Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat Urteil erwirkt

Nachdem die Schutzgemeinschaft für Bankkunden durch Klagen bei den Oberlandesgerichten Dresden, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe, Bamberg, Celle, Hamm und Zweibrücken erwirkt hatte, dass eine Kredit-Bearbeitungsgebühr unzulässig ist, konnten Kreditnehmer diese Gebühren zurückfordern, wenn der Vertrag nicht länger als 3 Jahre zurück lag. Wie es in den jeweiligen Urteilsbegründungen der OLG heißt, ist die Bearbeitung eines Kredits keine Dienstleistung für den Kunden. In diesem Zusammenhang stellte der Anwalt der Schutzgemeinschaft fest, dass die Rechtssprechung eindeutig ist und die Kunden ihr Geld zurückverlangen können. Das BGH hat die Rechtslage nun eindeutig geregelt. Allerdings ist eine Verjährungsfrist nicht eindeutig geregelt.Bei einem Zeitraum von 3 Jahren ist der Erfolg einer Rückforderung der Bearbeitungsgebühren auf jeden Fall gegeben, Wie jeder Einzelne es in die Hand nehmen kann, wird nachfolgend erläutert.

So fordern Sie Ihre Kreditbearbeitsgebühren zurück (Bild: Stiftung Warentest)

So fordern Sie Ihr Geld zurück

Der Musterbrief von "Finanztest"
Viele Banken halten sich jedoch nicht an die richter­lichen Vorgaben der Oberlandesgerichte. Finanz­test bietet hier einen Muster­brief, mit dem Sie zu Unrecht gezahltes Geld zurück­fordern können.

Banken in der Schuld ihrer Kreditnehmer
Die meisten Banken und Sparkassen stehen in der Schuld ihrer Kreditnehmer. Sie haben von ihnen viele Millionen Euro unzulässiger Kredit-Bearbeitungsgebühren kassiert. Von sich aus erstatten die Banken allerdings nichts. Jetzt bereitet die Schutzgemeinschaft für Bankkunden Musterklagen vor. test.de erklärt, wie's funktioniert und was Betroffene sonst tun können.

Geld zurückfordern mit Musterbrief der Stiftung Warentest - Bankkunden müssen Verjährungsfrist beachten

Auf der Website der Stiftung Warentest gibt es einen Musterbrief, dessen Inhalt Sie für das Schreiben an Ihre Bank verwenden sollten, damit Sie die berechnete Kreditbearbeitungsgebühr wieder zurückerhalten. Allerdings müssen Sie dabei die Verjährungsfrist beachten. Sollten Sie bereits vor 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, dann ist die Verjährung bereits eingetreten und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung. Sollten Sie den Kredit im Jahr 2011 aufgenommen haben, müssen Sie bis zum Jahresende 2014 aktiv werden, damit Sie die Verjährungsfrist nicht überschreiten.

Es kann sein, dass sich die Bank weigert, Ihnen die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuzahlen. Deshalb sollten Sie keinesfalls die Flinte ins Korn werfen, sondern sich an die nächste Verbraucherzentrale wenden, die Ihnen Mittel und Wege aufzeigt, wie Sie die zu Recht eingeforderte Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr erhalten.

Buchtipp: Alternativen zum Bankkredit

Die Höhe der Kreditbearbeitungsgebühr ist unterschiedlich - Was die Banken im Durchschnitt berechnen

Die Höhe der Kreditbearbeitungsgebühren ist bei den verschiedenen Banken unterschiedlich. Die Berechnung liegt zwischen 2 und 3,5 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Betrag von 50.000 Euro läge die Bearbeitungsgebühr zwischen 1.000 und 1.750 Euro. Kein Pappenstiel. Um zu erfahren, ob im mit der Bank abgeschlossenen Kreditvertrag eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wurde, sollten Sie das Papier genau unter die Lupe nehmen. In der Vereinbarung muss der Betrag als Kredit-Bearbeitungsgebühr aufgeführt sein. Diese Summe muss die Bank zurückzahlen, denn nachdem die für 11. September 2012 vorgesehene Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen ist, weil die von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden verklagte Sparkasse die Revision zurückgenommen hatte, war das Urteil des OLG Dresden bis zur BGH-Entscheidung am 14. Mai 2014. rechtsverbindlich. Somit haben Bankkunden, die ab 2011 einen Privatkredit bei einer abgeschlossen haben, beste Chancen, sich dieses Geld wieder zurückzuholen, wenn sie bis zum Jahresende 2014 handeln. Auch wenn der Vertragsabschluss zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen wurde, sollten Kreditnehmer nicht das Handtuch werfen und versuchen, die Bearbeitungsgebühren zurückzuverlangen. 

Was sagen Sie zum BGH-Urteil
Krimifreundin, am 27.09.2012
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Bildquelle:
Ruth Weitz ("Mr. Dax" Dirk Müller über den Euro und die besten Geldanlagen)

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