Welche Kosten erwarten Arbeitgeber bei Schaffung von Minijobs im privaten Bereich?

von Immortelle

Eine Haushaltshilfe über das Haushaltsscheckverfahren erhält bis 450 Euro Arbeitsentgelt, das gilt als Minijob. Welche Lohnnebenkosten kommen auf Privatpersonen als Arbeitgeber zu?

Welche Kosten tragen Arbeitgeber bei der Schaffung eines Minijobs im privaten Haushalt? Lesen Sie hier über die gesetzlichen Festlegungen für die Haushaltshilfe oder den Gartenhelfer, die über das Haushaltsscheckverfahren abgerechnet werden. Die über ein Einzugsverfahren zu begleichenden Arbeitgeberanteile werden Ihnen hier konkret genannt. Die Abrechnung eines Minijobs ist unkompliziert und ohne großen Aufwand zu realisieren.

Für Minijobber bis 450 Euro Arbeitsentgelt, aber wieviele Nebenkosten kommen auf Sie zu?

Meist zögern Privatpersonen auch in Situationen großer Belastung mit der Einstellung von Minijobbern im privaten Bereich. Der bürokratische Aufwand für die Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens der Knappschaft Bahn See hält sich in Grenzen, das Anmeldeverfahren über das Internet wurde bereits beschrieben. Eine unkomplizierte Anmeldung über ein Online-Formular macht Ihre Haushaltshilfe zu einem versicherten und offiziell gemeldeten Minijobber. Welche Kosten neben den bis zu 450 Euro Lohnkosten auf Sie zukommen, wird in diesem Artikel erläutert. Die Vorteile von Minijobs für den Arbeitgeber sind sehr günstig gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.

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Nebenkosten für eine Haushaltshilfe im Minijob


Die Knappschaft Bahn See ermöglicht es Arbeitgebern über ein simples Einzugsverfahren alle Nebenkosten unbürokratisch zu zahlen. Ein Formular für die Einzugsermächtigung kann man von der Website der Minijobzentrale herunterladen und ausdrucken. Einige Änderungen ab 1. Januar 2012 sind zu beachten.

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Welche Lohnnebenkosten fallen an?

Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung, zur Krankenversicherung und Beiträge zur Unfallversicherung zieht die Knappschaft Bahn See von Ihrem Konto ab. Auch die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwändungen bei Krankheit oder Mutterschaft des Minijobbers werden ohne Ihr Zutun vom angegebenen Konto eingezogen. Dies hat den Vorteil, dass Sie Zahltermine nicht beachten müssen und keinen Aufwand für die regelmäßigen Überweisungen haben. Bei Minijobs in Privathaushalten wird die Abrechnung ausschließlich über das Lastschriftverfahren angenommen.

Wie hoch sind die Beiträge seit den Änderungen am 1.1.2012?

Die Umlagebeiträge U1 und U2 betragen 0,7 beziehungsweise 0,14 Prozent des Arbeitsentgeltes. Unter U1 werden die Aufwändungen bei Krankheit und unter dem Begriff U2 die Aufwändungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abgerechnet. Mit einem Antrag an die Arbeitgeberversicherung bekommt der Arbeitgeber 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, dass er im Krankheitsfall dem Minijobber weiterzahlt, erstattet. Im Falle der Schwangerschaft und Mutterschaft des Minijobbers können auf Antrag 100 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgeltes erstattet werden. Der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung beträgt 5 Prozent vom Arbeitsentgelt, dieser blieb unverändert bestehen, auch wenn sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,6 Prozent verringerte von vorher gültigen 19,9 Prozent, Auswirkungen zeigt diese Beitragsminderung nur für das günstigere Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge Ihres Minijobbers.

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Ein Haushaltsscheckrechner hilft bei der Planung

Ein Tool auf der Website der Minijobzentrale hilft Ihnen bei der Planung Ihres Budgets für die Haushaltshilfe. Alle Kosten sind überschaubar mit einer Nutzung des Haushaltsscheck-Rechners. Wie hoch Sie den Stundenlohn für Ihren Minijobber festsetzen sollten Sie sich gut überlegen. Wenn über längere Zeit ein Arbeitsverhältnis bestehen soll, sind die Kosten dafür nicht unrelevant. Eine Orientierung zwischen ortsüblichen Löhnen oder am Mindestlohn für Arbeitnehmer, der in naher Zukunft in die Praxis umgesetzt werden soll, kann bei der individuellen Absprache mit dem Minijobber ein Maß sein. Bei Fragen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages können Sie sich an die Minijobzentrale oder an die zuständige Arbeitsagentur wenden. Ein Rechenbeispiel zu den Kosten der Haushaltshilfe und einige Vorschläge für Arbeitsvertrag und Schweigepflichtserklärung finden Sie im nächsten Artikel.

Ab Januar 2013 treten wichtige gesetzliche Änderungen im Haushaltsscheckverfahren an.

Ich möchte auch bei Pagewizz Artikel schreiben.

Immortelle, am 05.01.2012
 
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Kommentare


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Immortelle am 09.01.2012

Danke Dir, liebe Petra. Ich setze einen Link zurück zu Dir von den Artikeln. Da ich momentan in der Praxis stecke, arbeite ich meine neuen Erkenntnisse gleich mit auf. Es ist gar nicht so leicht, für die Behindertenpflege die passende Unterstützung zu finden. Meine Erfahrungen sollen auch Mut machen, Arbeitsplätze zu schaffen. Manchmal hilft auch schon so ein Minijob.
LG
Immortelle

Stehlampen-Petra am 09.01.2012

Toller Artikel zum Thema "Minijob".

Ich habe alle 3 Minijob-Artikel mit meinem zum Thema "Haushaltservice im Privathaushalt" verlinkt.
http://pagewizz.com/haushaltsservice-...

Den Daumen habe ich gleich 3x gezückt.
LG
Petra

Immortelle am 08.01.2012

Ja, die Kosten kann man von der Steuer absetzen. Überweisung würde ich immer vorziehen und empfehlen, da man dann den Nachweis über die Zahlungen automatisch in der Akte hat. Du hast recht, die Einstellung von Familienangehörigen ist etwas heikel, betreffend der Trennung von privaten und geschäftlichen Aspekten. Da sollte man sich gut informieren und befragen bei der Minijobzentrale, welche Art Beschäftigung von dort akzeptiert wird.

Danke für die Anregungen,
LG Immortelle

Merlin am 08.01.2012

Die Kosten kann man auch noch steuerlich geltend machen.
Ab 401,-- € sind das sogenannte MIDI-JOBS. Die könnten auch für den ein oder anderen interessant sein.
Vorsicht ist geboten, wenn man Familienangehörige anstellt. Dann ist es besser das Gehalt zu überweisen. Saubere Buchführung ist dann oberste Pflicht!

LG Merlin

Immortelle am 08.01.2012

Ich denke, viele Menschen wissen gar nicht, wie wenig Nebenkosten ein Minijob im privaten Haushalt verursacht. Den Rechner auf der Website der Minijobzentrale finde ich sehr praktisch. Damit kann man sich im Voraus über genaue Zahlen informieren.
LG Immortelle

MissYumi24 am 07.01.2012

Danke für die vielen hilfreichen Informationen! Den Haushaltsscheckrechner werde ich mir auf jeden Fall genauer anschauen. Liebe Grüße :)

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