Podologen erkennen pathologische Veränderungen und krankheitsbedingte Probleme am Fuß. Sie arbeiten eng mit Ärzten, Hautärzten, Orthopäden und Physiotherapeuten zusammen. Der ausgebildete Podologe ist im medizinischen Bereich tätig und kann daher seine Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen, sofern diese vom Arzt verordnet werden. Der diabetische Fuß, in einem fortgeschrittenen Stadium, darf nur von Podologen behandelt werden, sofern dieses vom Arzt verordnet wird. Häufig arbeiten Podologen in diabetologischen Schwerpunktpraxen.
Die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Podologe" ist gesetzlich geschützt, und darf nur von Personen mit einer staatlichen Anerkennung geführt werden.
Kommentare
Das ist ja kaum bekannt, was sich hinter der Berufsbezeichnung verbirgt. Deshalb fand ich das sehr wichtig, einmal darüber zu schreiben.
Danke für dein Kommentar.
Danke Alma, jetzt weiß ich, dass ich mich lieber einem Podologen anvertrauen sollte, wenn sich jeder Fußpfleger nennen darf.
LG Heike