1. Den Unfallort absichern

Verkehrsunfälle TippsBei aller Sorge um das liebe Geld sollte es in den ersten Minuten nach dem Unfall vorwiegend um den Eigenschutz gehen. Die Unfallstelle muss mit einem Warndreieck abgesichert und falls nötig ärztliche Hilfe gerufen werden. Direkt im Anschluss sollte man die Polizei informieren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen schweren oder leichten Unfall handelt. Das von den Beamten aufgenommene Protokoll kann später helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen.


2. Die Situation entspannen

Auch wenn es schwerfällt, nach einem Crash ruhig zu bleiben, sollte man die Nerven bewahren und hilfsbereit und höflich mit dem Unfallgegner umgehen. Das heißt allerdings nicht, dass man voreilig die eigene Schuld eingesteht oder sich verbindlich auf eine private Lösung ohne Einschaltung von Polizei und Gerichten einigt. Auch scheinbar oberflächliche Schäden können hohe Kosten hervorrufen. Deshalb sollten in jedem Fall die Daten des Unfallgegners aufgenommen werden. Dazu gehören Name, Adresse und Telefonnummer, amtliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.

3. Den Unfall protokollieren

Damit die Situation später von der Versicherung oder in einem etwaigen Rechtsstreit richtig eingeschätzt werden kann, muss der Unfall protokolliert werden. Dazu können eine Skizze vom Unfallhergang und Bilder von der Situation nach dem Zusammenstoß gemacht werden. Gibt es Zeugen, sollte man diese um ihre Telefonummer sowie Name und Adresse bitten, um sich im Streitfall auf ihre Aussage berufen zu können. Oft übernimmt auch die Polizei die Beweisaufnahme. Entscheidet man sich allerdings, den Unfallort vor Eintreffen der Polizei zu räumen, muss man zuvor selbst zur Beweissicherung tätig werden. Wenn möglich, ist das aber zu vermeiden. Fertigt die Polizei ein Protokoll an, sollte man die darin gemachten Aussagen überprüfen und nicht zögern, etwaige Fehler korrigieren zu lassen.

 

4. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren

Spätestens wenn die Polizei vor Ort ist, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, der schon am Telefon konkrete Anweisungen geben kann, wie man sich weiter verhalten sollte. So kann verhindert werden, dass die mögliche Entschädigung schon durch aus Unwissenheit gemachte Fehler am Unfallort gemindert wird. Die Erfahrung zeigt, dass Geschädigte höhere Summen erwarten können, wenn sie frühzeitig durch einen Anwalt vertreten werden. Das gilt insbesondere, wenn es schon am Unfallort zu einem Telefongespräch mit der Versicherung des Unfallgegners kommt. Hier sollte man sofort auf den Verkehrsrechtsanwalt verweisen und keine Absprachen treffen, die später nicht mehr korrigiert werden können.

 

(Bilder von Flickr: TimothyJ & Robbie Howell)

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