Trotz unser modernen Zeit, Verhütungsmittel und Aufklärung, kann es vorkommen, dass man unerwartet schwanger wird. Reicht die Zeit nicht mehr aus, um die Pille danach einzunehmen, kann bis zur 12. Woche nach der Empfängnis ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen werden. Eine Abtreibung ist ein massiver Eingriff, sollte gut überlegt sein und nicht leichtfertig durchgeführt werden. Laut deutschem Recht, hat ein ungeborenes Kind ein Recht auf Leben und eine Abtreibung ist eigentlich rechtswidrig. Innerhalb einer Frist ist es jedoch möglich, nach vorheriger Beratung, den Eingriff auch ohne sog. Indikation, straffrei durchführen zu lassen. Jede Frau (auch minderjährig) kann in diesem Zeitraum selbst entscheiden, ob sie, aus welchem Grund auch immer, abtreiben will. Liegen ärztliche Indikationen vor, ist eine Abtreibung auch ohne Beratung mit Bescheinigung und unter Umständen auch nach der 12. Woche nach der Empfängnis möglich.

Vorraussetzung für eine Abtreibung ohne Indikation:

  • Die Schwagere muss sich für die Abtreibung selbst entscheiden und kann nicht von Eltern oder Partner gezwungen werden.
  • Der Abbruch muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durchgeführt werden (entspricht 14. Schwangerschaftswoche laut medizinischer Zählweise (1. Tag der letzten Periode))
  • Vorab ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung bei anerkannten Beratungsstellen durchzuführen und eine Bescheinigung über die Beratung beim durchführenden Arzt vorzulegen.
  • Der Eingriff darf erst am 4. Tag nach der Beratung durchgeführt werden, damit den betroffenen genug Zeit zum Nachdenken bleibt.
  • Die Abtreibung muss von einem Arzt durchgeführt werden.

Die Kosten für eine Abtreibung werden im Normalfall nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei sehr geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Eine Abtreibung kostet zwischen 350 und 500 Euro.

Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch:

Unter bestimmten Indikationen ist ein Schwangerschaftabbruch nicht rechtswidrig. Dies wird vom Arzt festgestellt. Es ist keine Bescheinigung über eine Beratung nötig, jedoch darf der Arzt, der die Indikation bestätigt, nicht auch der durchführende Arzt sein.

  • Die kriminologischen Indikation besteht, wenn die Schwagerschaft aufgrund einer Straftat entstand. Hierzu zählen Missbrauch und Vergewaltigung. Auch hier gilt eine Frist von 12 Wochen nach der Empfängnis (14. Schwangerschaftswoche)
  • Bei der medizinischen Indikation würde ein Fortsetzen der Schwagerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter bedeuten. Hier gelten keine Fristen und ein Abbruch ist auch später noch straffrei möglich.

Die Kosten für eine Abtreibung werden in beiden Fällen von der Krankenkasse übernommen.

Schwangerschaftsberatung und Bescheinigung

Schwangere können sich kostenlos, umfassend und vertraulich bei den Beratungsstellen beraten lassen. Informiert wird über finanzielle und soziale Hilfsangebote die ihnen zur Verfügung stehen, sollte die Schwangerschaft fortgesetzt werden. Es wird (hoffentlich) neutral und ohne Druck aufgeklärt. Die Entscheidung fällt allein die Frau.

Auch minderjährige Schwangere können sich vertraulich und ohne Eltern beraten lassen und erhalten die Bescheinigung (auf Wunsch der Minderjährigen können Eltern natürlich mit dabei sein). Ob ein Schwangerschaftsabbruch auch ohne Zustimmung der Eltern durchgeführt werden darf, liegt im Ermessen des Arztes und ist abhängig vom Alter und Reifegrad des Mädchens.

Schwangerschaftsabbruch - die Methoden - Absaugmethode

Die am häufigsten und komplikationsloseste Methode um eine Schwangerschaft abzubrechen, ist die Absaugmethode. Angewandt wird sie meist ab der 6. Schwangerschaftswoche. Vor dem Eingriff kann ein Prostaglandin verabreicht werden, welches das Gewebe des Muttermundes weicher macht, damit das manuelle Öffnen mit Metallstiften desselben etwas leichter ist. Durch die bis 12 mm große Öffnung wird nun der Absaugschlauch in die Gebärmutter eingeführt und der Inhalt abgesaugt. Je nachdem, in welcher Woche die Absaugung erfolgt, ist der Embryo natürlich unterschiedlich groß (6. Woche: 4 mm; 14. Woche: 7cm) und mehr oder weniger weit entwickelt. Beim Absaugen von größeren Embryos wird dieser also zerstückelt und auch der Kopf muss eventuell manuell zerquetscht werden, um durch den Schlauch zu passen. Eine Absaugung kann unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt werden. Manchmal wird zusätzlich eine Ausschabung der Gebärmutter erforderlich, um Gewebereste vollständig zu entfernen. Wenn sofort mittels Ultraschall ein Verbleiben von Gewebsresten ausgeschlossen wird, ist eine Nachuntersuchung nicht notwendig. Der Eingriff wird meist ambulant durchgeführt und dauert etwa 10 min. Nach zwei Stunden kann die Frau meist schon wieder heim.

Als Folge können leichte Blutungen und menstruationsartige Schmerzen auftreten. Komplikationen sind bei fachgerechter Druchführung sehr selten und können durch Verletzungen der Gebärmutter und Infektionen z.B. durch zurückbleibendes Gewebe, auftreten.

