Ein gutes Beispiel für die "Rechtssprechung"

Der folgende Fall hat sich im hat sich im Jahr 2006 in einer U-Bahn Station in Frankfurt am Main zugetragen. Der Fahrscheinkontrolleur Sascha P. traf in der U-Bahn zwei Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein an.Bei der Aufnahme der Personalien kam es zu einer Rangelei, bei der Sascha P. von den beiden Schwarzfahrern geschlagen und anschließend auf die Gleise gestoßen wurde. Sascha P. wurde mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren und hatte starke Prellungen im Beckenbereich und an der Wirbelsäule, die beiden Schwarzfahrer wurden festgehalten, bis die Polizei eintraf. So weit so gut, alles nimmt seinen korrekten Lauf, man vertraut ja auf das Gesetz. Denkste!

Beim strafrechtlichen Prozess mussten sich die beiden Täter für ihr Handeln vor Gericht verantworten. Da sie keine Vorstrafen hatten, bekamen sie lediglich eine "Strafe" von 10 Monaten auf Bewährung aufgebrummt. Sascha P. war als Zeuge geladen und wurde selber Zeuge, wie die beiden Täter fröhlich und belustigt aus dem Gerichtssaal spazierten, die ihn Monate zuvor fast zum Krüppel gemacht haben. Natürlich hat Sascha P. auch Anspruch auf Schmerzensgeld, doch von einer zivilrechtlichen Klage gegen die beiden sah er auf Anraten seines Anwalts ab. Beide Täter sind Sozialhilfeempfänger, bei denen sowieso nichts zu holen sei. 

"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen konstituierte Staatsgewalten rechtlich gebunden sind und der damit in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit des Einzelnen zu sichern."

Man könnte glatt meinen, dass damit die Freiheit der Täter gemeint ist, die gesichert werden soll. 

Fazit der Geschichte

Fassen wir mal zusammen. Man kann als nicht vorbestrafter Sozialhilfeempfänger also einen Menschen schlagen und auf die Bahngleise stoßen, ohne dafür auch nur den Hauch einer spürbaren Bestrafung zu erfahren, selbst die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die Prozesskostenhilfe! Sascha P. war übrigens sehr lange krankgeschrieben und hat seinen Job gekündigt. Alles, was geblieben ist, sind schlechte Erinnerungen und die Schmerzen an der Wirbelsäule. Ist das Gerechtigkeit?
Medo, am 05.04.2013
2 Kommentare Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.


Bildquelle:
Kerstin Schuster (Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)

Laden ...
Fehler!