Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter

Es gibt 14 Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter. Die Untersuchungen im Kindesalter werden mit U für Untersuchung abgekürzt und von 1 bis 11 durchnummeriert. Sie werden von Geburt bis zum Alter von 10 Jahren durchgeführt und U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9, U10, U11 genannt. Im Jugendalter werden 2 weitere Untersuchungen angeboten, die mit J1 und J2 abgekürzt werden.

Die meisten Babys werden im Krankenhaus geboren. Dort wird die erste Untersuchung der Neugeborenen (U1) durch die Hebamme oder einen Arzt vorgenommen. Bei einer Hausgeburt oder Geburt in einem Geburtshaus wird die U1 durch die anwesende Hebamme durchgeführt.

Baby Storch

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U1 - 2.-4. Lebensstunde

Bei der Erstuntersuchung U1 wird das Baby vermessen, und Gewicht, Körpergröße und Kopfumfang dokumentiert. Das Baby wird genau betrachtet, ob Fehlbildungen sichtbar sind. Ebenfalls wird die Funktion von Herz und Lunge überprüft. Aus dem Nabelschnurblut wird eine Probe entnommen und der pH-Wert getestet. Der pH-Wert ist abhängig vom Sauerstoffgehalt und ist damit eine Aussage, ob während der Geburt eine stressbedingte Sauerstoffunterversorgung des Kindes vorgelegen hat. Mit dem Apgar-Test wird die Vitalität des Neugeborenen getestet. Der Test wird nach der Geburt mehrfach (im Abstand von mehreren Minuten) durchgeführt und nach einem Punkteschema ausgewertet. Beurteilt werden Atmung, Puls, Grimassieren (Reflexe beim Absaugen), Aussehen und Reaktion. Jeder Einzeltest erhält maximal 2 Punkte. Der Gesamtwert des Apgar-Tests erreicht damit maximal 10 Punkte.

U2 - 3.- 10. Lebenstag

Die zweite Untersuchung (U2) eines Kindes erfolgt durch einen Kinderarzt und wird zwischen dem 3. und 12. Lebenstag durchgeführt. Bei einer Geburt im Krankenhaus erfolgt die U2 meistens noch durch den Kinderarzt der Wochenstation. Sind Mutter und Kind bereits zu Hause, muß das Kind zur U2 beim Kinderarzt vorgestellt werden. Manche Kinderärzte machen führen die U2 zu Hause durch. Der Säugling wird eingehend untersucht und seine Gelenke und Reflexe überprüft. Das Abhören von Herz und Lunge sowie die Beurteilung des Muskeltonus gehören ebenfalls zur U2.

Innerhalb der U2 oder auch unabhängig von dieser (falls die U2 nach dem dritten Lebenstag erfolgt) wird dem Neugeborenen Blut abgenommen, um im Guthri-Test mögliche Stoffwechselerkrankungen oder Hormonstörungen zu erkennen.

Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U11 im Kindesalter erfolgen mit zunehmend größeren Untersuchungsabständen durch den Kinderarzt.

U3 - 4.-6. Lebenswoche

Die U3 wird zwischen der 4. und 6. Lebenswoche durchgeführt. Wurde die U2 noch im Krankenhaus durchgeführt, ist nun der "eigene" Kinderarzt zuständig. Im Idealfall führt ein und derselbe Kinderarzt alle Untersuchungen von der U3 bis zur J2 durch. Durch immer den gleichen untersuchenden Arzt kann die Entwicklung des Kindes optimal beurteilt werden. In der U3 werden die Körperfunktionen überprüft, das Hörvermögen beurteilt und das Neugeborenen-Hüftscreening durchgeführt. Führt ein Kinderarzt das Screening nicht selbst durch, erhalten Sie eine Überweisung zu einem Facharzt, um den Hüftultraschall durchführen zu lassen.

U4, U5 und U6 - 3.-12. Lebensmonat

Die U4 erfolgt zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat. Der Kinderarzt überprüft Beweglichkeit und Reaktionsvermögen des Säuglings. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Seh- und Hörfähigkeit.

Die U5 führt der Kinderarzt zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat durch. In dieser werden Beweglichkeit und Körperbeherrschung überprüft. Die Koordinationsfähigkeit der Hände (Greifen) ist ein Zeichen für das korrekte räumliche Sehen.

Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat - spätestens bis zum 14. Lebensmonat - erfolgt die letzte Untersuchung im Säuglingsalter, die U6. Der Arzt beurteilt erneut Seh- und Hörfähigkeit. Die allgemeinen Fähigkeiten des Kindes werden in der U6 wie in allen anderen Untersuchungen auch besprochen und beurteilt.

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U7, U7a, U8 und U9 - 21.-64. Lebensmonat

Die U7 findet zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat statt, spätestens jedoch bis zum 27. Lebensmonat. In dieser Untersuchung wird vor allem die geistige Entwicklung betrachtet. Kann das Kind 2-Wort-Sätze bilden? Kennt es verschiedene Gegenstände namentlich? Kinder im Alter von 2 Jahren sollten mindestens 10 verschiedene Worte sprechen können.

Zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat - spätestens dem 38. Lebensmonat - wird die U7a durchgeführt. Diese wird auch "Kindergarten-Check" genannt. Hauptschwerpunkte der Untersuchung sind das Sehvermögen der Kinder sowie das Sozialverhalten. Die körperliche Entwicklung wird ebenfalls betrachtet.

