den Onkel

Mit einer ganz ähnlichen Situation mußte sich die Polizei im Jahre 1842 auseinandersetzen, als man nach öffentlichem Aufrufe und langwieriger Suche auf der Stadtmauer endlich eine Frau gefunden hatte, die unter hysterischem Gebaren gestand, die Mutter des toten Knaben zu sein. Der leitende Komissar, von der sich wild Gebärdenten bereits in Rage versetzt, konnte nicht umhin, die Frau noch mit aller Schärfe zu maßregeln und sie über die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht aufzuklären. Insbesonders die Tatsache, dass man die Mutter stundenlang nicht hatte finden können, ärgerte den Beamten, der das Abbild einer fahrlässig handelnden Rabenmutter vor sich sitzen sah. In dieser höchst unerfreulichen Unterweisung beharrte die Frau aber doch auf einem Detail, welches die Polizei zunächst als Ausrede abtat: Der Bub sei nicht alleine gewesen, sondern an der Hand seines Onkels geführt worden, eines gewissen Karl Feid, der den Jungen zu einem abendlichen Spaziergang mitgenommen hatte. Feid, so erklärte die Mutter, sei ebenfalls nicht mehr Heim gekommen und sie habe auch keinerlei Nachrichten von ihrem Bruder erhalten. Da habe sie begonnen sich Sorgen zu machen und in ganz Wien nach ihrem Sohn und dem Bruder zu suchen. Bis die böse Kunde eines toten Kindes auch sie schließlich eingeholt hatte. Außerdem, gab die Frau zu bedenken, fehle die Überbekeidung ihres Sohnes. Ein eleganter Mantel sei es gewesen, auf den die Familie geraume Zeit gespart hätte. Ob das Verschwinden der Kleidung allerdings direkt mit dem Tod des Jungen in Zusammenhang zu bringen war, konnte sie nicht sagen.
Überzeugen ließ sich der Komissar von der Geschichte des verschwundenen Onkels nicht, den Mantel konnte irgendein verkommenes Subjekt dem sterbenden Kind auch im dunklen Stadtgraben vom Leib gezogen haben. Als geraume Zeit später ein Polizeidiener nach umständlicher Recherche tatsächlich den Akt eines Karl Feid ausgegraben hatte und die Papiere wenig ermutigendes über den Onkel preisgaben, wurde die Mutter allerdings nochmals zum Verhör gebeten.
Feid, so die Schwester, neige sehr zur Bequemlichkeit, gebe sich gerne dem Müßiggang hin und verschwende Geld, das er gar nicht habe.
"Ein Nichtsnutz also", formulierte es der ermittelnde Polizeibeamte gerade heraus, "ein Faulpelz, der dem Akt zufolge auch in seiner Profession als Zimmermaler so schlechte Fortschritte machte, dass auf diesem Wege kein gutes Geld zu verdienen sei."
Karl Feid lebte tatsächlich von Zuwendungen seiner Schwester und deren Familie, auch die Wohnung teilte er mit ihnen. Immer sei er in finanziellen Nöten, aber dass der Karl wegen eines Kindermantels einen Mord begangen haben sollte – nein, das konnte sich die Schwester nun doch nicht vorstellen. Vielmehr reifte in der Polizeistube die Überlegung, dass der Onkel das Kind an jenem Abend vernachlässigt habe, ein Unfall geschehen sei und Feid aus Angst die Flucht ergriffen hätte. Denn ein Mann von Ehre sei er nie gewesen.

Der Brief eines Unbekannten

Wahrscheinlich wäre der Fall des toten Kindes von der Mölkerbastei als Unfall zu den Akten gelegt worden und längst in Vergessenheit geraten, wenn nicht irgendwo in Wien ein Unbekannter, von schweren Schuldgefühlen geplagt, zur Feder gegriffen hätte. Die Polzei konnte den Absender des Briefes niemals eruieren, doch zweifellos handelte es sich um einen Menschen mit Bildung und Ausdruckskraft. Mit tadelloser Handschrift, auf blütenweißem Papier, beschrieb der Unbekannte die schmutzigen Geschäfte auf der Mölkerbastei:

"Von Gewissensqualen gemartert schreibe ich diesen Brief", lautete der erste Satz jener Nachricht, in der ein Mann sich zur Pädophilie bekennt. Der Brief darf als erschütterndes Geständnis eines innerlich zerfressenen, in Selbstmitleid ertrinkenden Menschen gewertet werden, der von Mitschuld genauso berichtet wie von Flucht und Verdammnis.

