Die Mietkaution – der rechtliche Rahmen

Ob Vermieter eine Kaution verlangen oder nicht, steht ihnen frei. Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart wird, muss sie sich an den gesetzlichen Grundlagen orientieren, die in Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert sind. Absatz 1 definiert den Höchstbetrag, der stets auf der Nettomiete basiert: "Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen." Eine Ratenzahlung in drei Teilbeträgen ist grundsätzlich erlaubt.

Wie mit dem Geld verfahren werden muss, gibt Paragraf 551 Absatz 3 vor: "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen."

Enorme finanzielle Belastung

Ausgehend von einer Kaltmiete in Höhe von 1.200 Euro müssten also bis zu 3.600 Euro Kaution hinterlegt werden. Das ist ein Batzen Geld. Wer fleißig gespart hat, muss sein Sparbuch oder das Tagesgeldkonto plündern. Notfalls sind ein Ratenkredit oder der Dispo die einzigen Möglichkeiten, die Kaution aufzubringen. Das lässt sich mit einer Bürgschaft umgehen, einer sogenannten Mietkautionsbürgschaft. Bürge ist in dem Fall eine Assekuranz. Sie reguliert die Schäden, für die ein Vermieter sonst auf die Kaution zurückgreifen würde. Dafür zahlt der Mieter der Versicherung eine jährliche Prämie und spart sich damit die Mietkaution. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Bürgschaft sich nur auf die Kaution bezieht, nicht aber auf Mietschulden oder andere Versäumnisse.

Die Voraussetzungen für eine Bürgschaft

Für eine solche Bürgschaft gelten einige Voraussetzungen. Zum einen erwarten die Versicherungen, dass der Kunde volljährig ist und eine saubere Schufa-Akte hat. Mietinteressenten mit einem Negativmerkmal werden abgelehnt. Zum anderen muss die Kaution sich in einem vom Anbieter abgesteckten Rahmen bewegen. Untergrenze sind in der Regel 400 Euro. Nach oben hin ist Luft bis 198.000 Euro (je nach Versicherung). Gibt es grünes Licht, stellt die Assekuranz eine Urkunde aus, die entweder direkt an den Vermieter geschickt oder aber vom Mieter an den Hauseigentümer überreicht wird.

Die Kosten einer Mietkautionsbürgschaft

Die Kosten sind durchaus überschaubar, sollten aber nicht unterschätzt werden – schon gar nicht auf lange Sicht. Teils wird eine Anfangsgebühr erhoben, hinzukommen die jährlichen Gebühren von durchschnittlich fünf Prozent der Kautionssumme. Beträgt die Kaution 1.000 Euro, die Gebühr 5,0 Prozent und wird im ersten Jahr eine zusätzliche Prämie von 50 Euro erhoben, ergibt sich für die ersten zwölf Monate ein Beitrag von 100 Euro. Im Anschluss sind es 50 Euro jährlich. Bei einigen Anbietern sind die Gebühren gestaffelt. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Interessant für Mieter und Vermieter

Die Vorteile für Mieter liegen auf der Hand. Sie können weiterhin frei über ihre Ersparnisse verfügen bzw. müssen sich nicht verschulden. Zudem dauert der Antrag nur wenige Minuten und hat keinen Einfluss auf die Schufa-Akte. Doch auch Vermieter profitieren von einer Mietkautionsbürgschaft. Sie sparen sich die Geldanlage, haben weniger Papierkram zu erledigen und mit der Versicherung einen solventen Bürgen. Darüber hinaus gibt die Bonitätsprüfung durch die Versicherung ein wenig mehr Sicherheit. Aber: Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren. Deshalb ist es ratsam, vorab zu klären, ob diese Option besteht.

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