Was ist ein Mini Job?

Mini Jobs werden auch als geringfügige Beschäftigung oder 400-Euro Job bezeichnet, wobei es auch andere Formen der geringfügigen Beschäftigung gibt. Definiert ist der Mini Job durch eine Tätigkeit, die entweder nur für einen kurzen Zeitraum besteht oder für die nur eine geringe Vergütung gezahlt wird. Das Arbeitsentgelt darf eine Höhe von 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft und wie lange ein Arbeitnehmer arbeitet. So kann ein Minijob durchaus 20 oder mehr Stunden die Woche ausgeübt werden, wenn der Stundenlohn entsprechend niedrig ist. Theoretisch können auch mehrere dieser Jobs miteinander kombiniert werden, mehr dazu lesen Sie hier. Mini Jobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Angestellten keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen ist allerdings, dass ein solcher Job trotzdem angemeldet werden muss. Der Arbeitgeber ist also pflichtet, den Job bei der Minijobzentrale der Sozialversicherung zu melden. Schließlich ist man auch in einem 400-Euro Job unfallversichert. Deswegen sollte man unbedingt darauf achten, dass der Arbeitgeber den Job auch bei der Unfallversicherung gemeldet hat. Normalerweise werden keine Rentenbeiträge gezahlt, der Arbeitnehmer hat allerdings die Möglichkeit, freiwillig einen geringen Rentenbeitrag zu zahlen.

Früher durfte man mit einem 400-Euro Job tatsächlich nur 400 Euro monatlich verdienen, der Betrag wurde jedoch am 1.1.2013 auf 450 Euro angehoben.

Kündigungsfristen beim Mini Job

Auch bei einem Mini Job kann einen der Arbeitgeber meistens nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen. Allerdings sind die Fristen kürzer und das Kündigungsrecht wesentlich lockerer, leider zulasten des Arbeitnehmers. Mini Jobs sind bei weitem nicht so sicher, wie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit. Trotzdem, selbst bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Außerordentliche Kündigungen sind allerdings immer möglich, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen. Doch Vorsicht: Die vierwöchige Frist ist vom Gesetzgeber vorgesehen, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In der Praxis sieht es anders aus, häufig werden kürzere Fristen oder sogar die Möglichkeit der fristlosen Kündigung in Arbeitsverträgen vereinbart. Wenn Sie Ihren Job kündigen möchten, sollten Sie also zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen, dort sollten die Kündigungsfristen festgehalten sein.

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