Einen Rauchmelder sollte jeder in der Wohnung haben.

Was viele unterschätzen, ist die tückische Kombination zweier ungünstiger Faktoren:

Zum einen kann der Mensch im Schlaf Brandrauch nicht erkennen. Was uns im Wachzustand hervorragend gelingt, versagt im Schlaf vollkommen. Wenn wir wach sind, riechen wir auch noch Minuten später die minimale Menge Rauch, den ein einzelnes Streichholz beim Ausbrennen hinterlässt. Wach werden wir aber selbst von größeren Mengen leider nicht.

Bereits ein bis drei Atemzüge können tödlich sein. Der zweite Faktor ist die schnelle Wirkung des Brandrauches. Bereits ein oder wenige Atemzüge können uns in teife Bewusstlosigkeit versinken lassen, aus der es - wenn wir nicht sofort frische Luft oder besser noch, eine medizinische Versorgung bekommen - kein Erwachen mehr gibt.

Selbst wenn der Brandrauch nicht bei den ersten Atemzügen tödlich ist - die Chance wach zu werden, ist dann bereits vertan. Daher brauchen wir zwingend in unseren Schlafräumen diese Rauchmelder, die für uns darüber wachen, dass wir nicht den einen, letztlich tödlichen Atemzug zu uns nehmen. 

Was macht ein Rauchmelder

Rauchmelder, genauer Heimrauchmelder, im Fachjargon als Rauchwarnmelder bezeichnet, sind in der Regel kleine, batteriebetriebene Geräte, die per Optik, Laser oder -sehr selten- Ionisationstechnik Rauchpartikel in der Luft erkennen. Dies funktioniert recht zuverlässig und über einen langen Zeitraum.

Die meisten Rauchmelder prüfen dabei nicht kontinuierlich eine Detektorstrecke sondern alle etwa 30-120 Sekunden. Daher kann es zu geringen Verzögerungen bei der Auslösung kommen. Da diese aber bereits auf geringe Rauchmengen ansprechen, schaffen sie eine zuverlässige Alarmierung, bevor die Konzentration zu hoch wird - zumindest wenn gewisse bauliche Vorgaben eingehalten wurden.

Haben Sie Rauchwarnmelder in der Wohnung?

Weiterführende Links:

Die "Rauchmelder retten Leben"-Kampagne

Rauchmelder & Sicherheitstechnik im User-Test

Gesetzliche Rauchmelderpflicht?

In Deutschland gibt es - im Gegensatz zu einigen europäischen Nachbarn - keine einheitliche Rauchmelderpflicht. In einigen Bundesländern, darunter Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt (Stand 9/2011) gibt es eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. In NRW erwägt man derzeit diese Gesetzgebung einzuführen. Hier gibt es die Pflicht für staatlich geförderten Wohnraum sowie Prämien-Anreize von den Gebäudeversicherern.

Näheres zur Lage auch in Ihrem Bundesland finden Sie hier: 
 

 

Gesetzgebung

Alle Gesetzestexte zur Rauchmelderpflicht basieren auf der Anwendungsnorm DIN 14676:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Der Gesetzgebung kann man meiner Meinung nach entnehmen, dass dort wo eine Rauchmelderpflicht besteht, der Vermieter bzw. Eigentümer des Wohnraums dafür verantwortlich ist. (Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, hier ist der tatsächliche Besitzer, also ggf. der Mieter in der Pflicht)

Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rechte-und-pflichten.html

Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben - Der neue Film der "Rauchmelder retten Leben"-Kampagne.
Unter einer Decke - Rauchmelder retten Leben

Worauf sollte ich achten?

Einen Rauchmelder zu Kaufen ist nicht schwer. Im Baumarkt, im Supermarkt und im Internet finden sich unzähliche Angebote. Heute kann man auch davon ausgehen, dass eine solche Panne, wie sie im Herbst 2004 bei verschiedenen Discountern und Baumärkten passierte, ausgeschlossen ist. Damals waren wirklungslose Attrappen mit gefälschten VdS- und Stiftung-Warentest Logos aus China in Umlauf gebracht worden. Wer einen Rauchmelder aus dieser Zeit hat, tut gut daran, diesen unter diesem Aspekt genauer unter die Lupe zu nehmen.

Auch wenn heute diese Gefahr eher gering erscheint, sollte man gewisse Grundvorraussetzungen prüfen:

  1. Ist der Rauchmelder nach DIN EN 14604 geprüft?
  2. Trägt der Rauchmelder ein CE-Zeichen und das VdS-Zeichen mit dem "Q"?
  3. Werden Lithium-Batterien mitgeliefert?
  4. Können die Geräte vernetzt werden?

Im Idealfalle kauft man die Rauchmelder im Fachhandel mit einer angemessenen Beratung. Dies ist zwar etwas teurer, dafür geht man sicher, dass die Geräte ideal positioniert sind und ihren Zweck erfüllen. 

Anstelle der Lithiumbatterien lassen sich auch Alkaline-Batterien einsetzen, allerdings halten hier die typischen Rauchmelder nur max. 5 Jahre mit einer Batterieladung. Bei Lithiumbatterien beträgt die Standzeit rund 10 Jahre. 

Selbst der einzelne Rauchmelder im Schlafraum ist besser, als nichts. Andererseits, wenn man das Thema schon angeht, sollte man es "richtig" machen und die Wohnung komplett an allen nötigen Stellen ausstatten. Bei Zwei- oder Drei-Familienhäusern bieten sich auch wohnungsübergreifende Installationen an.  Diese zumeist auf Funk basierenden Rauchmelder sorgen dafür, dass alle installierten und vernetzten Rauchmelder alarmieren, wenn einer der Rauchmelder Rauch detektiert. Dies erhöht zwar die Chance auf Fehlalarme, schafft aber einen deutlichen und unschätzbaren Zeitvorsprung bei der Räumung eines brennenden Gebäudes. So kann man möglicherweise alle Personen bereits in Sicherheit bringen, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Damit es nicht bei Ihnen so aussieht
Feuerwehreinsatz bei Dachstuhlbrand

Feuerwehreinsatz bei Dachstuhlbrand (Bild: Peter Dreuw 2011 / IuK-Gruppe der Feuerwehr Mönchengladbach)

Schlusswort

Wir geben für alles Mögliche in unserer Zivilisation viel Geld aus. Luxusartikel wie Flachbildfernseher, Digitalreceiver, Kaffeevollautomaten etc. schmücken unsere Wohnungen.

Ein Rauchmelder kostet dagegen wenig. Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum wir uns in kleinlichen Debatten darüber aufreiben, ob denn der Mieter oder Vermieter für die Batterie im Rauchmelder verantwortlich ist. Hier hat jeder die moralische Pflicht, seinen Beitrag zu leisten.

Man darf nicht vergessen: Das Feuer in der eigenen Wohnung kann auch die Nachbarn töten. 

Über den Autor dieses Artikels: Peter Dreuw

profkm, am 26.09.2011
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Bildquelle:
© Robert Neff, Flickr (Plexiglas - Die 1.000 Gesichter eines faszinierenden Werkstoffs)

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