Unbefristete Geschenkgutscheine

Eigentlich sollte auf einem Gutschein das Gültigkeitsdatum drauf stehen. Ist dies nicht der Fall, bedeutet das nicht, dass der Gutschein unbefristet gültig ist. Denn laut bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die Verjährungsfrist für einen Gutschein drei Jahre. Die Frist beginnt allerdings erst am Ende des Jahres, in dem man den Gutschein gekauft hat. Wenn Sie also einen Gutschein zum Beispiel im Juni 2010 gekauft haben, können Sie in noch bis zum 31. Dezember 2013 einlösen.

Gutschein abgelaufen? (Bild: birgitH / pixelio.de)

Befristete Gutscheine

Viele Gutscheine sind jedoch befristet. Hier schreibt der Gesetzgeber eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr vor. Kürzere Fristen sind bei Geschenkgutscheinen und Warengutscheinen, die man zum Beispiel bei einem Umtausch erhält, nicht zulässig. Anders sieht es jedoch bei sogenannten Rabattgutscheinen aus. Gutscheine, bei denen es sich um Sonderrabatte handelt, können beliebig zeitlich befristet werden. Gutscheincodes aus dem Internet zum Beispiel sind meistens nur einige Wochen für einen bestimmten Aktionszeitraum gültig. Solche Rabattgutscheine finden Sie zum Beispiel hier auf der Homepage von Gutscheinwurst.de.

Auch Gutscheine für ein bestimmtes Ereignis wie zum Beispiel eine Theaterveranstaltung sind grundsätzlich befristet. Wurde das Ereignis verpasst, kann der Gutschein nicht mehr geltend gemacht werden.

Befristete Gutscheine, die abgelaufen sind

Gutscheine müssen also mindestens ein Jahr lang gültig sein, wenn kein Verfallsdatum eingetragen ist, sind sie grundsätzlich drei Jahre lang gültig. Aber selbst wenn ein befristeter Gutschein abgelaufen ist, haben Kunden noch einen Anspruch. Was viele nicht wissen ist, dass Händler sich nicht durch abgelaufene, befristete Gutscheine bereichern dürfen. Angenommen, Sie haben einen Gutschein für eine Dienstleistung zum Beispiel ein Massagestudio geschenkt bekommen. Der Gutschein ist ein Jahr lang gültig und Sie verpassen die Frist. In diesem Fall haben Sie noch zwei weitere Jahre Zeit, einen Teil des Wertes vom Händler zurückzufordern. Denn der Geschenkgutschein wurde schließlich gekauft und bezahlt. Der Betroffene hat nach Paragraph 812 des BGB auch bei abgelaufenen Gutscheinen ein Recht auf Entschädigung, wobei der Händler 15-22 % für seinen entgangenen Gewinn abziehen darf. Doch Vorsicht, diese Regelung gilt nur für befristete Gutscheine und nur wenn die Dreijahresfrist noch nicht verstrichen ist.

Gutschein gegen Bargeld eintauschen?

Möglicherweise findet man gar nichts in dem Geschäft und möchte am liebsten sein Bargeld zurück erhalten. Hier müssen Sie sich allerdings auf die Kulanz des Händlers einlassen, denn grundsätzlich sind Händler nicht dazu verpflichtet, einen Gutschein gegen Bargeld einzutauschen. Tatsächlich wird man auch in den meisten Fällen kein Glück haben. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den Gutschein weiterzuverkaufen, denn Gutscheine behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn ein anderer Name eingetragen ist. Gutscheine sind grundsätzlich nicht Personen gebunden.

Was passiert bei Insolvenz?

Falls Sie einen Gutschein für ein Unternehmen haben, dass insolvent gegangen ist, haben Sie leider Pech. Denn Gutscheine verfallen dann und können nicht mehr eingelöst werden. Allerdings sollten Sie sich erkundigen, ob es einen Rechtsnachfolger für das Unternehmen gibt. Wird das Unternehmen nämlich weitergeführt, muss auch der Gutschein eingelöst werden.

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