Ärztlicher Behandlungsfehler

Was tun bei einem aerztlichen BehandlungsfehlerManchmal kann es, durch unterschiedlichste Auslöser verursacht, dazu kommen, dass Ärzte die Behandlung am Patienten nicht so sorgfältig oder sachgerecht vornehmen, wie sie es sollten. Dies gilt sowohl in der ärztlichen Praxis, in Krankenhäusern, bei Hausbesuchen oder beim Transport im Notfall. Auch mangelnde therapeutische Aufklärung vor einem ärztlichen Eingriff kann einen Behandlungsfehler darstellen.

 

Die Ursachen von Behandlungsfehlern können sehr vielschichtig sein. Oftmals besteht die Gefahr, dass es sich lediglich um Verwechslungsmöglichkeiten handelte, bspw. bei Medikamenten. Oft jedoch liegt der Auslöser vielmehr in menschlichen Unzulänglichkeiten in Form von Kommunikationsfehlern zwischen den Behandelnden oder Unklarheit über diverse Verantwortlichkeiten. Auch Behandlungsfehler durch mangelnde Konzentration als Folge von Arbeitsbelastungen sind keine Seltenheit.

 

Im Nachhinein besteht für den Patienten zunächst die Möglichkeit, durch medizinische Leitlinien oder ein ärztliches Gutachten feststellen zu lassen, ob die Behandlung tatsächlich fehlerhaft war und was in diesem Fall die richtige Behandlung gewesen wäre. Wurde dem Patienten Schaden verursacht kann dies für den behandelnden Arzt straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bis zum Eintritt der Verjährung kann vom Patienten außerdem Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Kläger. Er muss nachweisen, dass ihm durch den Fehler ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Im Falle von mangelnder Sicherheitsaufklärung ist jedoch von einer Beweislastumkehr auszugehen. Generell ist geschädigten Patienten zu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf Medizinrecht oder Arzthaftungsrecht spezialisiert hat. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass der bestellte Gutachter unabhängig und objektiv ist, da Gerichte in der Praxis häufig den Ausführungen des Gutachters folgen.

Rechtsanwalt Dr. Kotz zum Thema: Behandlungsfehler
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