Autoren, Suite101 und die VG-Wort
Online-Autoren erwarten die jährliche Ausschüttung durch die VG Wort oft mit Spannung. Ende Oktober 2012 erlebten Suite101-Autoren eine herbe Enttäuschung.Meldung zur VG Wort - Haben es die Verantwortlichen richtig gemacht?
Es sollte für dieses Jahr erstmalig eine Ausschüttung auf der Grundlage von Zählpixeln im Quelltext der Artikel erfolgen. Diese Zählpixel wurden unter dem ehemaligen Team der Mitarbeiter von Suite101-Deutschland integriert. Sie sind im Quelltext zu finden. In Bezug auf die weiteren Schritte zur VG-Wort-Meldung mussten sich die Autoren auf dürftige Aussagen der Geschäftsführung in Vancouver/ Kanada verlassen. Und sie waren verlassen! Das Berliner Team wurde im Dezember 2011 aufgelöst – seit dem schippert der deutsche Kahn führungslos durch die Online-Welt. Zu den zu diesem Zeitpunkt schon sinkenden Einnahmen gesellte sich der ideelle Verlust. Sollte es dabei bleiben, dass den Suite101-Autoren nun auch die Ausschüttung der VG-Wort verloren geht, dürfte sich der finanzielle Verlust für manche Vielschreiber schmerzlich potenzieren. Geht der Kahn dann ganz unter? Wo liegt die Schmerzgrenze für die Autoren? Selbst wenn die Auszahlung mit einem Jahr Verspätung noch möglich sein sollte, was es zu klären gilt und zu wünschen ist, bleibt die herbe Enttäuschung, wieder einmal in einem Boot zu sitzen, dem ein verantwortungsvoller Kapitän fehlt. Die Crew bleibt an Bord und der Kapitän ist weg – wie lange noch?
Tantiemen über die VG Wort – wie funktioniert das?
Für Online-Autoren gibt es verschiedene Varianten, sich über die Verwertungsgesellschaft Wort Tantiemen zu sichern. Voraussetzung ist, dass sich der Autor dort anmeldet und mit der VG Wort einen so genannten Wahrnehmungsvertrag abschließt. Jeder Autor erhält eine eigene Karteinummer. Wenn dies erfolgt ist, kann er selbst seine Texte mit einer bestimmten Mindestlänge, die er im Internet veröffentlicht, bei der Verwertungsgesellschaft melden. Diese Variante entspricht der Sonderausschüttung für Texte im Internet. Zukünftig wird diese Form der Tantiemenauszahlung immer mehr in den Hintergrund treten, denn eine zweite Form der Vergütung für Online-Texte tritt auf den Plan. Dafür werden in den Quelltext der Artikel von der VG-Wort herausgegebene Zählpixel integriert. Sie machen es möglich, dass diese genau nachvollziehen kann, wie viele Nutzer die Artikel lesen. Erst ab einer bestimmten Leserzahl erhält der Urheber des Textes eine Vergütung von der VG-Wort. Der Betrag liegt dann weit über dem, den der Artikel in der Sonderausschüttung erreicht hätte. Welche der beiden Möglichkeiten für den einzelnen Autor finanziell die bessere Variante ist, hängt davon ab, wie häufig seine Artikel gelesen werden. Leider ist eine Kombination der beiden Varianten für Artikel des gleichen Portals nicht erlaubt. Sowie der Portalbetreiber die Zählpixel in den Quelltext einbaut, ist die Meldung zur Sonderausschüttung nicht mehr möglich. Dies betrifft somit auch alle Suite101-Autoren. Durch die integrierten Zählpixel in Ihre Texte ist der Weg zur Sonderausschüttung versperrt.
Verantwortung der Portale gegenüber den Autoren
Aus dem oben geschilderten Prozedere ergibt sich, dass die Portale für Online-Autoren eine wichtige Entscheidung treffen. Wer für Nischenthemen schreibt, erreicht die Mindestleserzahl für eine Tantiemenzahlung der VG Wort nur selten, das heißt die Verfasser der Texte gehen leer aus. Viele Suite101-Autoren bedauerten daher die Nachricht der früheren Redaktion, dass das Portal zukünftig Zählpixel in den Quelltext aufnehmen wird. Andere begrüßten den Schritt. Da nur die eine oder die andere Variante der Meldung erlaubt ist, konnte es nicht möglich sein, alle unter einen Hut zu bekommen. Allerdings hätten es viele Autoren vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, dass die Geschäftsführung in Kanada bei der Anmeldung für die VG Wort solche Fehler macht. Noch im ausklingenden letzten Jahr meldeten sie ihre entsprechende Karteinummer an die Suite101-Verantwortlichen. Der Einbau der Zählpixel war nur der erste Schritt. Ein zweiter hätte von Seiten des Portals folgen müssen. Leider sind die Suite101-Betreiber ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Es ist egal, wo die Gründe dafür liegen. Die Enttäuschung für die Autoren ist bitter und alle Betroffenen, die in diesem Jahr mit einem dreistelligem Betrag gerechnet haben, werden überlegen, ob Sie diesen Fehler von Seiten des Portals einfach hinnehmen. Suite101-Autoren sind nicht unbegrenzt belastbar. Auch oder gerade im gering bezahlten Online-Bereich müssen sich die Urheber Ihrer Artikel auf die Portalbetreiber verlassen können. Liefern Sie doch täglich die Inhalte, von denen diese leben. Recherchieren, Schreiben, Veröffentlichen – das ist die Aufgabe von Online-Autoren. Die der Portale liegt in der Bereitstellung einer reibungslosen Technik und Organisation im Hintergrund. Zum Glück bietet das Internet für Journalisten und Autoren viele Möglichkeiten. Sie können, dürfen (und wollen) aber müssen nicht auf Suite101 veröffentlichen.