Des Deutschen liebster Sport: Grillen

Des Deutschen liebster Sport: Grillen (Bild: Pixabay / PurchasingALS)

Grillen auf dem Balkon erlaubt

Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon nicht verboten. Entscheidend sollte ein respektvoller Umgang mit der Nachbarschaft sein, dann ist erstens vieles möglich, zweitens alles einfacher und drittens kein vorprogrammierter Ärger zu befürchten. Leider gibt es jedoch zu viele Streithähne, denen genau dieser Respekt fehlt und so kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten, denen das Nachbarschaftsrecht, der Persönlichkeitsschutz, der Eigentumsschutz, oder das Recht auf freie Entfaltung zugrunde liegen. Der Grundtenor ist dabei, dass sich keiner beeinträchtigt fühlen darf – was zugegebenermaßen weit auslegbar ist.

Ganz klar beeinträchtig ist der Nachbar, wenn es zu einer starken Rauchentwicklung kommt, die dann noch in die Wohnung zieht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass man nicht auf offenem Feuer grillen darf, vielmehr ist zu vermeiden, dass dabei zu viel Rauch entsteht. Um Rauchschwaden zu vermeiden muss die Temperatur der Kohle möglichst hoch sein. Auch mit Alufolie lässt sich übermäßiger Qualm vermeiden.

Vorschriften zum Grillen auf dem Balkon

In der Tat gibt es auch genaue Vorschriften fürs Grillen auf dem Balkon und die sind strenger als fürs Grillen im Garten. So hat das Landesgericht Bonn ein Urteil gesprochen demzufolge Grillen auf dem Balkon nur in einem zeitlich beschränkten Rahmen stattfinden darf, nämlich von April bis September und nur einmal im Monat und das wiederum nur dann, wenn die Hausmitbewohner zwei Tage zuvor darüber unterrichtet wurden. Die einen werden darüber schimpfen, die anderen möglicherweise zufrieden sein. Wer öfters grillen möchte, sollte ganz einfach eine gute Nachbarschaft pflegen und am besten den Nachbarn öfters mal zum Grillen einladen.

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Damit ändert sich zwar nicht das Urteil, aber wenn man sich gut versteht wird keiner klagen und wo kein Kläger da kein Richter, so der Volksmund.

Die gute Nachbarschaft hilft allerdings selbst dann nicht, wenn im Mietvertrag – und das ist möglich – steht, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, sowohl mit dem Holzkohlegrill, als auch mit einem Elektrogrill. Ein Blick in den Mietvertrag erspart gegebenenfalls Ärger.

Nachtruhe beachten und Lärm vermeiden

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit und Beleg für gutes Benehmen ist es, dass man nicht übermäßig lärmt und auch die Nachtruhe einhält, was zugegebenermaßen besonders schwierig ist, wenn man Gäste hat und es sehr fröhlich zugeht. Bis 22.00 Uhr muss lauteres Gelächter etc. von den Mitbewohnern geduldet werden, danach allerdings ist offiziell Nachtruhe, d.h. auf dem Balkon darf nicht mehr gefeiert werden, selbst normale Gesprächslautstärke gilt dann als Störung. Doch wie immer gilt auch hier: vernünftig sein und gedämpft sprechen, dann wird sich auch der gute Nachbar nicht beschweren. Und noch eines: wer tagsüber mit dem Nachbarn redet, wird auch beim Reden abends keine Probleme bekommen.

Richtig Feuer machen

Sind die rechtlichen Fragen abgehandelt, kann man sich dem Feuer machen zuwenden. Wichtig und eigentlich schon seit Kindertagen immer und immer wieder gepredigt bekommen, ist, dass man Kohle niemals mit einem Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin anzündet. Genauso gut aber sicherer geht es mit Zeitung und Karton oder, um weniger Rauchentwicklung zu haben, mit Grillanzündern. Zur Sicherheit trägt auch bei, wenn nichts brennbares als Untergrund oder in der direkten Umgebung vorhanden ist, hierbei ist an den Funkenflug zu denken. Übrigens ist die Glut dann zum Grillen perfekt, wenn sich auf der Kohle eine weiße Ascheschicht gebildet hat – nichts für Ungeduldige, aber für die gibt es ja die Mikrowelle.

Das richtige Fleisch

Geschmäcker sind verschieden heißt es so schön. Wer aber ein schönes saftiges Stück Fleisch oder auch Fisch haben möchte, der sollte kein allzu dünnes Stück grillen sondern lieber zwei bis drei Zentimeter-Scheiben verwenden. Fleisch marinieren ist auch nicht schwer, so dass man auf fertig mariniertes Fleisch mit Geschmacksverstärkern gut verzichten kann und so zudem seine eigene Note mit einbringen kann. Übrigens muss Fleisch nicht unbedingt mariniert sein. Gut gewürzt mit Salz und Pfeffer, ein paar Kräutern und etwas Knoblauch schmeckt es wunderbar und tropft auch nicht so viel ins Feuer was wiederum raucht und stinkt. Auch Hygiene ist beim Grillen durchaus ein Thema. Hierbei ist weniger gemeint, dass alles steril gehalten wird, schließlich hat das Grillen ja auch immer noch etwas archaisches und manche Dinge die man sonst nicht dulden würde nimmt man da etwas lockerer. Vielmehr ist der Umgang mit dem rohen Fleisch gemeint. Hier darf man ruhig etwas kleinlicher sein. Bei rohem Fleisch besteht Salmonellengefahr, deshalb sollte fertig gegrilltes Fleisch nie mit diesem in Kontakt kommen. Ebenfalls sollte das fertige Fleisch nicht auf den gleichen Teller kommen, auf dem es als rohes Fleisch lag.

So, und nun aufs Datum schauen, den Nachbarn einladen und der Kohle Feuer unterm Hintern machen! – viel Spaß!

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