Ausschabung/ Kürettage

Heutzutage wird die Ausschabung immer seltener durchgeführt, da bei der Ausschabung eine höhere Komplikationsrate besteht. Auch hier wird der Muttermund geöffnet, jedoch wird dann die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo entweder mit einem scharfen (Abrasio) oder einem stumpfen (Kürettage) Instrument abgetragen. Hierbei kann es unter Umständen zu Verletzungen an der Gebärmutter und Infektionen kommen.

Abtreibungspille Mifegyne

Medikamentös kann mit der Abteibungspille bis zur 9. Schwangerschaftswoche (6 Wochen alter Embryo; Embryogröße: 2 cm) abgetrieben werden. Hierbei handelt es sich um eine längere Prozedur über 3 Tage. Am ersten Tag wird die Abteibungspille verabreicht und die Frau mindestens 2 Stunden überwacht. Danach kann die Frau nach Hause gehen. Der Wirkstoff der Abteibungspille blockiert das für eine Schwangerschaft notwendige Progesteron und führt dadurch dazu, dass sich der Muttermund öffnet und der Schleimpfropf sich lockert und verflüssigt. Die Plazenta, welches den Embryo ernährt, löst sich und der Embryo stirbt. 2 - 3 Tage später wird das wehenauslösende Hormon Prostaglandin verabreicht, wodurch der tote Embryo mit einer Blutung abgestoßen wird. 8 - 14 Tage danach erfolgt eine Nachkontrolle. Die psychische Belastung über mehrere Tage ist nicht ohne. Die Abtreibung sollte deshalb nur bei psychisch stabilen Frauen in Erwägung gezogen werden.

Abtreibung ja oder nein? Wie stehen Sie dazu?

Abtreiben oder Geburt / Entscheidung (Bild: © L.Klauser - Fotolia.com)

Die seelische Seite der Abtreibung - Post-Abortion-Syndrom (PAS)

Vor allem Frauen, die die Entscheidung zu schnell gefällt haben oder unter Druck gesetzt wurden, können nach der Abteibung seelische Probleme bekommen. Frauen, die sich ihrer Sache sicher sind, empfinden nach der Abteibung eher eine Erleichterung und haben weniger Probleme. Ist man sich nicht sicher oder hat man die falsche Entscheidung getroffen, kann es zum sog. Post-Abortion-Syndrom (PAS) kommen. Auftreten kann es sofort, aber auch erst Monate nach der Abtreibung z.B. um den errechneten Geburtstermin des Ungeborenen. Depressionen, Schuldgefühle, Agressionen gegen sich selbst, unkontrolliertes Weinen und sogar Selbstmordgedanken können einem das Leben zu Hölle machen. Definitive Fallzahlen gibt es in Deutschland nicht, was dazu führt, dass dieses Syndrom von Abtreibungsbeführwortern als Erfindung der Abtreibungsgegnern heruntergespielt wird, und die Abtreibungsgegner wiederum den Frauen damit massiv Angst machen. In beiden Lagern wird extrem viel Druck gemacht, was die Entscheidungsfindung massiv erschweren kann. Wie in allen anderen Lebenslagen finde ich, dass man am besten fährt, wenn man auf seinen Bauch hört.

An alle, die an eine Abtreibung denken und sich unsicher sind, möchte ich zu bedenken geben, dass man die Muttergefühle, die man im Laufe der Zeit für das Kind entwickelt, nicht unterschätzen darf. Die Natur richtet es so ein, dass man nach der Geburt sein Kind liebt, auch wenn es anfangs vielleicht ein Schock und nicht geplant war. Auch die Lebenssituation kann sich jederzeit unverhofft verbessern. Oft fügt sich so manches doch noch zusammen und wird später gut. Manchmal muss man einfach alles laufen lassen.

Andererseits muss man sich aber auch vor Augen halten, dass das Leben mit Kindern allgemein sehr anstrengend sein kann. Auch Mütter mit Wunschkindern kommen regelmäßig an Ihre Grenzen. Die Verantwortung und die Sorgen über Jahre hinweg können jemanden im Idealfall stärken, jedoch kann man auch daran zerbrechen oder ist komplett überfordert. Es gibt genug ungeliebte und misshandelte Kinder, die jahrelang leiden. Wenn Mütter ihre Kinder hassen, hat niemand etwas davon.

Dem gegenüber stehen viele Paare, die sich verzweifelt ein Kind wünschen und keines bekommen können. Eine Adoption könnte beiden Seiten helfen, jedoch ist auch hier die psychische Belastung für die Frau massiv. Frauen, die ihr Kind weggeben leiden ebenfalls häufig an Depressionen, Schuldgefühlen, psychosomatischen Erkrankungen und sind zum Teil selbstmordgefährdet. Auch die Adoptivkinder leiden oftmals unter den Umständen. Sie fühlen sich abgeschoben, nicht geliebt oder dazugehörend.

Die Embryonalentwicklung

Häufig ist nicht ganz klar, welches Embryoalter welcher Schwangerschaftswoche entspricht. Ich finde, um eine Entscheidung fällen zu können, sollte man sich auch der Entwicklung des Embryos beschäftigen. Manche Frauen sind beruhigt oder eben schockiert, wenn sie sehen, wie wenig weit oder eben schon weit der Embryo zur Zeit des Abbruchs entwickelt ist. Eine schöne Übersicht mit Bildern findet man z.B. auf folgender Seite: Bilder Embryonalentwicklung.

SusanneEdele, am 20.03.2013
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Bildquelle:
Liebstöck´l, Monika Hermeling (Kräuter die dem Körper Lebenskraft zurückgeben)

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