Die VG-Wort erklärt - Das Urheberrecht schützt die Kreativen
Vom 3.bis 6.September 2013 ist in Berlin, kostenlos, der Urheberkongress. Dort wollen Urheber und Nutzer ein faires Gleichgewicht der Interessen erlangen.Tagesordnungspunkte beim Urheberkongress 2013
Kunstschaffende, Autoren und Journalisten arbeiten für ihr Publikum und für ihre Leser. Sie nutzen meist das Internet um ihre Werke vorzustellen. Bei diesem neuen Medium entsteht oft der Eindruck, dass diese unbedenklich kostenlos herunter geladen und privat oder geschäftlich unbesorgt genutzt werden kann. Gegen diese rigorose Art der Urheberrechtverletzung müssen, so die Verwertungsgesellschaften, die Urheber geschützt werden. Beim diesjährigen Urheberkongress wird darüber diskutiert, wie weit eine private Nutzung der Werke gehen kann, Welche Regeln künftig für Schulen, Bildungseinrichtungen und Universitäten gelten sollen und wie es um die Belange der Urheber und Künstler im Allgemeinen steht. Es sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, die für die Nutzer akzeptabel sind, den Urhebern aber auch keinen finanziellen Schaden bringen.
Als Referentinnen und Referenten konnte Experten aus Wissenschaft, Pädagogik und Politik gewonnen werden. Zum Beispiel: Die Europaabgeordnete Helga Trüpel, die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries, die Universitätsprofessoren Karl-Nikolaus Peifer, Karl Riesenhuber, Bernd Schorb und Gerald Spindler sowie Vertreter des Verbraucherverbandes und der Verwertungsgesellschaften.
Urheberrechte erkennen und achten
In den letzten Wochen und Monaten wurden vermehrt öffentliche Diskussionen um das Urheberrecht von Künstlern an ihren Werken geführt. Besonders für Werke, die im Internet vorgestellt werden, ist es scheinbar für Nutzer schwer verständlich, dass die so, quasi wie in einem Schaufenster verlockend angepriesene Ware, nicht kostenlos erhältlich sein kann.
Kunstschaffende haben oft keine oder nur ungenügende feste Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Werke und sind auf die Tantiemen, die ihnen ihre Arbeiten einbringen, angewiesen. Tantiemen haben keine kontinuierliche Höhe. Sie sind oft an Leserzahlen, Werbeeinnahmen und dem Bekanntheitsgrad des Künstlers angepasst. Aus diesen Gründen, kann es vorkommen, dass Künstler, die ehemals hohe Einkünfte hatten, plötzlich mittellos da stehen. Die VG-Wort hilft diese gravierenden Unterschiede auszugleichen.
Um auf sich aufmerksam zu machen, bildeten in der Vergangenheit Verbände und Einrichtungen sowie prominente Urheber, aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater, Film und Literatur, zahlreiche Initiativen, um auf Missstände beim Urheberrecht und/oder dessen Umsetzung, aufmerksam zu machen. Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT erläutert, dass das Urheberrecht die Basis der kreativen Gesellschaft und damit deren Recht sei.
Das Gesetz definiert, dass das Urheberrecht auch dazu dient, den Urhebern eine angemessene Vergütung zu sichern. Daran ändere sich nichts, auch wenn die Rechte der Nutzer ebenfalls im Urheberrechtsgesetz zu berücksichtigen sind. Staats begrüßt, dass durch die eigene Initiative der Kunst schaffenden vermehrt auf die kulturelle Vielfalt aufmerksam gemacht wird.
Urheber- und Verlagsrecht: Urheberrechtsgesetz,... Nur 17,9 EUR | Urheberrecht: und verwandte Schutzrechte Nur 34,9 EUR | Urheberrechtsgesetz UrhG Nur 7,9 EUR |
Wie werden Ansprüche von der VG-Wort geltend gemacht?
Vielfach werden zum Beispiel Kopierkosten durch Einnahmen gedeckt, die die Druckindustrie an die VG-Wort leistet und die jeder Kunde, beim Kauf eines Druckers, mit finanziert. Die Urheber müssen ihre Ansprüche bei der VG-Wort anmelden, damit sie ihre anteilmäßigen Tantiemen erhalten können. Diese richten sich in jedem Jahr nach den Einnahmen der VG-Wort und den eigenen Leistungen des Urhebers.
