Wie stelle ich einen Antrag auf Adressenrecherche über das Einwohnermeldeamt?

Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf den Auszug aus dem Melderegister für die gesuchte Person. Der Briefkopf Ihres Antrages sollte Ihre Adresse enthalten. Geben Sie nach Möglichkeit alle bekannten Daten der gesuchten Person wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und die letzte bekannte Adresse der Person an. Ihr Gesuch richten Sie im Übrigen an das Einwohnermeldeamt in der Stadt, in der die gesuchte Person zuletzt gemeldet war. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird sich schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Beigefügt ist dem Schreiben eine Rechnung für die Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt je nach Stadt zwischen fünf und zehn Euro.

Neben dem schriftlichen Antrag ist es auch möglich, persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorzusprechen und die Adressenrecherche dort direkt zu beantragen.

 

Adressen über das Einwohnermeldeamt finden

Grundsätzlich hat jede Person in Deutschland die Möglichkeit, die Adresse einer anderen Person oder eines Unternehmens über das Einwohnermeldeamt zu erfragen. Dabei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal darf die Adressenanfrage nur gestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die Adressen Suche muss ausreichend begründet werden. Da die Recherche von Adressen über das Einwohnermeldeamt kostenpflichtig ist, wird sie vor allem in dringenden Fällen durchgeführt, beispielsweise um einen Schuldner aufzuspüren. Persönliche Gründe wie zum Beispiel die Klärung von Erbangelegenheiten werden ebenfalls akzeptiert. Die Herausgabe von Adressen durch das Einwohnermeldeamt stellt im Prinzip einen Interessenkonflikt mit dem Datenschutz dar. Deswegen verweigert das Einwohnermeldeamt die Bekanntgabe der Adresse, wenn der Grund nicht gewichtig ist. Allerdings muss auch gesagt werden, dass der Grund für die Adressenrecherche nicht belegt werden muss.

Nicht immer ist die Suche über das Einwohnermeldeamt erfolgreich

Voraussetzung für eine erfolgreiche Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist natürlich, dass die gesuchte Person überhaupt in Deutschland gemeldet ist. Grundsätzlich ist jeder Bürger dazu verpflichtet, seinen Wohnsitz in Deutschland anzumelden. Person, die ins Ausland gezogen sind oder der Meldepflicht nicht nachkommen, können natürlich auf diese Weise nicht gefunden werden. Sollte Ihre Anfrage ergebnislos sein, kann dies jedoch auch einen ganz anderen Grund haben. Denn der Datenschutz erlaubt es grundsätzlich jeder Person, dem Einwohnermeldeamt die Herausgabe der eigenen Adresse zu verbieten. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Hat die von Ihnen gesuchte Person der Herausgabe ihrer Adresse also widersprochen, ist es kaum möglich, die Adresse zu finden.

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