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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Änderungen im Amazon-Parnter-Programm

janee
Beiträge: 232
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am 04.05.2011

Huhu zusammen, habt ihr das kapiert mit den Änderungen im Amazon-P-Programm? Es hört sich so an, als ob man nur noch mitmachen dürfte, wenn man ein Gewerbe angmeldet hat????

Simon
Admin
Beiträge: 2940
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am 04.05.2011

Hallo Janee,

kannst du mir/uns den Abschnitt dazu sagen? Ich konnte so etwas nicht rauslesen und seitens Pagewizz müsste alles angepasst sein und für die Autoren beim Alten bleiben. Haben wir etwas überlesen?

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
janee
Beiträge: 232
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am 04.05.2011

Hallo Simon, hab eben eine Email dazu bekommen, hier der Inhalt

Lieber Teilnehmer am Amazon.de-Partnerprogramm,

wir wenden uns heute an Sie, um Sie über Änderungen der Teilnahmebedingungen des EU-Partnerprogramms von Amazon ('Teilnahmebedingungen') zu informieren, die zum 11.05.2011 ('Stichtag des Inkrafttretens') in Kraft treten. Ab diesem Stichtag müssen Sie die neuen Teilnahmebedingungen einhalten, die Sie unter folgender Adresse einsehen können: https://partnernet.amazon.de/gp/associates/promo/mayoperatingagreementde. Eine Übersicht über die geänderten Passagen der Teilnahmebedingungen finden Sie unter folgendem Link: https://partnernet.amazon.de/gp/associates/promo/whatschangedmayde.

Sie haben das Recht, der Änderung der Teilnahmebedingungen innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum dieser E-Mail schriftlich zu widersprechen. Ein derartiger Widerspruch hat die Kündigung Ihrer Teilnahme am EU-Partnerprogramm von Amazon zum Stichtag des Inkrafttretens zur Folge. Wenn Sie Ihre Teilnahme kündigen möchten, kontaktieren Sie uns bitte bis zum 10.05.2011 über unser Kontaktformular. Bitte lesen Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen sorgfältig. Nehmen Sie am Stichtag des Inkrafttretens der geänderten Teilnahmebedingungen oder danach weiter am EU-Partnerprogramm von Amazon teil, so gelten die neuen Teilnahmebedingungen als von Ihnen akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Amazon.de Partnerprogramm Team

Im Namen von
Amazon EU S.à r.l.

janee
Beiträge: 232
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am 04.05.2011

beim 2. Link unter Anlage 1 betreffend die deutsche Amazon-Seite

Simon
Admin
Beiträge: 2940
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am 04.05.2011

Hi Janee,

so wie ich es verstehe, definiert Amazon dort nur neu, *wer* als gewerblich gilt und wer nicht. Also auch komplett nicht-gewerblicher Nutzer können weiterhin das Programm einsetzen. Da würde sich Amazon ja auch selbst keinen Gefallen tun, wenn sie keine privaten Nutzer zulassen würden :)

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
janee
Beiträge: 232
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am 04.05.2011

Hm, dieser Absatz hört sich schon so an, als ob das nun nicht mehr ginge: "Sie dürfen sich nur dann für das Programm zur Anzeigenwerbung für die deutsche Amazon-Website anmelden, wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen sind. Durch die Anmeldung zum Programm zur Anzeigenwerbung für die deutsche Amazon-Website sichern Sie zu, dass Sie ein gewerbliches Unternehmen sind."

Aber warten wir mal ab, den Gesetzeskauderwelsch versteht eh niemand so recht.

Hans
Admin
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am 04.05.2011

Hi Janee,

ja, das denke ich auch... Erinnert mich irgendwie an Google: Da ist abwarten meist auch das Beste :-)

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Simon
Admin
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am 04.05.2011

Hallo Ursula,

dieser Eintrag befindet sich für alle Artikel in unserem Impressum. Das ist mit Amazon bereits so abgesprochen und in Ordnung :)

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Latura
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am 04.05.2011

Soviel ich weiß, muss man nach deutschem Steuerrecht die Einnahmen aus Adsense und anderen Partnerprogrommen versteuern. Allerdings fallen bei Einnahmen bis zu 8000 Euro jährlich keine Gewerbesteuern an, und bis zu 17500 Euro jährlich muss man davon auch keine Umsatzsteuer abführen. Das entbindet einen trotzdem nicht von der Meldung dieser Einnahmen beim Finanzamt, indem man zuvor auch für diese Einnahmen ein Gewerbe angemeldet hat. Das sollte auch der Grund dafür sein, warum einige Partnerprogramme eine gewerbliche Steuernummer vor der Teilnahme einfordern.

Beste Grüße

Michael Demandt

Kickthai, das Kampfsportportal zu Muay thai und Kickboxen. Informationen zu Techniken und Fitness im Thaiboxen und Kickboxen.
Grace
WizzAngel
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am 04.05.2011

@Michael Demandt:  Wegen 20 Euro Amazon Einnahmen muss man eben kein Gewerbe anmelden. Wer das neben seinem Hauptberuf macht, der muss es einfach in der Steuererklärung mit angeben. Wegen solchen Kleinbeträgen macht sich das Finanzamt nicht die Arbeit, jemanden als Gewerbetreibenden zu führen. :-)

Latura
Beiträge: 72
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am 04.05.2011

 

Grace: 04. May 2011, 20:16

@Michael Demandt:  Wegen 20 Euro Amazon Einnahmen muss man eben kein Gewerbe anmelden. Wer das neben seinem Hauptberuf macht, der muss es einfach in der Steuererklärung mit angeben. Wegen solchen Kleinbeträgen macht sich das Finanzamt nicht die Arbeit, jemanden als Gewerbetreibenden zu führen. :-)

Wann sind Einnamen Bagatell-Beträge und wann nicht mehr?

