Rentenbesteuerung - wie der Fiskus Rentner zur Kasse bittet

 In keinem anderen europäischen Land sind die Löhne im Vergleich zur allgemeinen Preissteigerung in den letzten zehn Jahren so stark gesunken wie in Deutschland, im Gegenteil, in vielen Ländern sind die Löhne gestiegen. Die Reallöhne sind in Deutschland so niedrig wie nie. 400-Euro Jobs, unbezahlte Praktika, Zeitarbeit zu Dumpinglöhnen und alle weiteren Billigjobs beschönigen zwar die Arbeitslosenstatistik, bringen aber kein Geld in die Rentenkassen. Während der Anteil der Geringverdiener in Deutschland immer größer wird, ist auch die Zahl der Reichen in Deutschland gestiegen. In den höheren Einkommensklassen jedoch wird auch nicht unbedingt in die Rentenkasse eingezahlt, zumindest nicht in die gesetzliche. Unternehmer und Selbstständige sorgen privat vor. Wie viel Steuern müssen Rentner eigentlich zahlen und wie sieht es mit der privaten Altersvorsorge wie beispielsweise der Riester Rente aus?

So wird die Rente besteuert

Seit 2005 sind Renten in Deutschland steuerpflichtig, der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Alter bei Renteneintritt. Anhand dieser Tabelle kann jeder Bundesbürger sehen, welchen Anteil seiner Rente er später versteuern muss. Während es im Jahre 2011 noch 62 % sind, müssen alle Arbeitnehmer, die 2040 in Rente gehen, 100 % ihrer Rente versteuern, Altersarmut ist somit vorprogrammiert, vor allem wenn man bedenkt, dass die Lebenshaltungskosten nicht sinken sondern steigen. Die private Altersvorsorge wird daher immer wichtiger. Glücklich schätzen können sich die Selbstständigen und Freiberufler, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. Sie haben die Freiheit selbst zu entscheiden, für welche Form der Altersvorsorge sie sich entscheiden. Egal ob Sie in Immobilien, Gold, Aktien oder die geförderten Rentenprodukte wie beispielsweise die Riester Rente oder Rürup Rente investieren, die Wahrscheinlichkeit, dass diese private Form der Altersvorsorge sich später auszahlt ist relativ hoch. Mancher Zyniker behauptet sogar, dass es besser sei, sein Geld in einem Sparstrumpf anzulegen, als in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Dies ist natürlich nicht die rentabelste Form der Altersvorsorge, aber immerhin wäre das Geld im Sparstrumpf später steuerfrei.

Die Rentenversteuerung gilt auch für Zusatzrenten

Auch die Riester Rente, die Betriebsrente und die Rürup Rente sind voll steuerpflichtig. 100 % der später ausgezahlten Zusatzrente müssen von Rentnern versteuert werden.

Angela Michel

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