Tagesgeld ist eine der beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Dabei haben sich eine Reihe von Direktbanken etabliert, die mit guten Konditionen, bequemem Online-Banking und zumeist kostenloser Kontoführung um Kunden werben. Nur selten wird dabei allerdings konkret auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese Konten zum Teil auch für Kinder eröffnet werden können. Da diese auf Guthabenbasis geführt werden, eignen sie sich sehr gut für den eigenen Nachwuchs. Die Bedingungen sind dabei meist die gleichen wie bei den regulären Tagesgeldkonten. In einigen Fällen (z.B. bei der Südtiroler Sparkasse und der Santander Consumer Bank) werden die Konten für Minderjährige allerdings geringer verzinst. Das notwendige Referenzkonto kann bei den meisten Banken entweder auf den Namen des Minderjährigen oder auch auf den eines gesetzlichen Vertreters laufen. Hiervon weicht einzig die pbb direkt ab, bei der das Referenzkonto in jedem Falle unter dem Namen des Minderjährigen geführt werden muss.

Einige Banken machen es den Eltern besonders leicht und stellen alle notwendigen Formulare und detaillierte Informationen übersichtlich und leicht verständlich auf ihrer Webseite zur Verfügung. Hierzu gehören zum Beispiel die 1822direkt, die abcbank, die Audi und Volkswagen Bank, die ING-DiBa, die RaboDirect und die Umweltbank. Besonders positiv fällt hier die ING-DiBa auf, die unter der Bezeichnung "Junior” in einer eigenen Kategorie unterschiedliche Sparkonten für Kinder anbietet. Auch bei den folgenden Banken finden sich alle notwendigen Formulare auf der Webseite: Akbank, Cortal Consors, Credit Europe Bank, Garantibank, NIBC Direct (nur in Kombination mit einem Festgeldkonto), Targobank und DKB. Bei letzterer gilt jedoch die Voraussetzung, dass eines der Elternteile bereits Kunde der Bank sein muss.

Bei manchen Banken (u.a. bei der Postbank und der Hanseatic Bank) ist auf der Homepage nicht sofort ersichtlich, ob auch Konten für Minderjährige eröffnet werden können, sodass hier jeweils gesondert Anfragen gestellt werden müssen. Einige Banken verlangen bei Tagesgeldkonten für Kinder von vornherein eine persönliche Kontoeröffnung vor Ort. Hierzu gehört z.B. die GEFA Bank in Wuppertal und die Wüstenrot, wobei letztere bei Kindern über 16 Jahren auch eine Eröffnung über das Postident-Verfahren erlaubt.

Die Eröffnung von Kinder- und Jugend-Tagesgeldkonten ist generell leider nicht bei allen Banken möglich. So verlangen z.B. die Bank of Scotland, die Renault Bank Direkt, die Denizbank und auch die italienischen IWBank, dass Kunden zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung mindestens 18 Jahre alt und damit volljährig sind. Eine Beschränkung, die vermutlich mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zusammenhängt.

Verfügungsberechtigung der Eltern bei Tagesgeld

Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen ist jeder gesetzlicher Vertreter im Rahmen des Tagesgeldkontos allein verfügungsberechtigt. Das bedeutet, dass jeder einzeln das hinterlegte Referenzkonto oder die Adresse des Kontoinhabers ändern, das Konto kündigen, Ein- und Auszahlungen vornehmen und Freistellungsaufträge einrichten kann. Die Alleinverfügungsberechtigung kann jederzeit durch einen der Vertreter schriftlich widerrufen werden, wonach Aufträge nur noch gemeinsam erfolgen können. Mit der Volljährigkeit des Kontoinhabers erlischt die Vertretungsberechtigung automatisch. Sollte nur ein gesetzlicher Vertreter verfügungsberechtigt sein, so muss dies mit Kopien der entsprechenden Dokumente nachgewiesen werden.

