Mädchen springt TrampolinEine Privathaftpflichtversicherung ist meist eine echte Familienversicherung, denn sowohl Ehepartner als auch minderjährige Kinder sind in der Regel mit abgesichert. Bei Kindern gibt es jedoch einige wichtige Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit diese ohne Beitragszuzahlung trotzdem mitversichert sind.

Grundsätzlich sind die Kleinen automatisch mitversichert, solange sie minderjährig sind. Doch auch volljährige Kinder, die sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sind durch eine private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Auch im Wehr- oder Zivildienst besteht ein Versicherungsschutz für das Kind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Diese Mitversicherung ist teilweise zeitlich auf ein bestimmtes Lebensalter begrenzt. Manche Versicherungen setzen diese Grenze bei einem Alter von 22 Jahren fest, es gibt aber auch höhere Altersgrenzen von 28 oder sogar 30 Jahren. Bei vielen Versicherungsnehmern findet die Mitversicherung erst ein Ende, wenn sie volljährig werden und sich nicht mehr in der Schule, einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Nicht ganz so einfach ist es oft, wenn bereits volljährige Kinder zwischen Schulabschluss und Studium eine Auszeit nehmen, um zum Beispiel für ein paar Monate ins Ausland zu gehen. Hier gilt es, genau die Versicherungsbedingungen nachzulesen und sich gegebenenfalls mit seinem Versicherungspartner in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen abzuklären. Außerdem sollten Versicherungsnehmer klären, ob Kinder, wenn sie nach der abgeschlossenen Schulausbildung arbeitslos sind, trotzdem mitversichert sind.

Aber nicht nur ein Auslandsaufenthalt muss mit der Versicherung abgeklärt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Mitversicherung minderjähriger Kinder ist, dass diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Ausnahmen stellen Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung dar. Diese sind ohne zeitliche oder altersmäßige Beschränkung bei den Eltern mitversichert, solange sie zu Hause bei den Eltern wohnen.

Familie fährt FahrradAuch Kinder unter sieben Jahren gelten als Ausnahme, denn sie sind per Gesetz schuldunfähig. Das heißt, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich sind. Deswegen können sie auch für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Schuldunfähigkeit bei Kindern sogar bis zu deren zehntem Lebensjahr (BGB § 828).

Aus juristischer Sicht haben bei Kindern, die als schuldunfähig gelten, auch die Eltern keine Pflicht zum Schadensersatz, zumindest solange sie nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Besteht also weder vonseiten der Kinder, noch von elterlicher Seite eine juristische Pflicht, für den Schaden zu haften, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Stellt die Versicherung dagegen eine Verletzung der Aufsichtspflicht fest, so sind die Eltern schadensersatzpflichtig und die Privathaftpflichtversicherung muss die Kosten übernehmen. In den meisten Fällen fühlen sich Eltern moralisch zum Schadensersatz verpflichtet und kommen für den Schaden ihrer Sprösslinge privat auf. Man möchte ja schließlich ein gutes Verhältnis zum Geschädigten, zum Beispiel Freunden oder Bekannten nicht gefährden.

zufriedenes MädchenGenau diese Schuldunfähigkeit von Kindern hat aber auch Versicherungen bereits zum Umdenken bewegt. Viele Anbieter haben die Häufigkeit solcher Schadensfälle erkannt und bieten Leistungsbausteine an, die auch Schäden von schuldunfähigen Kindern in einer begrenzten Höhe mit abdecken. Teilweise sind solche Policen in Haftpflichtversicherungen für Familien bereits inbegriffen.

Auch für Familien, die eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben gilt: Schäden, die sich Familienmitglieder untereinander zufügen sind nicht abgedeckt. Wenn also der Junior beim Fußballspielen die Fensterscheibe der eigenen Wohnung zertrümmert, gibt es von der Versicherung keinen Schadensersatz.

Mit all ihren Ausnahmen und Besonderheiten ist die Privathaftpflicht also dennoch eine Familienversicherung, die die meisten möglichen Schadenfälle abdeckt. Wenn man sich also die Bedingungen der abgeschlossenen Versicherung vorab genau durchliest, kann man bei den meisten kleineren oder größeren Missgeschicken der Lieben entspannt bleiben und muss nicht gleich in Panik ausbrechen.

Bildquelle: Flickr
© Titelbild: limaoscarjuliet
© Bild 1: Suburban Paparazzi
© Bild 2: Clarkston SCAMP
© Bild 3: limaoscarjuliet

Laden ...
Fehler!