Während Selbstständige früher immer privat krankenversichert waren, haben sie heute die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist lediglich, dass der Versicherte vor seiner Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate am Stück oder insgesamt 24 Monate in fünf Jahren Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse war. Existenzgründer, die am Beginn ihrer Selbstständigkeit stehen, fragen sich zu Recht, für welche Art der Krankenversicherung sie sich entscheiden sollen. Welche Versicherung ist für Selbstständige nun günstiger, die private oder die gesetzliche?

Die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige

Noch viel weniger interessant ist die gesetzliche Krankenkasse jedoch für Selbstständige mit höherem Einkommen. Denn der Beitrag wird, anders als in der privaten Krankenversicherung, anhand des Einkommens ermittelt. Je höher der Verdienst, desto höher fällt auch der monatliche Beitrag aus. Bedenkt man zudem das sehr viel bessere Leistungsangebot, ist die private Krankenversicherung für Selbstständige in den meisten Fällen die beste Wahl. Einen ersten Überblick über Tarife und Angebote bietet ein PKV Rechner.

Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, müssen zunächst den Mindestbetrag von ca. 280 € pro Monat bezahlen. Besonders für Geringverdiener bedeutet dies eine hohe Belastung. Bedenkt man zudem, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlreiche Zuzahlungen sowie die Praxisgebühr fällig werden, ist die Frage berechtigt, ob sich die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige überhaupt lohnt. Der Basistarif der meisten privaten Krankenversicherungen ist auf jeden Fall günstiger, er beginnt je nach Alter bei unter 150 Euro im Monat. Allerdings deckt dieser auch nur das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ab.

Selbstständige Geringverdiener müssen der gesetzlichen Krankenkasse nachweisen, dass ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, damit der monatliche Beitrag gesenkt wird. Als Nachweis wird von den Krankenkassen der Steuerbescheid akzeptiert, der jedoch bei einer Existenzgründung frühestens nach ca. einem Jahr zu erwarten ist, je nachdem, wann mit der Tätigkeit begonnen wurde. Steuerbescheide trudeln normalerweise erst Mitte des Folgejahres ein. Daher zahlen auch Selbstständige Geringverdiener in der Praxis normalerweise zumindest am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn den Mindestbeitrag von 280 € im Monat.

Ausnahmen bestätigen die Regel - wann sich die private Krankenversicherung für Selbstständige nicht lohnt

Private Krankenversicherungen berechnen den monatlichen Beitrag anhand verschiedener Faktoren wie beispielsweise dem Eintrittsalter des Versicherten. Zudem verlangen die privaten Versicherungen Risikozuschläge für bestehende Vorerkrankungen, Raucher, Personen die eine Extremsportart ausüben usw. Je mehr dieser Risikofaktoren bei einem Versicherten zutreffen, desto teurer wird die Versicherung. Daher lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige nicht wenn chronische Erkrankungen, behandlungsintensive Vorerkrankungen, Behinderungen oder weitere Risikofaktoren vorliegen. Auch für eine Familie ist die gesetzliche Krankenkasse oft die bessere Wahl, weil die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.

 

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