WG gründen, der Mietvertrag - Wer eine WG gründen möchte, hat für den Mietvertrag grundsätzlich drei Möglichkeiten

Variante eins

Eine WG zu gründen mit nur einem Hauptmieter ist zwar organisatorisch die einfachste Lösung, birgt jedoch für den Hauptmieter immer ein Risiko. Der Hauptmieter trägt gegenüber dem Vermieter die Verantwortung, die anderen WG Mitglieder schließen lediglich einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter ab. Der Hauptmieter ist in diesem Falle dann auch derjenige, der die WG Gründung in die Hand nimmt und an den jeden Monat von den anderen Mitgliedern die Miete gezahlt wird. Auch wenn der Hauptmieter einen Untermietvertrag mit den anderen WG Mitgliedern abschließt, haftet er für entstehende Mietausfälle oder Sachschäden in der Wohnung. Aufgrund des hohen Risikos für den Hauptmieter ist diese Variante des Mietvertrages eigentlich nicht empfehlenswert, wenn Sie eine WG gründen möchten.

Variante zwei

Bei der zweiten Variante schließen alle Mitbewohner der Wohngemeinschaft einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Sie sind dann sozusagen alle Untermieter, die Benutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sind im Mietvertrag festgehalten. Wer so eine WG gründen möchte, geht kein Risiko ein, da jeder Mitbewohner für sich selbst verantwortlich ist und seine Miete auch eigenständig an den Vermieter zahlt. Allerdings lassen sich die wenigsten Vermieter auf diese Variante des Mietvertrages ein. Entstehen beispielsweise Sachschäden in den Gemeinschaftsräumen, trägt der Vermieter selbst die Kosten. Zudem ist der organisatorische Aufwand für den Vermieter sehr hoch.

 

Variante drei

Diese Variante ist die beste und ist ausdrücklich zu empfehlen, wenn Sie eine WG gründen möchten. Der Vermieter setzt einen einzigen Mietvertrag auf, in dem alle WG Mitglieder als gleichberechtigte Hauptmieter aufgeführt werden. Das bedeutet auch, dass jedes WG Mitglied gleich haftbar ist, falls es zu Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung kommt. Wie die monatliche Miete dann gezahlt wird, ist im Prinzip egal. So kann man beispielsweise ein WG Konto anlegen, von dem aus ein Dauerauftrag für die Zahlung der Miete eingerichtet wird. Auf dieses WG Konto können dann alle WG Mitglieder monatlich ihre Miete einzahlen. Falls der Vermieter damit einverstanden ist, kann natürlich auch jedes Mitglied seinen Mietanteil separat an den Vermieter überweisen. Die Art der Bezahlung spielt für die Haftbarkeit keine Rolle.

Lesen Sie auch Teil 1:

Von der Wohnungssuche bis zum Mietvertrag

Angela Michel

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