Kommentare


Marc am 13.10.2012
Gute geschrieben, nur eine Nachfrage, ob ich es richtig verstehe? Du hast Dich das erste Jahr also nicht mit dem Formular für selbstständige Tätigkeit angemeldet. Sondern erst mit der Steuererklärung am Jahresende und dann den Fragebogen bekommen?
Informant am 19.12.2011
Also Freiberufler und ALG II Empfänger sind nicht kompatibel. 1) Ab 160,- Euro Einnahmen wird der Überschuss vom ALG II abgezogen. 2) Man wird einer anderen Abteilung beim Amt für ALG II zugewiesen, was wiederum u. U. mehr Fahrtkosten für den ALG II Empfänger und zeitgleich wiederum Abzug von den Einnahmen bedeutet. 3) Selbst wenn man einen guten Kurs für die jährliche Steuererklärung als ALG II Empfänger bei einem Buchhalter bekommt, so geht ein ziemlich großer Teil am Ende des Jahres genau dafür drauf. 4) Die Inkompetenz des ALG II Amts ist auch nicht zu unterschätzen, denn die verstehen erst Bahnhof und dann noch weniger und das obwohl genau dieser Mensch mir eigentlich unterstützend zur Seite stehen sollte. Folge: 5) Nachdem ich Wochen vorher alle Unterlagen ausgefüllt hatte (Finanzamt, ALG II Amt etc. pp.) und keine Kosten und Mühen gescheut habe, würgte mir von besagter neuer Abt. beim ALG II Amt ein Berater wieder einen rein. Folge: 6) Nach nun unnützen Kosten, Mühen, Papierkram etc. pp. folge nun nach nur wenigen Wochen eine Auflösung der freiberuflichen Tätigkeit, da der neue Berater mir mitteilte entweder Auflösung oder alle paar Wochen eine weitere Fahrtstrecke in Kauf nehmen (siehe Punkt 2) usw. Äh, nee, Danke. 7) F**k off an die tolle Bürokratie und Unwissenheit bei Leuten die einen behilflich sein sollten. Naja, hat sein Gutes: Jetzt kann ich die ganzen frustrierten ALG I & II Leute verstehen, die sich bemühen daraus zu kommen es aber aufgrund verquerer und immer widersprüchlicher werdender Aussagen nicht schaffen. Glückwunsch, Mission "Wirtschaft versauen und den Leuten Spaß an der selbstständigen Arbeit mies machen" ist hervorragend gelungen. Patient (so gut wie) tot.
textpressi am 16.12.2011
@Textdomteuse: Diese Unwissenheit im Amt ist kaum zu glauben, aber typisch. Das Problem: Wer zum ortsansässigen Amt für die Gewerbeanmeldung geht, um sich dort beraten zu lassen, der hat meist verloren. Die SachbearbeiterInnen kennen dort nur die Gewerbeanmeldung, können nur die Gewerbeanmeldung und machen nur die Gewerbeanmeldung. Wer Hilfe braucht ist beim Steuerberater oder bei der Sprechstunde im Finanzamt besser aufgehoben. Die Aussage, dass du studiert haben musst, um Freiberufler zu sein, ist krass. Schon fast strafbar. Bei freien Berufen wie Autor und Journalist hat der Gesetzgeber gewollt, dass es hier keine Hürden gibt. Sonst könnte man die freie Meinungsbildung dadurch unterbinden, dass nur derjenige etwas veröffentlichen darf, der an einer bestimmten staatliche Akademie ausgebildet - und ggf. manipuliert wurde. Vielen lieben Dank für eure Kommentare! Sie sind hier so wertvoll wie das Salz in der Suppe!
