zu 2. Einkommensteuererklärung
Diesen Überschuss trägt man in der nächsten Einkommensteuererklärung als Einnahme in der richtigen Spalte ein: Einkommen aus selbstständiger, freiberuflicher Nebentätigkeit.
Was bedeutet das genau?
Selbstständig: Man ist nicht angestellt, sondern erledigt selbst Aufträge, ist unternehmerisch tätig. Das geht entweder als Gewerbetreibender oder als Freiberufler.
freiberuflich: Autor, Journalist, aber auch, Arzt, Anwalt, Künstler sind freie Berufe - sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Die Trennung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist nicht immer ganz trennscharf.
Nebentätigkeit: Insofern man (noch) nicht von seinem Autoreneinkommen leben kann, ist man "nebenbei" selbstständig tätig. Über die Haupttätigkeit, gerne auch "Brotjob" genannt, sollten die Sozialversicherungen, dazu zählt zum Beispiel die Krankenversicherung, gedeckt sein. Auch als Bezieher von ALG I (Arbeitslosengeld I) oder ALG II kann man bis zu einer bestimmten Grenze mit einer Nebentätigkeit dazuverdienen. Wer mehr verdient, der muss seine Nebentätigkeit nicht zwangsläufig aufgeben - er erhält bloß weniger staatliche Zuwendung. Im Grunde ist es nicht verkehrt, dem Staat zunehmend weniger auf der Tasche zu liegen, mit dem Ziel vor Augen, irgendwann aus eigener Kraft den eigenen Arbeitsplatz ins Leben gerufen zu haben.
Sinn und Zweck der Steuererklärung
... und warum Sie sich als Freiberufler anmelden müssen!
Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, dann haben Sie wahrscheinlich bereits Einkommensteuererklärungen beim örtlichen Finanzamt eingereicht. Ihr Arbeitgeber führt für Sie Einkommensteuer ab. Mit der Steuererklärung informieren Sie das Finanzamt über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre steuerlich wirksamen Ausgaben. Vermutlich haben Sie damit das Ziel verfolgt, eine Steuererstattung zu bekommen, also einen Teil der bereits abgeführten Steuern wiederzubekommen und staatliche Zulagen wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
Wenn Sie allerdings bisher auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet haben, weil Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation keine Steuererstattung erwarten, dann müssen Sie ab sofort eine Steuererklärung abgeben. Denn Sie müssen das örtliche Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie im Internet z.B. als Texter, Namensfinder oder Autor von PageWizz Geld verdient haben. Sie müssen dem Finanzamt gegenüber Ihr Einkommen melden! Ansonsten arbeiten und verdienen Sie "schwarz".
Kommentare
Gute geschrieben, nur eine Nachfrage, ob ich es richtig verstehe? Du hast Dich das erste Jahr also nicht mit dem Formular für selbstständige Tätigkeit angemeldet. Sondern erst mit der Steuererklärung am Jahresende und dann den Fragebogen bekommen?
Also Freiberufler und ALG II Empfänger sind nicht kompatibel.
1) Ab 160,- Euro Einnahmen wird der Überschuss vom ALG II abgezogen.
2) Man wird einer anderen Abteilung beim Amt für ALG II zugewiesen, was wiederum u. U. mehr Fahrtkosten für den ALG II Empfänger und zeitgleich wiederum Abzug von den Einnahmen bedeutet.
3) Selbst wenn man einen guten Kurs für die jährliche Steuererklärung als ALG II Empfänger bei einem Buchhalter bekommt, so geht ein ziemlich großer Teil am Ende des Jahres genau dafür drauf.
4) Die Inkompetenz des ALG II Amts ist auch nicht zu unterschätzen, denn die verstehen erst Bahnhof und dann noch weniger und das obwohl genau dieser Mensch mir eigentlich unterstützend zur Seite stehen sollte. Folge:
5) Nachdem ich Wochen vorher alle Unterlagen ausgefüllt hatte (Finanzamt, ALG II Amt etc. pp.) und keine Kosten und Mühen gescheut habe, würgte mir von besagter neuer Abt. beim ALG II Amt ein Berater wieder einen rein. Folge:
6) Nach nun unnützen Kosten, Mühen, Papierkram etc. pp. folge nun nach nur wenigen Wochen eine Auflösung der freiberuflichen Tätigkeit, da der neue Berater mir mitteilte entweder Auflösung oder alle paar Wochen eine weitere Fahrtstrecke in Kauf nehmen (siehe Punkt 2) usw. Äh, nee, Danke.
