1, 6 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause von betreut. Für einige Angehörige dürfte das neue Familienpflegezeitgesetz, das ab 1.1.212 in Kraft getreten ist, eine Entlastung bedeuten. Danach können Angehörige von Pflegebedürftigen, zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist für maximal 24 Monate, bis auf mindestens 15 Stunden wöchentlich möglich. Voraussetzung, es handelt sich um die Pflege naher Angehöriger, wie z. B. Großeltern, Eltern, Ehepartner oder Kinder). Das Gehalt verringert sich in dieser Zeit um ein Viertel. Nach Rückkehr in die Vollzeit erhält der Arbeitnehmer für weitere 24 Monate ebenfalls ein um ein Viertel verringertes Gehalt, bis der Pflegevorschuss wieder ausgeglichen ist. Das Vergütungsmodell werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Staat bietet dem Unternehmen, der die Familienpflege ermöglicht, lediglich ein zinsloses Darlehn an. Zur Finanzierung des Familienpflegezeitgesetz-Modells kann das Unternehmen ein zinsloses KfW-Darlehen beantragen. In der Familienpflegezeit sind zudem Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen.

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Zur Absicherung muss eine Familienpflegezeitversicherung abgeschlossen werden

Die Pflege von Pflegebedürftigen zerrt an den Kräften, so kann es durchaus möglich sein, dass der Arbeitnehmer aufgrund von Kräfteverfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer durch Unfall, Krankheit oder Tod sein Arbeitsverhältnis nicht aufrecht erhalten kann.  Damit der Arbeitgeber nicht auf den Kosten für den Pflegevorschuss sitzen bleibt, denn es ist ja sozusagen ein Darlehn, welches Sie von ihm bekommen haben, und Sie in der Pflicht sind, dieses wieder auszugleichen, müssen Sie eine private Familienpflegezeitversicherung abschließen. Diese soll 10-15 Euro monatlich kosten. Ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht jedoch nicht. Sie sind ganz auf das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers angewiesen.

Wie sicher ist der Arbeitsplatz bei diesem Modell?

Sollte der Betrieb zwischenzeitlich pleite gehen, braucht der Mitarbeiter den Lohnüberschuss nicht zurückzahlen. Ein Kündigungsschutz besteht während der Familienpflege-Vereinbarung jedoch nicht.

Verstirbt der Angehörige, oder wird er zur Betreuung in ein Heim gegeben, kann der Arbeitnehmer vorzeitig in seine Vollzeit zurückkehren. Kündigen Sie während der Rückzahlungsphase selbst, müssen Sie auch selbstverständlich die Raten bis zum Ausgleich weiterzahlen. Ausnahme wie oben bereits erwähnt, ist eine Insolvenz.

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber bei dieser Familienpflegezeit?

Sie bleiben dem Unternehmen als Arbeitnehmer trotzdem weiterhin für eine gewisse Stundenanzahl erhalten. Würden Sie sich stattdessen für die gesetzlich garantierte Pflegezeit entscheiden (bei einem Unternehmen ab 15 Mitarbeiter für maximal 6 Monate unbezahlt möglich), fehlen Sie in dieser Zeit im Unternehmen komplett. In einem Unternehmen sind in einem Zeitraum von 6 Monate jede Menge Veränderungen möglich. So bleibt der Arbeitnehmer immer auf dem neuesten Stand und benötigt keine Aufarbeitungszeit.
Für den Arbeitnehmer liegt der Vorteil einer Familienpflegezeit eindeutig darin, dass er finanziell weiterhin abgesichert ist.

Weitere Infos zum Familienpflegezeitgesetz erhalten Sie hier.

Das steht aktuell in der Presse über das in neue Familienpflegeteilzeitgesetz:

Berliner Morgenpost 31.1.2012
Verbraucherschützer geben Tipps zur Familienpflegezeit

BZ vom 6.1.2012
Wer Angehörige pflegt, kann Teilzeit arbeiten Dazu gibt es noch viele Fragen

Schwäbische Post 11.1.2012
Familienpflegezeit im Fokus Rund 120 Vertreter regionaler Unternehmen aus allen Branchen informierten sich im Congress Centrum Stadtgarten in Schwäbisch Gmünd beim Arbeitgeber-Seminar der Barmer GEK über sozialversicherungsrechtliche und steuerlichen Änderungen, die zum Jahresstart 2012 in Kraft traten.

Badische Zeitung 31.12.2012
Leichter pflegen trotz Beruf – 2012 ist das möglich Dieses soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu verbinden.

Erste Familienpflegeversicherung ist zertifiziert 15.2.2012
Noch besteht Unsicherheit, wo eine Familienpflegeversicherung abgeschlossen werden kann.

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