Rechte für Opfer von Straftaten
Nebenklage führen, Nebenklägerin sein, eigene Rechte als Opfer einer Straftat durchsetzen, Gerichtsprozess als Opfer erleben, Strafrecht aus Opfersicht, Zeugenbeistand, PrivatklageSie sind Opfer von Straftaten geworden? Sie haben als Opfer viel mehr Rechte, als Sie glauben!
Zuerst sollte grundsätzlich unmittelbar nach einer Straftat die Polizei eingeschaltet werden.
Es ist des weiteren sinnvoll, bereits auch jetzt eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt - idealerweise einen Opferanwalt zu beauftragen.
Haben Sie Angst, zur Polizei zu gehen, kann auch die Kontaktaufnahme zur Polizei bereits über den Opferanwalt erfolgen.
Ziel eines Opferanwaltes ist, sich um das Opfer kümmern, die Rechte zu vertreten und in den oft schwierigen Vernehmungssituationen zur Seite zu stehen.
Gerade bei Sexualstraftaten fällt es den Opfern schwer, sich zu offenbaren, die Details zu erzählen. Hier hilft der Opferanwalt durch Unterstützung. Auch kann eine weibliche Vernehmungsbeamtin vom Rechtsanwalt kontaktiert werden, sodass die Aussage durchaus leichter fallen kann.
Zudem wird die Hemmschwelle genommen, da gerade viele Opfer noch nie Kontakte zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehabt haben, sodass diese Situation fremd ist und die Opfer schnell überfordert.
Nachfolgend möchten wir die Möglichkeiten eines Opfers kurz schildern:
1. Nebenklage:
Gemäß §§395ff StPO, insbesondere §397a StPO, besteht die Möglichkeit einer Nebenklage.
Vor allem bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Raub mit schweren Schäden, aber auch bei Stalking (Nachstellung) mit schwerer seelischer Auswirkung sowie im Falle von betroffenen Jugendlichen unter 18 Jahren besitzen Opfer (hier sind obig genannte schwere Schäden unerheblich) die Möglichkeit und das Recht, sich einen Rechtsanwalt beiordnen zu lassen.
Sofern eine Beiordnung erfolgt, haben Opfer, sofern sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, die Möglichkeit, dass der Staat die Kosten übernimmt. Daher muss ein Opfer, dass kein Geld hat, die Anwaltskosten in einem solchen Falle nicht fürchten.
Vorteil einer Nebenklage ist, dass eigene Beweisanträge gestellt werden können, bei der Verhandlung besteht Anwesenheitsrecht (mindestens der Rechtsanwältin, aber auch der Opfers, wenn dieses das möchte), Zeugen können befragt werden, es wird ein eigenes Plädoyer mit eigener Vorstellung über die Höhe der etwaigen Strafe gehalten.
Im Falle der Verurteilung hat auch der Straftäter die Kosten der Nebenklage nach §472 Abs. 1 S. 1 StPO zu tragen, wenn dieser wegen einer Tat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft und dieses nicht unbillig ist.
2. Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
Opfer können zudem Schmerzensgeld gegenüber dem Täter geltend machen - entweder im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens im Strafverfahren oder in einem dem Strafverfahren folgenden Zivilprozess. Auch können Kosten wir z.B. Heilbehandlungskosten, Auslagen etc. eingefordert werden.
Auch dies sollte frühzeitig über einen Rechtsanwalt erfolgen, denn der juristische Laie vergisst hier oft die notwendigen Dokumentationen oder kennt die eigenen Ansprüche erst gar nicht bzw. den Weg, wie er diese geltend machen kann.
3. Privatklage
Auch bei einfachen Vergehen wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Bedrohung verweist die Staatsanwaltschaft oftmals auf den Privatklageweg, weil z.B. an deren Verfolgung nur ein geringes Interesse besteht. Auch wenn diese Delikte aus Sicht der Staatsanwaltschaft objektiv „geringfügig“ sein mögen, sind sie oft für das Opfer so schwerwiegend, dass eine Verfolgung geboten scheint.
4. Zeugenbeistand
Sind Sie Zeuge in einem Strafprozess? Oft waren viele Menschen noch niemals Zeuge und haben große Angst vor dem Täter besteht. Hier steht dem Zeugen der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand bei. In schwerwiegenden Fälle erfolgt eine Beiordnung auf Kosten der Staatskasse.
5. Akteneinsichtnahme
Leider erhalt Opfer selber keinen Einblick in die Strafakten. Diese können jedoch – wenn diesem keine besonderen Gründe entgegenstehen – über einen Rechtsanwalt Akteneinsichtnahme beantragen und den Inhalt zur Kenntnis nehmen bzw. diesen besprechen.
Dies alles zeigt, dass Opfer weitaus mehr Rechte haben, als allgemein bekannt ist. Diese Möglichkeiten sollten Opfer daher auch nutzen.
Wir übernehmen - auch in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring - gerne Opfervertretungen. Als Fachanwältin für Strafrecht ist Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter in der Kanzlei der richtige Ansprechpartner.
Gerne helfen wir auch, finanzielle oder therapeutische Hilfe zu erhalten, denn oft wissen Opfer hier überhaupt nicht, an wen sie sich wenden sollen.
Bild: karuka - fotolia.com
Onlinerat.eu – Onlinerechtsberatung
http://www.onlinerat.eu/
Stellen Sie sehr gerne auch eine rechtliche Frage ab 20 EUR (Einsatz frei wählbar) auf http://www.onlinerat.eu zu diesem Thema, die dann von der Kanzlei Dr. Seiter beantwortet werden.
Website der Kanzlei Dr. Seiter
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Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)