Kirche und Gesellschaft: Ehe und Familie als Institution

Die Gregorianische Reform bestimmte die Form der Ehe im christianisierten mittelalterlichen Europa. Sie wurde als Vertrag und zugleich als Sakrament gesehen. Durch das kanonische Recht wurden die Grenzen festgelegt, innerhalb derer eine Ehe überhaupt existieren durfte. Die Partnerwahl konnte nur innerhalb dieser Grenzen stattfinden. Sondergenehmigungen durch Kirchengerichte waren möglich, wenn eine Ehe aus welchen Gründen auch immer im Kreis von Verwandten geschlossen werden sollte. Im Mittelalter konnte nur der Adel einen derartigen Dispens vom katholischen Kirchenrecht bekommen, zumal er der einzige Stand gewesen sein dürfte, der sich die päpstliche Bulle überhaupt finanziell leisten konnte. Oftmals konnte nur so in einer Gesellschaft mit sehr komplexen Regelungen für Ehe und Heiratsbeziehungen eine adäquate Ehegattin gefunden werden.

Die Kirche und die Partnerwahl

Die Kirche nahm Einfluss auf die Partnerwahl, indem sie strikte Grenzen vorgab, innerhalb derer eine Ehe zu schließen sei. Ehen zwischen nahen Verwandten sollten ausgeschlossen werden. Ausnahmen waren käuflich zu erwerben. Weiterhin setzte die Kirche ein Verbot der "wilden" Ehe durch. Auch führte sie das "Konsensprinzip" ein, welches besagte, dass beide Ehepartner ihre Einwilligung zur Vermählung geben müssen. In Bezug auf die Einwilligung der Ehepartnerin lässt sich aber vermuten, dass aufgrund der ansonsten rechtlosen Stellung der Frau in der Gesellschaft, diese trotzdem von ihren Verwandten zu einer Ehe bzw. zu einem Einverständnis genötigt werden konnte, wenn sie nicht als Last für ihre Familie gelten wollte.

Sozial-psychologische Aspekte

Emotionale Aspekte waren keine Entscheidungskriterien für die Partnerwahl. Vielmehr oblag es der Herkunftsfamilie, den passenden Kandidaten auszusuchen und zwar anhand von meist ökonomischen Aspekten. Es war keine individuelle Entscheidung der beiden Ehepartner, sondern vielmehr eine Kollektiventscheidung de Familien und der Gesellschaft. Je nachdem, inwieweit man sich in einer sozial entwickelten Gesellschaft oder einem Sozialstaat befindet, umso weniger steht der Gedanke des "Versorgtwerdens" im Vordergrund und umso eher werden emotionale Bindungen höher bewertet als soziale, politische oder monetäre Interessen.

Eheanbahnung

Meist waren die Väter die "Unterhändler" der Beziehung, indem sie sich gegenseitig ihre Nachkommen zur Ehe versprachen. Eine andere Möglichkeit der Eltern war, dem Bräutigam zu signalisieren, dass seine Werbung willkommen wäre.

 

Ehevermittler konnten auch ohne elterliche Vorgaben tätig werden, beispielsweise wenn der Bräutigam selber den Auftrag für die Werbung gab und eine neutrale Person zu der betreffenden Familie schickte, um das Gelände zu sondieren und erste Kontakte herzustellen. Immer wenn bei einer ehelichen Verbindung und Partnerwahl ökonomische Aspekte wichtig waren und eine angemessene Partie gesucht wurde, wurde ein Spezialist beauftragt, der den Heiratsmarkt und den Wert einzelner Kandidaten kannten.

Sonja, am 05.10.2013
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Bildquelle:
Amazon, Produktbild (Hochzeitskleidung - die Brautkleidung im Wandel)

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