"Ich hatte leider ein Anbot eines Unbekannten angenommen", erzählt der Betreffende, "sie wissen sicherlich, welche Verworfenen die Löwel- und Mölkerbastei des Abends bevölkern. Der Knabe fürchtete sich aber vor mir und lief zu jenem Unbekannten, mit dem er erschienen, zurück. Aus Angst, in eine unangenehme Situation zu geraten, entfernte ich mich rasch gegen die Burg."


Danach wollte der Freier noch einen heftigen Streit angehört und schließlich einen dumpfen Aufschlag im Graben bemerkt haben, gerade so, als hätte man ein schweres Bündel hinab geworfen. Als am nächsten Tag die grausigen Neuigkeiten in Wien publik wurden, da wußte jener Unbekannte sofort, um welches Kind es sich gehandelt habe.

"Suchen sie mich nicht, denn ich verlasse gleichzeitig die schöne Kaiserstadt, um mich weit in die Welt zu schlagen und das Schreckliche zu vergessen. Möge der Himmel ihnen zur Ergreifung des gesuchten Unholdes helfen."

Ob der unbekannte Mann seine Mitschuld an dem Tod des Kindes jemals verdrängen hatte können, bleibt uns die Geschichte schuldig. Die Motive Feids allerdings traten nun in schockierender Klarheit zutage und lösten einen Einsatz der Polizei aus. Fünf Tage nach dem Fund der Leiche schließlich konnte der Verdächtige in Wien aufgegriffen werden.

Die noch erhaltenen Teile der Gerichtsakten geben nun schauerliche Einblicke in die Welt eines offenkundig gewissenlosen Menschen:

"Im Jahre 1840 geriet er (Feid) wegen eines zur Nachtzeit verübten Diebstahls als schwerer Polizeyübertretung in Untersuchung und Strafe, welche jedoch seine Besserung nicht bewirkte, denn sowohl er die nötge Unterstützung fortan genoß, ließ er sich bey seinem Müßiggange und Hange zum Wohlleben, um Geld zu erhalten, dahin verleiten, einem bisher unentdeckt gebliebenen Manne einen Knaben zur Unzucht zuzuführen. Zur Erreichung dieser schändlichen Absicht wählte er seinen eigenen, achtjährigen Neffen, lockte denselben an sich, führte ihn auf Umwegen am 14. Jänner d.J. Abends auf die Mölkerbastei, wo er ihn jenem Manne überließ. Da jedoch der Knabe sich der ihm zugemuteten Unzucht hinzugeben weigerte, vielmehr dem in der Nähe wartenden Carl Feid zulief, ihm drohte, dieses Alles seinem Vater zu entdecken, und sich durch das Zureden des Carl Feid nicht beruhigen ließ, so faßte Letzterer den Entschluß, den Knaben, um die Entdeckung der Tat zu verhindern, um das Leben zu bringen, und in den Stadtgraben zu werfen.
Diesen Entschluß führte er auch auf der Stelle aus, indem er den Knaben, ohne das dieser etwas solches ahnen konnte, ergriff, und über die 9 Klafter und 4 Schuh hohe Mauer in den Stadtgraben hinabstürzte.
Den zurückgebliebenen Mantel des Knaben eignete sich Carl Feid zu, veräußerte denselben am folgenden Tage und brachte das gelöste Geld in der nächsten Nacht im Wirtshause durch."

Anfang Oktober des Jahres 1842 wurde Carl Feid in Wien der Prozess gemacht. Schon am 15. führte man ihn zur "Spinnerin am Kreuz", der Richtstätte vor den Toren Wiens gelegen, um die verhängte Todesstrafe in Gegenwart einer erwartungsvollen Menge zu vollstrecken.
Die niederträchtige Tat, den eigenen Neffen zu verkaufen, sorgte in Wien noch lange für Gesprächsstoff.

 

Dieser Artikel ist Teil des Projektes "Malefizgeschichten - Böses aus der guten, alten Zeit".

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