Die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 im Einzelnen

Bei den Beitragsbemessungsgrenzen 2012 sieht es anders aus. Im Jahr 2010 ging es mit der Konjunktur wieder aufwärts. Sanken die Beitragsbemessungsgrenzen im letzten Jahr noch geringfügig, so werden sie im Jahr 2012 wieder etwas steigen, denn die Lohnzuwachsrate 2010 macht gegenüber 2009 in den alten Ländern 2,09 Prozent und in den neuen Ländern 1,97 Prozent aus. Daher steigen die meisten Rechengrößen im Jahr 2012.

Nur in den neuen Bundesländern bleiben einige Werte der Beitragsbemessungsgrenzen  konstant. Der Entwurf für die neue Rechengrößen-Verordnung und damit für die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 liegt seit Kurzem vor. Er wird im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 im Einzelnen

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 für die gesetzliche Krankenversicherung werden wieder über den Werten des Vorjahres liegen. Sie steigen von derzeit monatlich 3.712,50 Euro auf 3.825,00 Euro beziehungsweises 45.900,00 Euro jährlich. Damit erreichen diese Werte der Beitragsbemessungsgrenzen 2012 wieder die Höhe der Vorjahre.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2012 ungünstig für Arbeitnehmer

Da sich die Beitragssätze im nächsten Jahr nicht ändern, wird es vor allem für die besser verdienenden Arbeitnehmern teurer, denn dann macht der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung 313,65 Euro aus. Demgegenüber müssen die Arbeitgeber im nächsten Jahr aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bei einem Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent für jeden Besserverdiener lediglich 8,22 Euro höhere Beiträge zahlen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2012: Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt

Im nächsten Jahr steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von bisher 49.500 Euro auf 50.850 Euro pro Jahr. Die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von 44.550 Euro auf 45.900 Euro angehoben

Die Überprüfung, ob diese Grenzen der Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2012 überschritten werden, erfolgt wieder zum Jahreswechsel.

Beitragsbemessungsgrenzen 2012 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird von 5.500 Euro auf 5.600 Euro (West-Deutschland) angehoben. Dies entspricht einem Jahreswert von 67.200 Euro.

Die Werte der Beitragsbemessungsgrenzen 2012 bleiben in Ost-Deutschland unverändert und betragen weiterhin 4.800 Euro im Monat beziehungsweise 57.600 Euro im Jahr.

Beitragsbemessungsgrenzen 2012 und Beitragssätze zur Sozialversicherung

Im Moment kann sich die Bundesregierung durchaus über steigende Einnahmen freuen. Trotz zum Teil höherer Beitragsbemessungsgrenzen 2012 ist aber nicht mit geringeren Beitragssätzen zu rechnen.

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