Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, wurde in Deutschland eine Organspende-Reform beschlossen. Im Rahmen dieser soll jeder Bürger ab 16 Jahren zu Organspenden nach ihrem Tod ermuntert werden. Oder, wie es SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier gewohnt zartfühlend formulierte: Man werde "den Menschen etwas mehr auf die Pelle rücken". Der interessanteste Aspekt von Diskussionen rund um Organspenden, wird freilich wieder einmal völlig ausgespart. Dieser soll nachfolgend näher beleuchtet werden, wenn es um die Frage geht, wem der eigene Körper eigentlich gehört. Gewiss: Auf den ersten Blick erscheint diese Fragestellung lächerlich. Ich möchte Sie, werter Leser, dennoch bitten, sich ein paar Minuten Zeit zum Lesen dieses Artikels zu nehmen. Der springende Punkt tangiert einen sehr, sehr wichtigen Punkt in Bezug auf die Widersprüchlichkeit des Konstruktes Staat, nämlich jenen, ob individuelle Freiheit und der Staat - egal, welcher Prägung - koexistieren können. Die Antwort mag nicht unbedingt überraschen: Nein, dies ist nicht möglich.

All den Beteuerungen in Bezug auf unsere angeblich unveräußerlichen Grundrechte - die natürlich wiederum vom Staat vergeben werden - zum Trotz, sind wir keineswegs Herren unserer eigenen Körper. Bleiben wir kurz beim Thema Organspenden: In vielen Staaten, darunter Deutschland, herrscht ein Mangel an Spendernieren, dazu kommen jahrelange Wartezeiten, die viele Patienten nicht überleben. Dabei läge die Lösung dieser Problematik wahrlich auf der Hand: Wäre es gesunden Menschen erlaubt, eine ihrer Nieren zu verkaufen, könnte wartenden Patienten binnen kürzester Zeit geholfen werden. Natürlich mag und wird die Vorstellung, aus "niederen" Gründen einen Teil des Körpers zu verkaufen für Abscheu sorgen. Aber was spricht nun tatsächlich dagegen, völlige Freiwilligkeit zur Organentnahme vorausgesetzt? Nüchtern betrachtet handelt es sich um einen automatisierten Erregungsreflex: "Das ist widerlich!", oder: "Was ist mit der Menschenwürde?", dürften die gängigsten Einwände lauten. Doch wer hat das moralische Recht, über den Körper eines anderen zu verfügen? Eigene Vorstellungen von Menschenwürde, Moral, Anstand oder Ethik sind, wie die Geschichte zeigt, nicht unbedingt der beste Maßstab für eine Gesellschaft. Was früher als "abartig", "pervers", "abscheulich", ja, "unmenschlich" galt, unterzog sich mitunter einem dramatischen Wertewandel und gilt mittlerweile als salonfähig. Erinnert sei etwa an die unsägliche Hetze gegen Homosexuelle. Die Vorstellung, als Mann einen anderen Mann zu lieben, mag vielen Menschen widerwärtig erscheinen. Doch sollte eine persönliche Vorliebe oder Abneigung Grundlage dafür sein, die Freiheiten der Mitmenschen zu beschneiden?

In einer sehr ähnlichen Weise stehen der Besitz, Verkauf und Konsumation bestimmter Substanzen unter Strafe. Dabei werden Gesundheitsgründe vorgeschoben, die sich selbst bei entfernter Betrachtung als lächerlich entpuppen. Alkohol, Tabak oder Medikamente können mindestens genauso gesundheitsschädigend wirken, wie illegale Drogen. Dabei sind es gerade jene Verbote, die illegale Drogen zu einem weltweiten Problem mit tausenden Toten und Millionen Strafgefangenen werden ließen. Ein anschauliches Beispiel für die Absurdität dieser Verbote liefert die von 1919 bis 1933 in den USA gesetzlich verankerte Prohibition. Erst das Verbot der heute illegalen Drogen führte zu einem wahren Drogenkrieg, der alljährlich tausende Menschen das Leben kostet. Wohlgemerkt: Nicht auf Grund des Drogenkonsums, sondern bei den Bandenkriegen jener Drogenkartelle, die beim legalen Verkauf bestimmter Drogen gar nicht erst existierten. Ganz zu schweigen von den Nebenwirkungen, wie Prostitution, Verbrechen oder den oft gesundheitsschädlichen gestreckten Drogen bzw. Ersatzdrogen. Nun soll keinesfalls die schädliche Wirkung mancher Drogen abgestritten werden. Prinzipiell stellt sich aber die Frage: Wenn jeder Mensch über seinen eigenen Körper verfügen darf, weshalb kann er bestraft werden, wenn er ihm eine verbotene Substanz zuführt? Die Antwort ist simpel: Da wir in Wahrheit gar nicht über unsere eigenen Körper verfügen dürfen.

Massen an StaatseigentumDie Reihe an Beweisen für diese These kann beliebig fortgesetzt werden. Besonders offensichtlich ist beispielsweise die Kriminalisierung von Prostitution. Die Ablehnung gegenüber dieser Form des Einkommenserwerbs beruht zur Gänze auf moralischen Standpunkten, während die Gesetzeslage wiederum einen Schwarzmarkt schafft, der erst zu den angeprangerten Missständen wie Zwangsprostitution, Gewalt und Übertragung von Geschlechtskrankheiten führt. In einem Freien Markt stellten diese Probleme die raren Ausnahmen dar, nicht die Regel, wie es in unserem System der Fall ist. Dass es sich bei der Ächtung von Prostitution um ärgerliche Auswüchse von Doppelmoral handelt, ist evident, stellt diese doch bei nüchterner Betrachtungsweise lediglich eine Dienstleistung wie jede andere dar.

Abschließend sei noch eine besondere Form der Enteignung des Körpers genannt, nämlich die Besteuerung. Was vielen Menschen nicht klar ist: Steuern werden nicht mit Geldscheinen, sondern mit Lebenszeit bezahlt. In Österreich und Deutschland liegt die Abgabenquote durchschnittlicher Arbeitseinkommen bei rund 50% - dabei ist etwa die Umsatzsteuer noch gar nicht inkludiert, womit die tatsächlich Abgabenquote weitaus höher liegt. Doch bleiben wir bei den 50%. Was bedeutet dies konkret? Angenommen, Sie arbeiten 38 Stunden pro Woche in einem unselbstständigen Dienstverhältnis, so sind Sie gezwungen, 19 Stunden davon ausschließlich für den Staat zu arbeiten. Natürlich wird daraufhin das Argument geltend gemacht, wonach diese Abgaben in Straßen, Schulen, Sozialhilfen, etc. "investiert" werden. Aber von Freiwilligkeit kann hierbei selbstverständlich keine Rede sein, ganz zu schweigen von den verheerenden moralischen Implikationen, die sich aus einem auf Zwang und Drohungen basierenden System unweigerlich ergeben (hierzu soll in einem späteren Artikel eingegangen werden).

 

Conclusio: Man drehe und wende es wie man wolle, wir sind keinesfalls Herrscher über unsere eigenen Körper, sondern allenfalls vom Eigentümer Staat geduldete Untermieter. Sollten Sie, werter Leser, schlüssige Gegenargumente finden, bitte ich Sie um entsprechende Kommentare.

Autor seit 13 Jahren
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