Mit 4 Jahren erfolgt die U8. Diese wird zwischen dem 46. Lebensmonat und 48. Lebensmonat - spätestens dem 50. Lebensmonat - vom Kinderarzt vorgenommen. Seh- und Hörvermögen sowie die körperliche Entwicklung werden ebenfalls in dieser Untersuchung beurteilt. Bei der U8 wird eine genaue internistische Untersuchung vorgenommen, um Organstörungen oder Infektionen zu erkennen. Dazu erfolgen Urinuntersuchung und Blutdruckmessung.

Mit ca. 5 Jahren - zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, spätestens dem 66. Lebensmonat - erfolgt die U9. Diese Untersuchung wird auch "Vorschul-Untersuchung" genannt. Neben dem Seh- und Hörvermögen wird die Motorik der Kinder getestet. Die körperliche, geistige und soziale Entwicklung wird eingehend vom Kinderarzt analysiert.

Bild zur Schuleinführung

Bild zur Schuleinführung

U10 und U11 - 7.-10. Lebensjahr

Im Vorschulalter werden 2 zusätzliche Untersuchungen angeboten. Die U10 und die U11, welche jedoch nicht von allen Krankenkassen übernommen werden.

Die U10 erfolgt im Alter von 7 bis 8 Jahren. Im Fokus der U10 stehen potentielle Entwicklungstörungen wie z.B. der Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Verhaltensstörungen wie ADHS.

Im Alter von 9 bis 10 Jahren wird die U11 angeboten. Bei dieser Untersuchung werden gezielt das allgemeine Verhalten, Sozialverhalten und die schulischen Leistungen betrachtet. Aber auch Zahn, Mund und Kiefer werden untersucht. Ebenfalls wird möglicherweise gesundheitsschädigendes Medienverhalten analysiert.

J1 und J2 - 13.-18. Lebensjahr

Die erste Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter J1 erfolgt zwischen 12 und 14 Jahren, spätestens bis zur Vollendung von 15 Lebensjahren. Vom Kinderarzt werden Größe, Gewicht und Status der Impfungen überprüft. Die Entwicklung innerhalb der Pubertät wird betrachtet und mögliche Fragen über Sexualität, Verhütung oder Alkohol- und Drogenmissbrauch besprochen. Es erfolgt ebenfalls eine Blut- und Urinanalyse sowie eine Blutdruckmessung. In den meisten Fällen wird die Untersuchung der J1 ohne Anwesenheit der Eltern beim Kinderarzt durchgeführt.

Die letzte zusätzliche Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt ist die J2. Diese erfolgt im Alter von 16 - 17 Jahren und stellt die Möglichkeit des Gesundheitschecks vor dem Eintritt in das Erwachsenenalter dar. Auch in der J2 liegen die Schwerpunkte auf möglichen Pubertäts- oder Sexualitätsproblemen. Auch diese Untersuchung wird meistens ohne anwesende Eltern durchgeführt.

Impfen

In Deutschland gibt es prinzipiell keine Impfpflicht. Ob, wann und in welchem Rahmen Kinder Impfungen erhalten, entscheiden die Eltern. Diese Entscheidung ist nicht leicht zu treffen, da die Auswahl an Impfstoffen in Einzel- oder Kombinationsimpfungen sehr groß ist. Lassen Sie sich daher von Ihrem Kinderarzt in aller Ruhe beraten. Die meisten Eltern folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Von dieser wurde ein Impfkalender für Kinder und Jugendliche aufgestellt, der ständig aktualisiert und den neusten Entwicklungen angepasst wird.

Die Grundimmunisierung von Kindern wird in der Regel vom Kinderarzt durchgeführt. Das kann im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oder unabhängig davon geschehen. Auffrischungsimpfungen oder weitere Impfungen sind bis zur Volljährigkeit sowohl vom Kinderarzt als auch beim Allgemeinmediziner möglich.

Was zahlt die Krankenkasse

Bis zum 18. Lebensjahr sind 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos. Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen die U1 bis U9 sowie die J1 jedoch innerhalb der altersgemäßen Fristen durchgeführt werden. Erfolgt eine der Vorsorgeuntersuchung später, als in dem vorgegebenen Zeitraum, werden die Kosten als individuelle Gesundheitsleistung iGEL den Eltern in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu den Untersuchungen 1 bis 9 sowie der Jugenduntersuchung J1 werden die Untersuchungen U10, U11 und J2 empfohlen. Diese werden jedoch noch nicht von allen Krankenkassen übernommen. Welche Krankenkassen diese zusätzlichen Untersuchungen übernehmen, erfahren Sie hier.

Wird ein Kinderarzt wegen gesundheitlicher Beschwerden aufgesucht, werden die Kosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Wird dem Patienten ein Medikament verschrieben, fallen für Kinder keine Rezeptgebühren an. Auch eine Praxisgebühr muss für Kinder nicht gezahlt werden.

Die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen. Das gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für Auffrischungsimpfungen. Bei Reiseimpfungen ist es abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.

Der Kinderarzt ist grundsätzlich für alle medizinischen Untersuchungen von Kindern bis zur Volljährigkeit zuständig. Er führt die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen durch. Bei jeglichen gesundheitlichen Beschwerden wie grippeähnlichen Symptomen, Fieber, Ausschlag, Unwohlsein oder allergischen Reaktionen ist der Kinderarzt für Personen unter 18 Jahren die erste Anlaufstelle. Ist ein Facharzt für weitere Untersuchungen notwendig, erfolgt eine Überweisung durch den Kinderarzt.

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