Kommentare


PetraAnderson am 11.04.2019
Hervorragend und hilfreich! Habe ich gerne weitergeleitet.
Wonderful_Life_74 am 13.03.2016
ein ganz wichtiger Artikel
Textdompteuse am 23.05.2015
Wunderbar ausführlich erklärt und interessant zu lesen. :-)
Ueb.Lux am 29.07.2014
Formidable Erklärungen,Vielen Dank
Franz Polzer am 01.06.2014
Sehr geehrter Herr Scheibelhofer (wie ich vermute)! 60-Jährig und eine Woche nach Herzinfarkt fand ich diese inhaltlich sicher kompetente Seite mit Informationen, die ich allesamt bei der Spitalsentlassung vermisst habe. Danke vielmals.
Herbert am 27.02.2013
Super Seite. Kannte alle Erklärungen,da ich selbst Betroffener bin. Habe 2 Bypässe und einen Stent sowie einen Des ReStend im Bypass. Leider geht bei mir trotz optimaler Medikation mit Betablocker, Acehemmer, Efient, TAss, Calziumantagonisten, Crestor,der Stent innerhalb eines halben Jahres immer wieder zu. Die Schmerzen halten sich dabei oft in Grenzen, da ich sehr viele kollaterale Aterien habe und es dann meistens erst sehr spät merke.Da man mit Stent im Cardio CD leider nichts mehr genau sieht, muß ich ein bis 2 mal im Jahr Kathedern.
Doris am 06.02.2013
Danke für den verständlichen Beitrag, und vorallem die Erklärung der vielen Abkürzungen.
gabi am 26.01.2013
Ich hatte vor 4 Jahren mit 43 Jahren eine Herzinfarkt, aber so super hat mir bis jetzt kein Arzt das Ganze erklärt, danke!
glumm am 23.01.2013
danke. jetzt weiss ich ein bisschen besser bescheid, was bei mir passiert ist.
Bernarda am 08.12.2012
Klasse beschrieben! Kompliment!
jofl am 31.07.2012
Großartig, informativ! Daumen hoch!
Lydia am 14.02.2012
Hallo, wirklich ein super Text. Vielen Dank! Hilft uns sicherlich weiter. Danke aus Hamburg!
jofl am 06.01.2012
Sehr schön!
Krimifreundin am 04.01.2012
Sehr interessant und kommt mir gerade recht. Ich muss in wenigen Tagen ein Interview mit einem Chefarzt führen, der ein neues Verfahren für Herzkatheter entwickelt hat. Da sind die Erklärungen zur ärztlichen Fachsprache sehr hilfreich. Mein gut durchbluteter Daumen schnellt nach oben. LG v Ruth Weitz