Keine Vollzeitarbeit mehr wegen Minijobs
Mittlerweile ist jedes fünfte Arbeitsverhältnis ein sogenannter Minijob. Ab Januar 2013 wurde die verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro angehoben.Was die Politik mit ihrer Minijob Reform 2003 bezwecken wollte
Im Zuge der Reformen wurde die Verdienstgrenze für Minijobber zum 1.April 2003 von bisher 325 Euro auf 400 Euro angehoben, wobei die Begrenzung der Arbeitszeiten von maximal 15 Stunden pro Woche aufgehoben wurde. Um Schwarzarbeit einzudämmen, wurde auch die geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten nach § 8 a SGB IV neu eingeführt. Wer seinen Gärtner, seine Haushaltshilfe oder Reinemachekraft bei der Minijob-Zentrale anmeldet, genießt Steuervorteile von bis zu 510 Euro im Jahr. Vorausgesetzt, das Gehalt wird dem Minijobber nachweislich überwiesen und nicht in bar ausbezahlt. Arbeitgebern müssen diese Reformen wie ein Geschenk des Himmels vorgekommen sein, denn schlussendlich profitierten NUR SIE davon. Es werden immer mehr Aushilfen eingestellt und immer weniger Vollzeitkräfte. Kaum zu glauben, dass die Politik so blauäugig war und so eine Entwicklung für die Zukunft nicht absehen konnte. Oder war es doch Kalkül? Ab dem 1.1.2013 kann der Minijobber mit seinem Nebenjob 450 Euro dazu verdienen, die Verdienstgrenze wurde nochmals um 50 Euro angehoben, die Arbeitgeber freut`s!
Teuflischer Kreislauf durch 450 Euro Jobs
Mittlerweile ist jedes fünfte Arbeitsverhältnis ein Minijob auf 450 Euro Basis. Ob im Einzelhandel, Dienstleistungssektor oder dem Gastronomiegewerbe, 450 Euro Jobber finden schnell einen Nebenjob, doch oftmals ist es kein Nebenjob mehr, sondern das einzige Einkommen zuzüglich der ergänzenden Sozialhilfe. Es ist ein teuflischer Kreislauf, der da in Gang gekommen ist. Menschen finden keine Vollzeitstelle mehr, weil Sie als Minijobber selber dafür gesorgt haben, dass es keine Vollzeitstellen mehr gibt. Für Unternehmen sind Minijobber einfach profitabler! Minijobber haben auch Rechte. Bezahlung, wöchentliche Stundenzahl, Art und Umfang der Tätigkeit, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das alles wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich zustande kommen, der Gesetzgeber sieht nach BGB, § 611 lediglich vor, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen muss wenn die Beschäftigung über einen Monat hinausgeht. Wer als Minijobber einen Arbeitsvertrag für nur einen Monat oder Tag vorgelegt bekommt und diesen unterschreibt und über diesen Zeitraum hinaus noch als Minijobber bei seinem 450 Euro Geber arbeitet, hat anschließend gar keine Ansprüche / Rechte mehr.
Welche Reformen wirklich sinnvoll wären
Fakt ist, das viele Menschen aufgrund von schlechter Bezahlung von ihrer Vollzeitstelle nicht mehr leben können, auf einen Minijob angewiesen sind und 450 Euro im Monat dazu verdienen müssen. Diese Gelegenheit sollte man diesen Menschen auch nicht nehmen, denn es ist eine ihrer Existenzgrundlagen. Folgende Reformen wären denkbar und diskussionswürdig:
- Nur wer bereits in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann als Minijobber bis zu 450 Euro dazu verdienen
- Der Minijobber-Anteil darf den Anteil der Voll- und Teilzeitangestellten in einem Unternehmen nicht überschreiten
- Ein Mindestlohn von 10 Euro für Minijobber, der Arbeitgeber spart schon an den Lohnnebenkosten
Neue Reformen für den Minijob - und noch viel mehr!
Durch mehr Bildung bekommen die Menschen bessere Jobs und mehr Geld. Dem Studierten nimmt der Minijobber nichts weg, im Gegenteil - ein studierter Politiker kann durch die beschlossenen Reformen endlich die Kosten für seine Reinigungskraft steuerlich geltend machen! Die Arbeiterklasse will auch (über)leben und dazu braucht sie Jobs. Schluss mit dem 450 Euro Wahnsinn, Zeitarbeitsfirmen und mit 1-Mann-Unternehmen aus dem Ausland, die als Subunternehmer auf Gewerbeschein und zu Dumpinglöhnen arbeiten.
... es ist an der Zeit aufzuwachen, denn Vieles liegt wirklich im argen!