Kein Entwurf für das Dritte Gesetz in Sicht
Es sind die Autoren und Erben von verwaisten und vergriffenen Werken, die bisher vergebens auf einen Entwurf auf Bundesebene zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft warten. Zwar unterbreitete die VG-WORT eine Reihe von Vorschlägen, einer davon ist die Nutzung und Entlohnung dieser Werke durch Bibliotheken, aber zum Bedauern der Verwertungsgesellschaft VG-Wort liegt immer noch kein konkreter Vorschlag vor. Dabei ist eine grundsätzliche Regelung dringend erforderlich, besonders im Blick auf die digitalen Werke, so Dr. Robert Staats. Er betont, dass nur die Gewährung einer angemessenen Vergütung für die Urheber, die an die Autoren und Verlage von der VG-Wort gezahlt wird, auch in Zukunft kreative Inhalte gewähren könne.
In weiterführenden Artikeln wird erklärt wie die VG-Wort für Autoren und Journalisten arbeitet und wie sich die Verwertungsgesellschaft in einem Prozess gegen Google für Autoren einsetzt.
Die Kampangne: Wir sind die Urheber"
Auch der Deutsche Journalisten-Verband, DJV, begrüßte die Initiative zahlreicher Künstler und Autoren, für den Erhalt des Urheberrechts. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken stellt fest:"Ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums ist eine der unverzichtbaren Grundlagen der journalistischen Berufsausübung". Es sei begrüßenswert, wenn sich namhafte Künstler für das Urheberrecht einsetzten. Anlass ist die Kampagne "Wir sind die Urheber!", die von über 100 bekannten Künstlern gestartet wurde. Der DJV-Vorsitzende forderte dazu auf, den Kampagnenaufruf "Wir sind die Urheber "zu unterzeichnen.
DJV empört über Einschüchterung
Der Deutsche Journalisten-Verband hat mit Empörung hat auf die Veröffentlichung von Privatanschriften von Unterzeichnern der Kampangne "Wir sind die Urheber" reagiert.Unter dem Namen der Online-Aktivistengruppe Anonymous sollen Unbekannte die privaten Kontaktdaten zeitweise im Internet bekannt gemacht und damit gedroht haben, weitere Daten zu veröffentlichen, wenn der Appell für den Erhalt des Urheberrechts nicht eingestellt werde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, reagierte empört.Damit werde nicht nur die Privatsphäre der betroffenen Künstler verletzt, sondern auch auf unzulässige Weise der Versuch unternommen, die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts abzuwürgen.
Lob für umsichtiges Verhalten der Initiatoren
Der DJV-Vorsitzende lobte das umsichtige Verhalten der Initiatoren von www.wir-sind-die-urheber.de, die auf ihrer Homepage über die Netzattacke informieren. Dass innerhalb einer halben Woche rund 6.000 Unterschriften für den Erhalt des Urheberrechts zusammengekommen seien, sei der beste Beweis für den Stellenwert kreativer Arbeit. "Eine digitale Gesellschaft ohne einen wirksamen Schutz der Urheber wäre eine Horrorvision", sagte Konken. Bei allem bestehenden Reformbedarf müsse der Schutz geistigen Eigentums oberste Maxime bleiben.
Gema: "keine Einigung auf dem Verhandlungsweg" in Sachen YouTube
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema genannt, will für ihre Mitglieder, Kunstschaffende in Sachen Musik, eine Rechtssicherheit bezüglich YouTube schaffen. Es geht bei der ursprünglichen Klage um die Frage der Zulässigkeit von Remixes und Mashups ohne Zustimmung der Urheber und die notwendige Überwindung der strukturellen Unterlegenheit von Urhebern gegenüber Verwertern.
Um Klarheit zu verschaffen und eine maximale Transparenz bei den Verhandlungen zu erreichen, klagte die Gema, am Oberlandesgericht Hamburg. Am 20. April 2012 wurde, im Sinn der Verwerter entschieden, dass YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich ist. Am 21. 5. 2012 legte die Gema, "fristwahrend", Berufung in Sachen YouTube ein.