7) F**k off an die tolle Bürokratie und Unwissenheit bei Leuten die einen behilflich sein sollten. Naja, hat sein Gutes: Jetzt kann ich die ganzen frustrierten ALG I & II Leute verstehen, die sich bemühen daraus zu kommen es aber aufgrund verquerer und immer widersprüchlicher werdender Aussagen nicht schaffen. Glückwunsch, Mission "Wirtschaft versauen und den Leuten Spaß an der selbstständigen Arbeit mies machen" ist hervorragend gelungen. Patient (so gut wie) tot.
@Textdomteuse: Diese Unwissenheit im Amt ist kaum zu glauben, aber typisch. Das Problem: Wer zum ortsansässigen Amt für die Gewerbeanmeldung geht, um sich dort beraten zu lassen, der hat meist verloren. Die SachbearbeiterInnen kennen dort nur die Gewerbeanmeldung, können nur die Gewerbeanmeldung und machen nur die Gewerbeanmeldung. Wer Hilfe braucht ist beim Steuerberater oder bei der Sprechstunde im Finanzamt besser aufgehoben.
Die Aussage, dass du studiert haben musst, um Freiberufler zu sein, ist krass. Schon fast strafbar. Bei freien Berufen wie Autor und Journalist hat der Gesetzgeber gewollt, dass es hier keine Hürden gibt. Sonst könnte man die freie Meinungsbildung dadurch unterbinden, dass nur derjenige etwas veröffentlichen darf, der an einer bestimmten staatliche Akademie ausgebildet - und ggf. manipuliert wurde.
Vielen lieben Dank für eure Kommentare! Sie sind hier so wertvoll wie das Salz in der Suppe!
Betreff MwSt gilt der § 19 UStG für Kleinunternehmer.
Wer keine MwSt abführt, darf auch keine berechnen.
Hat für Leute, die überwiegend an Endverbraucher verkaufen, Vorteile.
Mein Produkt ist dann 19 % billiger.
Gruß Michael
@ Krimifreundin
Meine Gewerbeanmeldung beinhaltet neben Texten und Lektorieren noch "Textverarbeitung (Briefe, Diplomarbeiten, Gutachten u. ä.), Textentwürfe (Formulierungshilfe, Werbetexte), Lektorat, Übertragung aus alten Handschriften, Internetrecherche, Kontaktvermittlung für Theater (Auftritte, Sponsorengewinnung)".
Wie du dachte ich zunächst, dass ich kein Gewerbe anmelden müsse, weil ich ja keine Waren vertreibe. Für das Gewerbeamt sind aber Dienstleistungen wie Briefe oder Gutachten schreiben nach Diktat gewerbliche Tätigkeiten, ebenso die Tätigkeiten für das Theater. Damals hatte ich mich bewusst etwas breiter aufgestellt, um zu sehen, wie die einzelnen Zweige so laufen. So sind seit Anfang 2011 Texten, Lektorat und Internetrecherche übrig geblieben, und das soll so bleiben.
Die Dame im Gewerbeamt stolperte über mein Vorhaben als Texterin und Lektorin. Sie fragte mich, ob ich dass "überhaupt studiert habe", das könne ich doch nicht einfach so machen. Ich sagte, dass dies nicht der Fall sei, aber ich das trotzdem könne. Erst setzte sie ein Untersagungsgesicht auf, dann kam sinngemäß: "Dann müssen Sie auch hierfür ein Gewerbe anmelden. Hätten Sie das nämlich studiert, wären Sie etwas Besseres (O-Ton! ;o) ) und könnten das als freiberufliche Tätigkeit anmelden, aber so . . ." - Da ich wegen der Textverarbeitung und dem Theater ein Gewerbe anmelden musste und es durch die zusätzliche Aufnahme der Textertätigkeit nicht teurer wurde, hatte ich es zunächst so belassen. Der flapsige Ton der Sachbearbeiterin ist in hiesigen Ämtern nichts Ungewöhnliches.
Nun kann ich mich nach Entscheidung meiner künftigen weiteren Tätigkeiten nicht mehr als Gewerbetreibende sehen kann. Wozu soll ich mich außerdem, wenn ich einst den Kleingewerbestatus verlasse, überflüssigerweise mit Buchhaltung abgeben, statt eine schlichtere Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen aufzustellen?
