Informationen zu Impfungen bei Schwangeren - Damit das Ungeborene nicht geschädigt wird

Vor allem in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft, in denen sich der größte Teil der Organe ausbildet, können Impfungen fatale Auswirkungen auf den Fetus haben. Deshalb sind Impfungen in der Schwangerschaft ein Thema, welches bei Experten immer wieder sehr kontrovers in der Diskussion steht, vor allem deshalb, weil die Zusammenhänge zwischen dem Schutz der Mutter einerseits und einer möglichen Gefahr für das ungeborene Kind andererseits noch nicht abschließend beantwortet werden konnten. Die Ursache hierfür ist die Tatsache, dass bei Studien, die der Zulassung eines Impfstoffes stets vorausgehen, grundsätzlich keine Probandinnen zugelassen werden, die entweder bereits schwanger sind oder bei denen der Verdacht einer Schwangerschaft vorliegt. Aus diesem Grund gibt es bisher nur sehr wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über eventuelle Zusammenhänge zwischen Impfungen und Schwangerschaften.

Verbotene Impfungen während der Schwangerschaft

Auf der Basis einfacher theoretischer Überlegungen wurden bestimmte Gruppen von Impfungen für Schwangere verboten, nämlich die so genannten "Lebendimpfungen". Verschiedene Impfstoffe wie beispielsweise gegen Masern, Mumps, Windpocken und Röteln, enthalten lebende, abgeschwächte Virenstämme. Sie haben die Aufgabe, eine sehr schwache Form der entsprechenden Krankheit hervorzurufen und sorgen auf diese Weise beim Geimpften für einen ausreichenden Schutz gegen die eigentlichen Virenstämme. Da allerdings die Impfviren auf das sich im Embryonal- oder Fetalstadium befindliche Kind übergehen können, kann es zu schwersten Schädigungen oder sogar zum Absterben kommen, da das Immunsystem des werdenden Menschen nicht die Kraft besitzt, sich gegen die lebenden Viren zu behaupten. Allerdings muss erwähnt werden, dass Impfungen in Einzelfällen keinerlei negative Folgen für das ungeborene Kind hatten. Eine Ausnahme vom Verbot der Lebendimpfung existiert für die Impfung gegen Gelbfieber. Obwohl diese Impfung mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt wird, besteht kein erhöhtes Risiko für das Kind.

Impfungen, die nicht verboten, aber risikoreich sind

Es gibt Impfungen, die trotz einer Schwangerschaft erlaubt sind. Zu dieser größten Gruppe, bei der der Nutzen für die Schwangere sehr sorgfältig gegen das Restrisiko für das Kind abgewogen werden sollte, gehören vor allem solche, die bei gesunden Schwangeren in Europa ohnehin nicht unmittelbar angezeigt sind. Hier sind beispielsweise die Impfungen gegen Polio (Kinderlähmung), Hepatitis A und B, Meningokokken und Tollwut, aber auch gegen Cholera und Typhus zu nennen. Zudem kann in den allermeisten Fällen eine FSME-Impfung bis nach der Geburt des Kindes warten.

Erlaubte Impfungen während der Schwangerschaft

Impfungen, die für Schwangere mit fraglichem Impfstatus nicht nur erlaubt, sondern geradezu empfohlen werden, sind Tetanus und Diphtherie. Zu diesen Impfungen während einer bereits vorliegenden Schwangerschaft liegen keine medizinischen Erkenntnisse über Komplikationen oder negative Auswirkungen auf das ungeborene Kind vor. Prinzipiell kann festgehalten werden, dass alle Impfungen, außer den genannten Lebendimpfungen, auch während der Schwangerschaft erlaubt sind. Dass ein gewisses Restrisiko stets vorhanden ist, liegt in der Natur der Sache.

Vorsicht während der Stillzeit

Auch die Zeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes birgt Risiken, vor allem, wenn das Neugeborene nach der Entbindung von der Mutter gestillt wird. Dadurch nimmt es in der Muttermilch enthaltene pharmakologische Wirkstoffe auf. Dies gilt natürlich auch für Wirkstoffe aus Impfungen. Allerdings ist das Risiko von Schädigungen während der Stillzeit bereits sehr viel geringer als während der Schwangerschaft selbst.

Hinweise auf der Packungsbeilage beachten

Um Patienten umfassend über die Risiken einer Impfung während der Schwangerschaft zu informieren, haben die Hersteller von Impfstoffen auf dem Beipackzettel einen Vermerk einfügen lassen, der darauf hinweist, dass Impfungen in der Schwangerschaft abzulehnen sind oder nur nach sorgfältiger Abwägung des Risikos durchgeführt werden sollten. Insbesondere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sollte auf alle Impfungen verzichtet werden. Auch auf das Risiko von Impfungen für stillende Mütter wird auf den Packungsbeilagen hingewiesen.

Impfungen nur im Notfall

Aufgrund des noch sehr sporadischen Wissens um mögliche Nebenwirkungen und eventuelle Schädigungen durch Impfungen während einer Schwangerschaft sollten schwangere Frauen sich wirklich nur im Notfall impfen lassen und diese im Vorfeld intensiv mit ihrem Arzt besprechen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Arzt - nicht ersetzen kann.

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