DJV bekräftigt Forderung nach wirksamem Schutz der Urheber
Der Deutsche Journalisten-Verband bekräftigte, vor dem Hintergrund aktueller Reformvorschläge von SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht, seine Forderung nach einem wirksamen Schutz der Urheber in der digitalen Gesellschaft. Der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken erklärte, dass im Mittelpunkt der politischen Debatte das Ziel stehen müsse, den Wert der kreativen Arbeit dauerhaft zu sichern. Es gehe bei der journalistischen Arbeit um die nach seiner Ansicht, wichtigere Frage, ob sich journalistische Arbeit in Text, Bild und Film in Zukunft noch lohnt und ob es noch eine wirtschaftliche Basis für qualitativ hochwertigen Journalismus gibt.
Google macht gegen Copyright-Verstöße mit
In der Diskussion um die Urheberrechte lenkt Google die Blicke auf sich. Das Internet-Unternehmen dokumentiert ab sofort öffentlich, wie viele Einträge wegen Online-Piraterie gelöscht werden. Aus dem Transperancy Report geht hervor, dass Google im vergangenen Jahr wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in 5,4 Millionen Fällen die Einträge löschte. Der Grund für die Aktion: Alleine im April 2012 sind 1,25 Millionen Anfragen zu diesem Thema, von rund 1.200 Antragstellern eingegangen.
Hintergrundwissen - Beteiligung von Verlagen an den VG-Wort Zahlungen plötzlich unzulässig
Am 24.Mai 2012 fällte das Landgericht München ein sensationelles Urteil, (Az.: 7 O 28640/11) zu Ungunsten der VG-Wort, bezüglich der Auszahlungen der VG-Wort an die Verlage.
Im Urteil wird die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen innerhalb der VG WORT, wie sie seit Jahren praktiziert und durch das geltende Recht ermöglicht wird, in Frage gestellt. Das Landgericht verneinte in einem Einzelfall die Frage, aber das Urteil ist erstinstanzlich und noch nicht von rechtskräftiger Entscheidung.
Die VG-Wort erklärt in ihrem Newsletter, im Juni 2012, dass derzeit offen ist, wann sie die Ausschüttungen für das Jahr 2012 vornehmen kann. Sie hält das Urteil für verfehlt, hat ihre Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) informiert und um eine aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten. In einem ergänzenden Artikel wird aufgezeigt, warum die VG-Wort 2012 vorläufig keine Tantiemen auszahlte.
News zur aktuellen Ausschüttung im August 2013
Im Jahr 2013 und voraussichtlich auch in den Folgejahren, ist, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die Zahlung der VG-Wort an ihre Autoren nur vorläufig. Eine Korrektur der Zahlungen wird, so die VG-Wort, erst dann vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens erfolgt ist.
2024 Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT
Dr. Robert Staats,Vorstand der VG WORT gibt bekannt:
Wer einen Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT für seine Werke, mit der Wahrnehmung von urheberrechtlichen Rechten und Ansprüchen, abgeschlossen hat, muss wissen, dass die Mitgliederversammlung der VG WORT am 1. Juni 2024 eine Änderungen des Wahrnehmungsvertrags beschlossen hat.
Die wesentlichen Änderungen:
- Der Wahrnehmungsumfang § 1 Abs. 1 Nr. 37 wurde um eine Rechteeinräumung erweitert.
Dadurch wird ermöglicht, das die VG WORT in die Lage versetzt wird, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. - Die Formulierung der Rechteeinräumung in § 1 Abs. 1 Nr. 36, ermöglicht eine Vergabe von Lizenzen an Unternehmen und Behörden. Der Wortlaut wurde der neuen Nr. 37 angepasst.
Damit die Änderungen Bestandteil des zwischen den Urhebern und der VG WORT bestehenden Vertragsverhältnisses werden können, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Urheber und gilt als erteilt, wenn die Urheber nicht binnen 6 Wochen seit Absendung der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich widersprechen (§ 6 Abs. 2 des Wahrnehmungsvertrags in der Fassung vom 10. Dezember 2021).
Da der Versand dieser Mitteilung an die Berechtigten aus organisatorischen Gründen nicht an alle Berechtigten am gleichen Tag erfolgen kann, gilt als Beginn der Wider-spruchsfrist für alle Berechtigten einheitlich der Tag der letzten Absendung, somit der 14. Oktober 2024.
Ein Widerspruch ist bis zum 29. November 2024 möglich
Per Post an die Adresse: VG WORT, Untere Weidenstraße 5, 81543 München
Per E-Mail an die Adresse [email protected]
Die vollständige Fassung des neuen Wahrnehmungsvertrags kann auf der Homepage www.vgwort.de unter "Dokumente" eingesehen werden.