Michael B. am 15.12.2011
Betreff MwSt gilt der § 19 UStG für Kleinunternehmer. Wer keine MwSt abführt, darf auch keine berechnen. Hat für Leute, die überwiegend an Endverbraucher verkaufen, Vorteile. Mein Produkt ist dann 19 % billiger. Gruß Michael
Textdompteuse am 15.12.2011
@ Krimifreundin Meine Gewerbeanmeldung beinhaltet neben Texten und Lektorieren noch "Textverarbeitung (Briefe, Diplomarbeiten, Gutachten u. ä.), Textentwürfe (Formulierungshilfe, Werbetexte), Lektorat, Übertragung aus alten Handschriften, Internetrecherche, Kontaktvermittlung für Theater (Auftritte, Sponsorengewinnung)". Wie du dachte ich zunächst, dass ich kein Gewerbe anmelden müsse, weil ich ja keine Waren vertreibe. Für das Gewerbeamt sind aber Dienstleistungen wie Briefe oder Gutachten schreiben nach Diktat gewerbliche Tätigkeiten, ebenso die Tätigkeiten für das Theater. Damals hatte ich mich bewusst etwas breiter aufgestellt, um zu sehen, wie die einzelnen Zweige so laufen. So sind seit Anfang 2011 Texten, Lektorat und Internetrecherche übrig geblieben, und das soll so bleiben. Die Dame im Gewerbeamt stolperte über mein Vorhaben als Texterin und Lektorin. Sie fragte mich, ob ich dass "überhaupt studiert habe", das könne ich doch nicht einfach so machen. Ich sagte, dass dies nicht der Fall sei, aber ich das trotzdem könne. Erst setzte sie ein Untersagungsgesicht auf, dann kam sinngemäß: "Dann müssen Sie auch hierfür ein Gewerbe anmelden. Hätten Sie das nämlich studiert, wären Sie etwas Besseres (O-Ton! ;o) ) und könnten das als freiberufliche Tätigkeit anmelden, aber so . . ." - Da ich wegen der Textverarbeitung und dem Theater ein Gewerbe anmelden musste und es durch die zusätzliche Aufnahme der Textertätigkeit nicht teurer wurde, hatte ich es zunächst so belassen. Der flapsige Ton der Sachbearbeiterin ist in hiesigen Ämtern nichts Ungewöhnliches. Nun kann ich mich nach Entscheidung meiner künftigen weiteren Tätigkeiten nicht mehr als Gewerbetreibende sehen kann. Wozu soll ich mich außerdem, wenn ich einst den Kleingewerbestatus verlasse, überflüssigerweise mit Buchhaltung abgeben, statt eine schlichtere Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen aufzustellen? Ja, und mit der IHK kann ich nichts anfangen. Die Argumente von denen kamen mir sehr hergeholt vor. Wenn einer meiner Kunden mal nicht zahlt, können sie mich beraten, z.B., aber da weiß ich so, was ich zu tun habe bzw. überhaupt tun kann. Ich habe keine Waren, keine extra angemieteten Geschäftsräume, keine Angestellten. Wie ich sehe, wunderst du dich auch. Vielleicht wird das Umsteigen von gewerblich auf frei ja auch gar nicht so kompliziert. - Pah, sonst ziehe ich halt um. ;o)
Krimifreundin am 15.12.2011
@ Textdompteuse: Als was hast du denn das Gewerbe angemeldet? Bei der IHK sind doch nur Leute, die einen Handel oder ein (Industrie-) Unternehmen betreiben, Pflichtmitglieder. Ganz nebenbei zücke ich meinen Daumen für den sehr erhellenden Beitrag. LG v Ruth
Textdompteuse am 16.11.2011
Sehr informativ. Dankeschön! :o) Jetzt darf ich Liegestütze machen, weil ich eben zum 2. Mal den Daumen geklickt habe . . . Ich musste leider letztes Jahr ein Gewerbe anmelden, weil ich da noch Transkriptionen von Gutachten und Interviews geschrieben hatte. Inzwischen bin ich ganz aufs freie Schreiben umgestiegen und werde dabei bleiben. So denke ich, eines Tages auf Freiberuflerin umzusatteln und hoffe, dass das nachträglich problemlos geht - schließlich bestehen ja Voraussetzungen, wie sie in anderen Fällen dafür anerkannt wurden. Mit Gewerbeanmeldung gelte ich als Unternehmerin, was für mich ein merkwürdiges Gefühl ist als Verfasserin von Texten. Ich bin Pflichtmitglied in der IHK, wobei ich nicht weiß, was mir das bringen soll. Ein Anruf dort erbrachte für mich nichts Überzeugendes. Wenn mich jetzt mal wieder Leute ausquetschen oder in Foren heiße Diskussionen laufen bezüglich Steuerfragen bei Textern werde ich auf diesen Artikel verweisen.
textpressi am 16.04.2011
Nabend Schreiberline, schön, dass du hierher gefunden hast. Ich rate dir grundsätzlich, für Detailfragen einen Steuerberater zu befragen. Erstberatungen sind meist kostenlos. Wenn du mit deinen Umsätzen, die du als Selbstständige erzielst, unter 17.500 € bleibst bzw. im laufenden Jahr keine Umsätze über insgesamt 50.000 € erwartest, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen. Siehe "Kleinunternehmerregelung": http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung Dann würde der hier vorgestellte Weg "Freiberufler anmelden" ausreichen. Du kannst aber schon von Beginn an freiweillig Umsatzsteuer abführen, vielleicht hast du dadurch ja irgendeinen Vorteil, vielleicht weil du dann Vorsteuer für Materialbeschaffung abziehen kannst. Umsatzsteuer, vor allem der verminderte Umsatz-Steuersatz von 7 %, ist noch eine ganz besondere Baustelle, bei der Experten aus dem Finanzamt oder einem Steuerberaterbüro die richtigen Ansprechpartner für dich sind. Die sind meistens sehr freundlich (Auch Finanzbeamte, bei denen man sich in Sprechstunden Rat sucht ;-) )Dein Fall und welcher Umsatzsteuersatz richtig wäre, muss individuell geprüft werden. Wenn du die Kleinunternehmerregelung anwenden kannst und möchtest, dann musst du in deiner Rechnung darauf hinweisen: "Nach § 19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht." Oder mit einer ähnlichen Formulierung. Ich wünsche dir viel Erfolg im Job ("Freier Beruf Journalistin im Angestelltenverhältnis") und natürlich auch mit deinem ersten Auftrag als selbstständige Journalistin!
