Nationalrat für neues Namensrecht

Mit der Geburt bekommt jedes Kind einen Vor- und einen Nachnamen. Für gewöhnlich begleitet einem dieser das gesamte Leben hindurch. Nicht so bei Frauen. Seit jeher verloren sie mit der Heirat automatisch ihren jahrelang getragenen Nachnamen und erhielten stattdessen denjenigen des Mannes, während ihr eigener höchstens als Doppelname angeführt wurde. Wer dem entgehen wollte, dem blieb nur unvermählt zu bleiben. Dies soll sich nun aber ändern.  

Mit dem neuen Namensrecht verschwinden die Doppelnamen (Bild: JMG / pixelio.de)

Ständerat und Nationalrat für neues Namensrecht

Neu sollen nun Frauen nicht nur bei der Wahl des Ehemannes selbst mitreden können, sondern auch darüber entscheiden, ob sie mit der Heirat dessen Nachname annehmen wollen oder aber ihren eigenen behalten. Denn bisher gaben sie nicht bloss ihren Familiennamen und damit den ihrer zukünftigen Kinder ab, sondern ebenso ihren Heimatort. Die ersten Stimmen, die eine Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich des Nachnamens im Parlament forderten, wurden bereits Mitte der 1990er Jahre laut. Etliche Diskussionen und Ausflüchtungen der Gegner verzögerten die Durchsetzung jedoch immer wieder. Erst am 7. Juni 2011 sprach sich schliesslich die Mehrheit des Ständerates für das neue Namensgesetz aus. Ende September folgte nun auch der Nationalrat seinem Beispiel, womit Frauen in Zukunft trotz Eheversprechen ihren Familiennamen und Heimatort behalten dürfen.

Steiniger Weg bis zur Gleichberechtigung im Familiennamen

Trotz Unstimmigkeiten im Vorfeld wurde die Neuerung im Ständerat einstimmig Befürwortet. Im Nationalrat war der Unmut der Gegner hingegen wesentlich deutlicher. Der Vorstoss der neuen Namensregelung führte bereits im Vorjahr zu hitzigen Diskussionen, ohne dabei zu einer Einigung zu gelangen. Somit wurde die Debatte auf eben diesen September 2011 verschoben und erneut lieferten sich Gegner und Befürworter emotionsgeladene Wortgefechte. In diesem Jahr aber konnte ein Ergebnis erzielt werden und die Mehrheit des Nationalrates hiess das neue Familiengesetz ebenfalls gut.

Einmal Meier, immer Meier - Die Änderungen im Namensrecht

Steht eine Frau kurz vor dem Traualtar, steht sie zugleich einer Menge Fragen bevor. Mit dem neuen Namensrecht kommt diejenige, welchen Nachnamen sie künftig tragen soll hinzu. Denn obwohl das Gesetz vorsieht, dass der mit der Geburt gegebene Namen ein ganzes Leben lang getragen wird, so besteht doch weiterhin die Möglichkeit eines gemeinsamen Familiennamens. Dieser muss aber nicht zwangsläufig derjenige des Bräutigams sein, wie bisher. Beide Ehepartner haben künftig die Entscheidungsfreiheit ihren Nachnamen zu behalten oder aber den des Gatten oder der Gattin anzunehmen. Die Führung eines Doppelnamens (ohne Bindestrich) soll hingegen nicht mehr möglich sein. Die heute gebräuchliche Namensvariante mit Bindestrich wird aber auch in Zukunft existieren. Ausserdem übernimmt die Frau mit der Heirat nicht mehr automatisch das Bürgerrecht des Ehemannes an, sonder kann auch hier ihren ursprünglichen Heimatort behalten. Auch die Rückkehr zum Ledignamen nach einer allfälligen Scheidung soll mit dem direkten Antrag bei der Wohngemeinde einfacher werden.

Welchen Nachnamen bekommt der Nachwuchs?

Was vor allem zu Diskussionen führte, ist der Nachname der künftigen Kinder. Wird ein gemeinsamer Familienname getragen, so vererbt sich dieser auch automatisch auf den Nachwuchs. Komplizierter ist es, wenn beide Elternteile ihren ledigen Namen behalten haben. Das neue Namensrecht sieht es deshalb vor, dass bei der Heirat auch der Nachname der künftigen Kinder bestimmt wird. Bei der Geburt des ersten Kindes soll es aber möglich sein, diesen Entscheid zu revidieren.

Der Familienname – Verlust eines männlichen Privilegs

Manche Politiker (vornehmlich aus dem rechten Flügel) befürchten damit verbundene Unstimmigkeiten zwischen den Partner. Die Befürworter des neuen Rechtes halten dagegen, dass auch die Wahl des Vornamen in der Regel ohne Probleme verläuft. Der FDP-Nationalrat Christian Lüscher führt zudem an, es wäre für Männer wichtiger dem Kind den Namen zu geben als für Frauen, da immer sicher ist, wer die Mutter ist. Ob mit der väterlichen Namensgebung dieser sicherer ist, als wenn das Kind denjenigen der Mutter trägt, ist allerdings eine andere Frage. Auch wollen einige die Identität des Kindes gefährdet sehen, wenn es nicht mehr durch den Nachnamen direkt der väterlichen Linie zugeordnet werden kann. In der Praxis wird es aber vermutlich weiterhin so aussehen, dass die meisten Frauen den Namen des Ehegatten übernehmen und somit auch deren Kinder. Schlussendlich drücken die Gegenargumente vor allem die Angst um den Verlust eines männlichen Privilegs aus.

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