Das Geld auf dem Tagesgeldkonto gehört rechtlich gesehen dem Minderjährigen, sodass die Eltern die Kontoführung bis zum 18. Lebensjahr des Nachwuchses in seinem wirtschaftlichen Interesse vornehmen müssen. Dies versichern die gesetzlichen Vertreter bei Unterschrift des Kontoeröffnungsbogens. In der Praxis sind den Eltern dadurch enge Grenzen gesteckt, um Missbrauch und Steuerhinterziehung zu verhindern. So darf zum Beispiel normaler Unterhalt nicht vom Sparkonto finanziert werden. Ausgaben für den Führerschein, die berufliche Weiterbildung sowie andere Investitionen im Sinne des Kindes sind dagegen ohne Probleme möglich. Erschweren kann die praktische Nutzung in Einzelfällen auch die Herkunft des Geldes. So gab es in der Vergangenheit bereits Urteile, nach denen den Eltern der Zugriff auf das von Paten und Verwandten geschenkte Geld verweigert wurde.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Auch Erträge von Kinderkonten unterliegen der Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer. Es muss für das Kind daher ein eigener Freistellungsauftrag erteilt werden, da sich der Auftrag der Eltern nicht auf die Konten des Nachwuchses erstreckt. Für jeden Minderjährigen kann ein Freistellungsauftrag von bis zu 801 EUR durch die gesetzlichen Vertreter erteilt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Steueridentifikationsnummer des Kindes angibt und alle gesetzlichen Vertreter den Auftrag unterschreiben. Bei der Umverteilung von elterlichem Vermögen hin zu den Sparanlagen der eigenen Kinder ist jedoch Vorsicht geboten, da dies in gewissen Konstellationen zu Steuernachzahlungen führen kann, vor allem, wenn die Umverteilung nur erfolgte, um die Freibeträge der Kinder auszunutzen. Dies wird besonders dann offensichtlich, wenn das Geld später wieder zurück auf das Konto der Eltern fließt. Eltern sollten sich daher bewusst sein, dass bei einer Anlage auf den Namen des Kindes das Geld auch wirklich dem Kind gehört und sie nur eine verwalterische Aufgabe haben.

Wie die Kontoeröffnung abläuft

Bei den meisten Banken lässt sich im Rahmen der Online-Kontoeröffnung auswählen, ob diese für einen Minderjährigen durchgeführt werden soll (sofern es sich nicht ohnehin um ein reines Kinderkonto handelt). Einige Banken erkennen dies aber auch automatisch anhand des Geburtsdatums des Kontoinhabers (siehe z.B. die 1822direkt). Der ausgedruckte Antrag muss dann von allen gesetzlichen Vertretern, in Ausnahmefällen (z.B. bei der Audi Bank und der Volkswagen Bank) auch vom Minderjährigen (sofern dieser dazu bereits in der Lage ist), unterschrieben werden. Üblich ist auch, dass eine Zusatzvereinbarung, die u.a. die Vollmacht und eine Erklärung zur Kontoführung im wirtschaftlichen Interesse des Kindes beinhaltet, auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Besteht noch kein Konto bei der jeweiligen Bank, ist die Legitimation jedes gesetzlichen Vertreters durch das PostIdent-Verfahren notwendig. Zur Legitimation des Minderjährigen ist zumeist die Kopie der Geburtsurkunde ausreichend. Einige Banken (z.B. die Audi Bank, die DKB und die ING-DiBa) verlangen hierfür das Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie, welche später aber wieder zurückgesandt wird. Bei der Audi Bank (bzw. Volkswagen Bank) kann die Beglaubigung auch persönlich bei jedem VW- oder Audi-Vertragspartner erfolgen. In seltenen Fällen wird auch das PostIdent-Verfahren für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz eines Reisepasses oder Personalausweises sind, angeboten. Möglich ist das z.B. bei der Wüstenrot und der RaboDirect.

Sollten die Eltern alleinerziehend sein, so ist eine Kopie des entsprechenden Nachweises notwendig. Je nach konkreter Situation sind folgende Dokumente erforderlich:

  • familienrechtliche Vereinbarung (sogenannter Negativattest)
  • Sorgerechtsbeschlusses
  • vollständiges Scheidungsurteil (im Scheidungsfall)
  • Sterbeurkunde (im Todesfall)

Zu beachten sind allgemein die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Bank. Zum Beispiel akzeptiert die abcbank nur Negativatteste, die nicht älter als drei Monate sind. Ebenso müssen sämtliche Kopien beglaubigt sein.

Sollten die Eltern unverheiratet sein, so ist eine Kopie des Nachweises über die Sorgerechtsregelung notwendig. Für den Fall, dass der Nachname des Minderjährigen von dem eines Elternteils abweicht, so werden zudem folgende Nachweise benötigt:

  • eine Kopie der Heiratsurkunde
  • eine Kopie der familienrechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht
  • oder eine Namensänderungsurkunde

Bei einer abweichenden gesetzlichen Vertretung ist der Nachweis hierfür beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. 

Fazit

Tagesgeld für das eigene Kind macht durchaus Sinn, bietet sich doch die Möglichkeit zur Ausnutzung der zumeist ungenutzten Freibeträge des Kindes. Aber Vorsicht: das angelegte Geld muss im Interesse des Kindes verwaltet werden und darf auch nicht ohne Weiteres zurück auf die Eltern übertragen werden. Bei der Kontoeröffnung ist zudem genau auf die notwendigen Nachweise zu achten, sind diese doch häufig etwas aufwändiger als bei normalen Tagesgeldkonten. Werden diese Punkte beachtet, steht einer Anlage für das eigene Kind letztlich nichts im Wege.

Eine Liste von Kinder-tauglichen Tagesgeldkonten finden Sie übrigens hier sowie einen etwas ausführlicheren Bericht zum Thema hier.

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