Die Blutalkoholkonzentration (BAK)

 Die berühmten Promille, die man im Zusammenhang mit Alkohol und Fahrtüchtigkeit kennt, sind das Maß für die Menge an Alkohol in g, welche sich pro kg Blut im Körper verteilen (g/kg = ‰). Diese Blutalkoholkonzentration ist abhängig von verschiedenen Faktoren, und somit ist auch der Nachweis im Blut wiederum abhängig von:

  • der Menge und Art des getrunkenen Alkohols
  • der Resorptionsgeschwindigkeit und Verteilung des Alkohols
  • von der Abbaugeschwindigkeit
  • vom Geschlecht
  • vom Body-Maß-Index
  • der Art und Menge des Essens
  • Menge des Körperwassers

Um zu wissen, mit welcher Blutalkoholkonzentration nach Alkoholkonsum zu rechnen ist, gibt es die Möglichkeit, diese theoretisch zu berechnen:

Widmark-Formel zur Berechnung der BAK

Die Grundlage aller Berechnungen bildet die Widmark-Formel:

c = A / (r*G)

  • c = BAK in Promille
  • A = Masse Alkohol in g
  • r = Reduktions- oder Verteilungsfaktor (0,7 Männer/ 0,6 Frauen)
  • G = Körpergewicht in kg

Mit dieser Formel kann die maximal mögliche Alkoholkonzentration berechnet werden. Modifizierte Berechnungen beziehen noch weitere Faktoren wie Resorptionsdefizit und Abbau mit ein. Das Resorptionsdefizit bedeutet, dass nicht 100 % des Alkohols auch tatsächlich resorbiert werden, da dieser auch abgeatmet, ausgeschwitzt und mit dem Urin unverändert ausgeschieden wird. Auch der Füllzustand und somit die Verweildauer im Magen spielt eine Rolle, so dass das Resorptionsdefizit bei 10 - 30 % angesiedelt werden kann. Die Abbaugeschwindigkeit des Alkohol liegt zwischen 0,1 - 0,2 Promille pro Stunde, und beginnt erst ca. 2 Std. nach dem 1. Alkoholkonsum. Im Internet lassen sich komfortable Formeln zur Berechnung des BAK finden. Beispielsweise der Promillerechner von ALEX - das Alkohollexikon oder auf Promillerechner.net.

Wann bin ich wieder nüchtern? - eine Beispielrechnung

Angenommen, Sie sind ein junger Mann von 30 Jahren, wiegen 70 kg und sind 175 groß. Sie treffen sich mit ihren Kumpels zum Grillen, essen eine große, fette Mahlzeit und trinken 6 Halbe in einem Zeitraum von 6 Std. Angenommen, sie beginnen mit ihrem Männerabend um 20.00 Uhr. Sie meinen, nach ein paar Stunden Schlaf können Sie am nächsten Morgen locker nach Hause fahren? Schauen wir mal!

Das Kabel 1 Promilleprogramm zeigt mir folgende Daten:

Promille-Maximum: 1,1483‰
Maximum erreicht nach: 8,0 h
Alkoholaufnahme: 120,0 g
Nüchtern nach: 15,6 h

D.h. Sie haben um 20.00 Uhr mit dem trinken begonnen, um 2 Uhr nachts damit aufgehört und sich aufs Ohr gelegt. Um 4 Uhr nachts, haben Sie den höchsten Alkoholgehalt erreicht, und um 11.30 Uhr sind sie erst wieder vollständig nüchtern. Wenn Sie nur ein "Verdauungsschnäpschen" nach dem Essen zu sich nehmen, verlängert sich die Zeit um fast 2 Stunden. Sollten Sie nun morgens um 7.30 Uhr womöglich bei der Arbeit erscheinen müssen, hätten Sie immer noch ca. 0,4 Promille, mit Verdauungsschnaps sinds schon 0,6! Damit handeln Sie sich eine Geldstrafe von 500 Euro ein, haben einen Monat den Führerschein weg und 4 Punkte in Flensburg, wenn Sie die Polizeit erwischt (Deutschland).

Anmerkung der Autorin

Da ich noch nicht an einem Männerabend teilgenommen habe, sind das natürlich rein theoretische Werte, die praktische Durchführung könnte in Wirklichkeit auch ganz anders aussehen ;-)

Alkohol-MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Übertreibt man es mit dem Trinken und fällt mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr auf, oder wird einmal über 1,6 Promille erwischt (auch mit dem Fahrrad), wird einem die Fahrerlaubnis entzogen. Das heißt, der Führerschein erlischt für eine vom Gericht festgelegte Zeit, die sog. Sperrfrist. Diese beträgt mindestens 6 Monate bis lebenslänglich. Wer seinen Führerschein wiederhaben möchte, muss dies frühestens 3 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen. Eine MPU kann frühestens vier Wochen vor Ende der Sperrfrist durchgeführt werden.

Wer jetzt aber in seiner Sperrfrist rumsitzt, weiter trinkt, und denkt, ich hör halt kurz vorher auf, hat schlechte Karten, eine MPU zu bestehen. Die Behörden wollen Taten sehen, und darum tun Sie gut daran, sich rechtzeitig Hilfe zu Suchen, und ihr Leben etwas aufzuräumen. Gerne gesehen werden z.B. Teilnahmen an Selbsthilfegruppen und Sitzungen bei Verkehrspsychologen. In diversen Internetforen kann man sich mit anderen Betroffenen austauschen, und an sich weiterarbeiten.

Sie denken jetzt vielleicht, was soll der Mist, der Alkohol ist im Blut doch gar nicht so lange nachweisbar. Es reicht doch, wenn ich warte, bis das Bierchen wieder abgebaut ist. Sie irren sich gewaltig: Alkohol lässt sich zwar im Blut schnell nicht mehr nachweisen, doch heutzutage kann man wunderbar Untersuchungen im Urin und in den Haaren machen. Ein Nachweis im Urin ist bis 120 Stunden möglich, im Haar ist der Alkohol noch Monate nachzuweisen. Um eine MPU zu bestehen, sollten Sie beizeiten anfangen, ihre Alkohol-Abstinenz zu protokollieren. Dazu gibt es anerkannte Institute, mit denen man Screening-Verträge schließen kann. Bei freiwilligem Alkoholverzicht wird ein Nachweis von mindestens 6 Monaten erwartet. Dazu wird der Proband regelmäßig überraschend und kurzfristig zur Probenentnahme einbestellt. Diese erfolgt unter Aufsicht! Der Nachweis muss lückenlos und bis zum MPU-Termin dokumentiert sein. Es lohnt sich also, sich nicht erst kurz vor Ende der Sperrfrist Gedanken zu machen, sondern gleich entsprechend handeln. Unvorbereitet werden sie eine MPU nicht bestehen.

SusanneEdele, am 01.07.2012
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Bildquelle:
johannes flörsch (So findest du die Sternschnuppen der Perseiden)
Karin Scherbart (Wie macht man einen Regenbogen selbst?)

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