schreiberline am 16.04.2011
Tagchen! Ein sehr interessanter Artikel, danke dafür. Wie ist das denn - ich trete zum ersten Mal "frei" in Erscheinung, bin ansonsten aber fest angestellt (beides im Journalismus-Bereich). Nun kann ich einen Artikel an den Mann bringen, doch ich soll eine Rechung mit Mwst (7 %) schreiben. Wie stell ich das an?`Erst anmelden (Finanzamt) und dann noch ne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anfordern? Anders ist es mir doch nicht möglich, eine Rechnung mit Mwst zu schreiben, oder? lg schreiberline ;)
textpressi am 30.03.2011
@Brainbridge: Danke für deinen Kommentar. Ohne Frage: Die endgültige Entscheidung trifft das Finanzamt. Aber auf diese Entscheidung kann man Einfluss nehmen, indem man die notwendigen Fakten schafft. Möchte das Finanzamt einen anders einstufen, als man sich das gedacht hat, dann hat man immer noch Möglichkeiten, die Entscheidung anzufechten. Unbedingt nachfragen, was aus deren Sicht gegen den Freiberufler spricht, damit ggf. dagegen angegangen werden kann. Und wer sofort ein Gewerbe anmeldet, der hat sich ebenfalls dagegen entschieden, den Freiberufler anzumelden. Dieser Artikel ist definitiv als Entscheidunshilfe gedacht, um den jeweils richtigen Weg zu gehen. Bei den meisten Autoren auf PageWizz sollte die Anmeldung des Freiberuflerstatus die Prüfung des Finanzamtes überstehen.
textpressi am 26.03.2011
Vielen Dank für eure Kommentare. Ich freue mich sehr, dass der Artikel weiterhilft. @Grace: Danke für den Hinweis. Bei den Detailfragen sollte ein Steuerberater die individuelle Situation beleuchten. Wenn ich richtig gegoogelt habe, dann liegt die Steuerfreigrenze bei 7.664 € für Alleinlebende und 15.330 € für Verheiratete. Inwieweit Pauschbeträge oder Erstattungsmöglichkeiten diesen Rahmen ausdehnen, das weiß dann auch der Steuerberater - oder die Software, mit der man seine EkSt. macht. Nur, die meisten, die nebenbei schreiben, haben wohl einen Erwerbsjob und zahlen dann auch schon Steuern. Jeder dazuverdiente Euro unterliegt meines Erachtens dann dem persönlichen Steuersatz. Eine gewisse Vorsicht in Sachen Steuern ist angebracht. Es ist sehr ärgerlich, wenn man Steuern nachzahlen muss, aber das Geld längst ausgegeben ist... Aber ungeachtet der Steuerfreibeträge und dem Aspekt, ob ein Gewinn entsteht: Es muss dem Finanzamt gemeldet werden. Ob ein Gewinn entsteht, geht aus der EüR hervor, die dem Finanzamt ebenso vorzulegen ist. Ergo: Man hat keine Wahl, ist verpflichtet, wie beschrieben, dem Finanzamt alle Infos zu liefern. Und die Fachkräfte im Finanzamt prüfen dann aufgrund dieser Fakten, ob alles korrekt ist oder ob die ein oder andere Ausgabe nicht akzeptiert wird und der Gewinn dann doch höher ist.
Grace am 26.03.2011
Interessant wäre noch, wie hoch der Steuerfreibetrag ist. Soweit ich weiß, müssen Freiberufler erst ab ca. 9.000 Euro Gewinn im Jahr Steuern zahlen. Manche neue Autoren bekommen so schnell Panik und glauben, das Finanzamt würde ihnen die paar Euro an Tantiemen sofort besteuern. Man muß zwar jedes Einkommen melden, aber die paar Euro für Werbeklicks werden vom Finanzamt teilweise als "Hobby" und nicht als ernsthaftes Einkommen betrachtet. Dann hat man natürlich noch Kosten: Internet, Drucker, Druckerpatronen, Papier, Telefon, evtl. ein Büro als Arbeitsraum, evtl. neue Software oder Hardware - bis da mal ein Gewinn entsteht, das kann dauern. :-)
Joppeline am 25.03.2011
Sehr informativ! Ich glaube, manchen ist gar nicht klar, dass ihre Einkünfte meldepflichtig sind, weil sie denken, diese seien zu gering. Grüße Barbara
Stehlampen-Petra am 25.03.2011
Sehr informativ, ich bin auf Honorarbasis, neben meinem Job, tätig. Denke ich steige jetzt bei der Steuererklärung besser durch. Danke Petra
KreativeSchreibfee am 24.03.2011
Ich schließe mich write-x an. Däumchen hoch für diesen informativen Artikel. LG Kerstin
write-x am 24.03.2011
Sehr informativ und gut gegliedert. Gruß write-x