Ein potenzieller Organspender kann jeder sein. Unabhängig vom Lebensalter werden nach der Feststellung des Hirntodes die Organe auf das biologischen Alter und die Funktionstüchtigkeit geprüft, wenn die Bereitschaft zur Organspende erklärt wurde. Bei vorhandenen Krankheiten wie Krebs oder HIV ist eine Organspende ausgeschlossen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Hirntod zuerst eintritt und Herz- und Kreislauftätigkeit nur durch den Einsatz von Maschinen aufrechterhalten werden können. Das ist laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nur bei einem Prozent aller Todesfälle so. Das erklärt auch den Mangel an infrage kommende Organe. Einzelne "schwarze Schafe" haben durch ihre Geldgier zudem das Vertrauen von Spendungswilligen stark erschüttert. Aber wie in allen Bereichen des Lebens sollte man seine Entscheidung nicht von wenigen negativen Beispielen abhängig machen. Im Endeffekt wird nach ausgiebiger Information das eigene "Bauchgefühl" für jeden die richtige Entscheidung vorgeben.

Gute Information über Organspende ist nötig

Dazu ist aber erforderlich, sich wirklich gut zu informieren. Für eine umfangreiche Information stehen viele Möglichkeiten offen. Wichtig ist die Meinung und Erfahrung aller Beteiligten zu kennen. Dazu gehören Ärzte und Organisationen und vielleicht noch wichtiger, Menschen, denen bereits durch eine Organspende geholfen werden konnte und jenen, die verzweifelt auf eine Organspende hoffen.

Die Organpaten

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Internetseite auch die Organpaten vor. Organpaten machen sich zwar für die Organtransplantation stark, dennoch haben alle die Möglichkeit, ihre Meinung und Erfahrung zu veröffentlichen, egal ob pro oder contra. Das studieren dieser Internetseite ist ein guter Denkanstoß, um zur eigenen Entscheidung zu finden. Vielleicht wird dadurch auch der Anreiz geschaffen, selbst zum Organpaten zu werden.

Erzwungene Organspende im Ausland

Während in Deutschland zuerst einmal gilt, dass eine Entscheidung zur Organspende ausdrücklich bejaht werden muss, ist es in sechzehn anderen west- und mitteleuropäischen Ländern so geregelt, dass grundsätzlich jeder bereit ist, seine Organe zu spenden, es sei denn, er widerspricht dem ausdrücklich. Dadurch ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Organe in diesen Ländern um rund ein Drittel höher als in Deutschland. Dies zu wissen ist wichtig für jeden, da immer die Gesetze des Landes gelten, in denen man sich (auch nur als Tourist) aufhält und eventuell dort, zum Beispiel durch einen Unfall, als Organspender infrage kommt.

In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn haben nach Informationen der AOK Angehörige kein Widerspruchsrecht, wenn der Verstorbene nicht selbst widersprochen hat. Gerade hier ist es dann wichtig, einen Organspendeausweis mit sich zu führen, wenn man nicht mit einer Organentnahme einverstanden ist. In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland können Angehörige der Entnahme von Organen zumindest widersprechen. In Bulgarien gilt ganz und gar die Notstandsregelung. Hier kann es sogar zur Organentnahme kommen, wenn der Verstorbene ausdrücklich widersprochen hat. Eine Tabelle, in welchem Land welches Recht gilt, ist auf den Internetseiten der AOK veröffentlicht.

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.organspende-info.de/
Organpaten:
http://www.organpaten.de
AOK Krankenkasse:
http://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/
AOK Entscheidungshilfen:
http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/organspende-wissenschaft-und-fakten-hirntoddiagnostik-189280.php

https://pagewizz.com/organspende-kann-andere-leben-verbessern-oder-sogar-retten-32103/

Ajerrar, am 18.10.2014
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