Bei der Verwendung von sprach- und textbasierten ChatBots bei professionell erstellten Texten, stellen sich, besonders für Autoren, die ihre Texte vermarkten wollen und für die Verwertungsgesellschaft VG-Wort, viele urheberrechtliche Fragen:
Sie überlegen bei dieser Art von Zusammenarbeit wer die Urheberrechte hat, Maschine oder Mensch und ob von den Verwertungsgesellschaften für mit KI erzeugten Werken Zahlungen erfolgen sollten.
Insgesamt steht fest, dass rechtlich zulässige Verwendung von Bildgeneratoren und die von Textgeneratoren in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt.
Und das, obwohl die EU-Kommission bereits einen Entwurf einer KI-Verordnung veröffentlichte. Dessen Inkrafttreten ist hingegen nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten.
Bei diesem Entwurf spielt das Urheberrecht kaum eine Rolle. Im Vordergrund stehen vielmehr Anforderungen an Datenqualität und Cybersicherheit sowie die Transparenz von KI-Einsätzen.

Fragen die bei Autoren, Verlagen und den Verwertungsgesellschaften entstehen

Fragen zum Input:

  1. Wie geschützt ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, mit denen die KI-Anwendungen trainiert wird?
  2. Fallen diese Nutzungen unter die gesetzlichen Erlaubnisse ("Schrankenregelungen") für Text und Data Mining?
  3. Und wie kann eine Lizenzierung und angemessene Vergütung zukünftig sichergestellt werden?

Anmerkungen zum Output:

Tatsache ist, so die VG-Wort, dass ausschließlich KI-generierte Erzeugnisse urheberrechtlich nicht geschützt sind. Aus diesem Grund werden dafür keine Vergütung seitens der VG WORT gezahlt.
Insoweit könnten zukünftig Transparenzpflichten der Hersteller und Nutzer von KI-Systemen, besonders bei Streitigkeiten vor Gericht, eine wichtige Rolle spielen.

Die Abgrenzung zu Texten, bei denen KI lediglich als Hilfsmittel genutzt wurde, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu schaffen, wird demnach voraussichtlich schwierig sein.

Bild: Alexandra_Koch / Pixabay

Die Grundlage von ChatGPT

Die zukünftigen Schritte der VG-Wort

Die Beantwortung der offenen Fragen, die im Zusammenhang mit KI, besonders mit Blick auf die kollektive Rechtewahrnehmung durch die VG WORT, entstehen, sollen in der VG WORT, so die Information im Newsletter Juni zur Mitgliederversammlung 2023, zukünftig in einer Arbeitsgruppe diskutiert werden. In dieser werden die Urheber und Verlage, als Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT, vertreten sein und ihre Vorschläge einbringen können. Berücksichtigt wird dabei ein Entwurf eines AI-Act, der die aktuelle rechtspolitische Diskussion, insbesondere der auf europäischer Ebene im sogenannten Trilogverfahren behandelt. Webinare der VG-Wort https://www.vgwort.de/webinare.html Quelle: Newsletter Juni 2023, der VG-Wort.

Quelle: Newsletter Juni 2023, der VG-Wort

Webinare der VG-Wort

Grundfassung Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union Grundfassung 

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