Ja, und mit der IHK kann ich nichts anfangen. Die Argumente von denen kamen mir sehr hergeholt vor. Wenn einer meiner Kunden mal nicht zahlt, können sie mich beraten, z.B., aber da weiß ich so, was ich zu tun habe bzw. überhaupt tun kann. Ich habe keine Waren, keine extra angemieteten Geschäftsräume, keine Angestellten. Wie ich sehe, wunderst du dich auch.
Vielleicht wird das Umsteigen von gewerblich auf frei ja auch gar nicht so kompliziert. - Pah, sonst ziehe ich halt um. ;o)
@ Textdompteuse: Als was hast du denn das Gewerbe angemeldet? Bei der IHK sind doch nur Leute, die einen Handel oder ein (Industrie-) Unternehmen betreiben, Pflichtmitglieder.
Ganz nebenbei zücke ich meinen Daumen für den sehr erhellenden Beitrag.
LG v Ruth
Sehr informativ. Dankeschön! :o) Jetzt darf ich Liegestütze machen, weil ich eben zum 2. Mal den Daumen geklickt habe . . .
Ich musste leider letztes Jahr ein Gewerbe anmelden, weil ich da noch Transkriptionen von Gutachten und Interviews geschrieben hatte. Inzwischen bin ich ganz aufs freie Schreiben umgestiegen und werde dabei bleiben. So denke ich, eines Tages auf Freiberuflerin umzusatteln und hoffe, dass das nachträglich problemlos geht - schließlich bestehen ja Voraussetzungen, wie sie in anderen Fällen dafür anerkannt wurden.
Mit Gewerbeanmeldung gelte ich als Unternehmerin, was für mich ein merkwürdiges Gefühl ist als Verfasserin von Texten. Ich bin Pflichtmitglied in der IHK, wobei ich nicht weiß, was mir das bringen soll. Ein Anruf dort erbrachte für mich nichts Überzeugendes.
Wenn mich jetzt mal wieder Leute ausquetschen oder in Foren heiße Diskussionen laufen bezüglich Steuerfragen bei Textern werde ich auf diesen Artikel verweisen.
Nabend Schreiberline,
schön, dass du hierher gefunden hast. Ich rate dir grundsätzlich, für Detailfragen einen Steuerberater zu befragen. Erstberatungen sind meist kostenlos.
Wenn du mit deinen Umsätzen, die du als Selbstständige erzielst, unter 17.500 € bleibst bzw. im laufenden Jahr keine Umsätze über insgesamt 50.000 € erwartest, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen. Siehe "Kleinunternehmerregelung":
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunt...
Dann würde der hier vorgestellte Weg "Freiberufler anmelden" ausreichen. Du kannst aber schon von Beginn an freiweillig Umsatzsteuer abführen, vielleicht hast du dadurch ja irgendeinen Vorteil, vielleicht weil du dann Vorsteuer für Materialbeschaffung abziehen kannst.
Umsatzsteuer, vor allem der verminderte Umsatz-Steuersatz von 7 %, ist noch eine ganz besondere Baustelle, bei der Experten aus dem Finanzamt oder einem Steuerberaterbüro die richtigen Ansprechpartner für dich sind. Die sind meistens sehr freundlich (Auch Finanzbeamte, bei denen man sich in Sprechstunden Rat sucht ;-) )Dein Fall und welcher Umsatzsteuersatz richtig wäre, muss individuell geprüft werden.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung anwenden kannst und möchtest, dann musst du in deiner Rechnung darauf hinweisen: "Nach § 19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht." Oder mit einer ähnlichen Formulierung.
Ich wünsche dir viel Erfolg im Job ("Freier Beruf Journalistin im Angestelltenverhältnis") und natürlich auch mit deinem ersten Auftrag als selbstständige Journalistin!
Tagchen!
Ein sehr interessanter Artikel, danke dafür. Wie ist das denn - ich trete zum ersten Mal "frei" in Erscheinung, bin ansonsten aber fest angestellt (beides im Journalismus-Bereich). Nun kann ich einen Artikel an den Mann bringen, doch ich soll eine Rechung mit Mwst (7 %) schreiben. Wie stell ich das an?`Erst anmelden (Finanzamt) und dann noch ne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anfordern? Anders ist es mir doch nicht möglich, eine Rechnung mit Mwst zu schreiben, oder?
lg schreiberline ;)
Da hast du Recht :)