Kickthai, das Kampfsportportal zu Muay thai und Kickboxen. Informationen zu Techniken und Fitness im Thaiboxen und Kickboxen.
Grace
WizzAngel
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am 04.05.2011

Das kommt darauf an, wie es mit den restlichen Einnahmen aussieht. Hat man einen Hauptberuf, dann gibt man das bei der jährlichen Steuererklärung mit an. Bei unter 400 Euro im Monat braucht es meines Wissens auch keine Gewerbeanmeldung. Bei Freiberuflern oder Selbständigen gibt man die paar Euro von Amazon ganz normal bei seinem Einkommen mit an. Angeben muss man es auf jeden Fall, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand konstant mehr als 400 Euro im Monat mit Amazon o.ä. Programmen verdient.

 

Am besten, man ruft einfach beim Finanzamt an, erklärt denen worum es geht und wie hoch die Einnahmen in etwa sind. Die sind ganz freundlich und wirklich nur scharf auf die großen Steuerhinterzieher. Wegen ein paar Euro macht ihnen das mehr Arbeit, als es einbringt. :-)

janee
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am 05.05.2011

Das mit Steuern und Finanzamt is garnich das Problem, natürlich muss man alle Einnahmen angeben. Problem is: als Freiberufler hat man nicht automatisch ein Gewerbe angemeldet. Für Autoren und Texter bringt das nix und man muss auch nich. Wenn Amazon und andere Affiliate-Programme das jetz aber fordern, is das recht blöd. Dafür melden doch nicht alle Schreiberlinge ein Gewerbe an.

Grace
WizzAngel
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am 05.05.2011

Der Gewerbeschein würde mich mehr kosten, als ich bei Amazon überhaupt einnehme. Und bis man da mal Gewinn erzielt, da hab ich ja schon mehr Kosten. ;-)  In unserem Rosenheimer Finanzamt wird man höchstens ausgelacht, wenn man wegen 4 Euro im Monat ein Gewerbe anmelden möchte.

Simon
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am 05.05.2011

Verlangt Amazon eine Kopie des Gewerbescheins oder eine Steuernummer?

Ansonsten würde ich mich einfach anmelden - aber ganz unter uns :-P Wenn es dann mit Einnahmen klappt, kann man ja jederzeit ein Gewerbe dazu anmelden.

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Grace
WizzAngel
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am 05.05.2011

Die wollen mir aber für diese Pippi-Beträge keine Extra Steuernummer geben! Und wenn man die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt, bekommt man eh keine Umsatzsteuer ID.  Ich gebe immer die normal Steuer ID an, die jeder von uns hat.

janee
Beiträge: 232
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am 05.05.2011

aha, gut dass puzzlemaker einiges darüber weiß. Jetz is nur die Frage, ob das nur für Neuanmeldungen bei Amazon gilt oder auch für uns. Amazon kann einen ja rausschmeißen, wenn man kein Gewerbe hat. Ob das FA Theater macht, wenn man die Einnahmen angibt und kein Gewerbe hat? So wirds doch auch versteuert. Ich glaub das Problem is nich das FA, sondern das Amazon anscheinend keine Rechte hat mit anderen als gewerblichen Partnern zusammenzuarbeiten.

Grace
WizzAngel
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am 05.05.2011

 

puzzlemaker: 05. May 2011, 18:22

Es geht auch eher um das Finanzamt, dass gerne nach entsprechenden Einnahmen Ausschau hält. Zumal man ja auch eine Impresumspflicht besitzt und eine Steuernummer angeben muss, um z.B. die vollen VG-Wort- Tantiemenen zu kassieren. Im schlechtesten Fall drohen Finanzamt, Abmahnung etc. Hier ist es dann nicht mehr ausschlaggebend, ob man Gewinn gemacht hat oder nicht....

 

Ich hab vorhin noch was vergessen: Was genau weißt du über die Impressumspflicht bei der VG-Wort?  Die geben da leider keine konkreten Auskünfte, das einzige, was ich gefunden habe ist: Es muss ein Urhebernachweis oder Hinweis unter dem Artikel stehen.

Die verlangen doch wohl nicht ernsthaft, dass man seine komplette Adresse ins Internet schreibt? Andere Leute schreiben ja auch unter Pseudonym und melden eben dieses Pseudonym bei der VG-Wort. Über ein Impressum und wie das auszusehen hat, erfährt man bei denen nichts.

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 06.05.2011

Hallo Grace, 

wie puzzlemaker schreibt, findest Du die entsprechenden Hinweise im Artikel. In Deinen Einstellungen kannst Du diese Daten eintragen. Diese erscheinen dann unter jedem Deiner Artikel.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Carola
Beiträge: 46
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am 09.05.2011

zusammengefasst mach ich mir als Freiberufler also erst mal nicht allzu viele Gedanken.

 

Sollten (abwegig) die Einnahmen über Amazon zu hoch werden, würde ich auch noch aus der KSK fliegen und daran habe ich nun gar kein Interesse

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