Kommentare


KreativeSchreibfee am 18.06.2011
Nein, liebe Inge, du bist sicherlich nicht die BÖSE, denn du musst dich ja sicherlich auch an diverse Regeln halten. Es gibt zudem auch SOLCHE und SOLCHE Sachbearbeiter / MItarbeiter und diesbezüglich ist die arme Frau Zwirn wohl an die oder den FALSCHE/N geraten. Vielleicht aber auch nicht, denn hinter allem Übel steckt ein System! Die FRAGE aber bleibt bestehen - WAS KANN FRAU ZWIRN TUN?
KreativeSchreibfee am 07.04.2011
Ja - hier in Deutschland läuft so einiges schief, was die Gesetze und gesetzlichen Regelungen anbelangt Jedoch scheint dies kaum jemand zu bemerken bzw. möchte es tatsächlich sehen. Frau von der Leine sagt dazu nur: Dulden und Schweigen im Walde zeugen von Ohnmacht und Machtlosikeit! Schlimm, schlimm!!!!
Krimifreundin am 04.04.2011
Die gesetzlichen Regelungen sind nicht nur beim ALG II bizarr.
MarioLichtenheldt am 02.04.2011
Na ja, die „zu große“ Wohnung ließe sich ja ganz leicht „verkleinern“ – indem Rosa Zwirn ihr Wohn- und Arbeitszimmer in ein reines Arbeitszimmer verwandelt, das Schlafzimmer dagegen in ein Wohn- und Schlafzimmer. Das so entstandene reine Arbeitszimmer zählt dann nämlich nicht mehr zur Wohnfläche. Vielmehr sind dessen Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Der Haken dabei: Damit sinkt Rosa Zwirns Gewinn noch weiter. Sie müsste also dem argen Jobcenter glaubhaft machen, dass ihr Unternehmen langfristig eine tragfähige Existenz hergibt. Und das ist ja auch der Fall, denn Rosa Zwirn ist ja fleißig! Im Übrigen sollte Rosa Zwirn unbedingt einen Brief an das arge Jobcenter schreiben! Sie bekommt nämlich Geld nachgezahlt, und zwar für die Kosten der Warmwasseraufbereitung seit 1. Januar 2011! Ja ja, kleines heimlich verabschiedetes neues Gesetz – wer’s nicht merkt, hat Pech gehabt … Ach, ja, sollte das arge Jobcenter Rosa Zwirn ärgern – kann Rosa natürlich einen Anwalt beauftragen. Dafür bekommt sie nämlich Prozesskostenhilfe, die der Anwalt entweder selbst oder eben Rosa beim zuständigen Amtsgericht beantragt – falls sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Und bitte! NICHT die Widerspruchsstelle des argen Jobcenters bemühen! Da kann man auch gleich den Bock zum Gärtner machen …