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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Fotos von Gräbern in Artikeln

KreativeSchreibfee
Beiträge: 399
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am 12.05.2011

 

Hallo liebe Pagewizzer,

ich war heute mal wieder auf dem Friedhof, um das Grab meiner Eltern zu besuchen. Dabei fielen mir viele Grabstätten und Familiengräber auf - da ich einen anderen Weg als sonst genommen hatte. Ich kam nicht umhin, Fotos davon zu machen. Ich war so fasziniert von den oftmals beeindruckenden Statuen und den wundervollen Inschriften, dass ich nicht anders konnte, als auf den Auslöser der Kamera zu drücken.   

Nun diesbezüglich aber meine Fragen:

  1. Ist es generell verboten, auf Friedhöfen Fotoaufnahmen von fremden Grabstätten zu machen?
  2. Darf ich in einem Artikel Fotos von Gräbern veröffentlichen, auf denen die Namen, Daten des Geburts- und Todesjahres vermerkt sind?

Da ich mir nicht sicher bin und mir diesbezüglich natürlich keinen Ärger einhandeln möchte, frage ich euch!

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße Kerstin  

Simon
Admin
Beiträge: 2940
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am 13.05.2011

Eigene Fotos zu machen ist sicher erlaubt. Sie zu veröffentlichen, hmm, weiß ich auch nicht. Hier gibt es eine Forendiskussion zum Thema:

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=37674&sid=ffc1331e07383e151931aa827249bd3e

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
profkm
WizzAngel
Beiträge: 1338
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am 13.05.2011

Wahrscheinlich führt dich ein Blick in die gültige Friedhofsordnung weiter. Hier, in Mönchengladbach, ist gewerbsmäßiges Fotografieren nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung erlaubt. Wie gesagt, das reine Fotografieren, nicht gar die Veröffentlichung. Google doch mal nach "Friedhofsordnung <STADT/ORT>" Wenn man schon nicht knipsen darf, hat sich das eh erledigt. Alternativ könntest du doch auch bei einer Friedhofsgärtnerei / Steinmetz mal vorsprechen, die haben oft Mustergrabstätten...

Ich würde auch mal davon ausgehen, dass eine Publikation hier auf Pagewizz bereits an der gewerblichen Tätigkeit messen lassen müsste.

 

LG
Peter

 

KreativeSchreibfee
Beiträge: 399
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am 14.05.2011

Vielen Dank, Simon und Peter, für eure Antworten. Ich wusste doch, dass es einen HAKEN gibt und werde mich daher mal intensiver mit dem Thema befassen.

Liebe Grüße Kerstin

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 14.05.2011

Hallo Kerstin,

ich denke sobald Namen, Geburtsdatum und andere persönliche Daten ins Spiel kommen, sollte man sehr vorsichtig sein, denn damit dringt man ja in die Privatsphäre einer anderen Person ein. Wenn man nun aber nur ein Kreuz oder eine Rose fotografiert, dürfte das anders sein. Genau so, wie wenn eine Person schon längere Zeit verstorben ist. 

Aber dies sind alles nur Vermutungen... Die genaue Rechtslage müsst man in Erfahrung bringen.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
profkm
WizzAngel
Beiträge: 1338
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am 14.05.2011
Hans: 14. May 2011, 12:08
 Wenn man nun aber nur ein Kreuz oder eine Rose fotografiert, dürfte das anders sein.

Hallo, Hans,

eine gewagte These. In Deutschland gibt es keine generelle Motivfreiheit. Pauschal für den Laien kann man glaub ich sagen, dass man frei alles Ablichten darf, was man von einem öffentlichen Punkt ohne Hilfsmittel sehen kann - war ja in der Streetviewdebatte oft zu hören - Ein Friedhof ist aber kein öffentlicher Platz, sondern wird durch Besitz, Einfriedung und Friedhofsordnung beschränkt. Aber wie gesagt, nur meine Meinung

LG
peter

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 14.05.2011

Hallo Peter,

ja, da kannst Du Recht haben. Ich weiß z.B. auch nicht, ob man über den Gartenzaun hinweg des Nachbarn Türklinke fotografieren darf bzw. das Foto veröffentlichen kann, ohne gleich den Anwalt hinterher geschickt zu bekommen.

Ich habe das Gefühl, dass die Gesetzeslage dazu recht schwammig formuliert ist und keiner so recht weiß, was nun erlaubt ist und was nicht.

LG Hans

 

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
KreativeSchreibfee
Beiträge: 399
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am 14.05.2011

Also ich habe mir nun einmal die Friedhofssatzung vorgenommen. Darin steht unter § 5 Verhalten auf dem Friedhof: Abschnitt 3 - auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet (d) "Ohne Auftrag der Angehörigen oder ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung gewerbemäßig zu fotografieren".

Gut - also habe ich jetzt praktisch ganz privat aber nicht gewerbemäßig Fotos gemacht. Gegen private Fotos ist scheinbar nichts einzuwenden. Wenn ich diese Fotos allerdings für einen Artikel nutzen möchte, wäre das dann sozusagen gewerblich und somit genehmigungspflichtig. Richtig?

Wäre wirklich schade, da ich persönlich der Meinung bin, dass jene Grabkunst längst vergangener Jahre ganz einfach mal wertgeschätzt und daher auch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollte. 

LG Kerstin

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 15.05.2011

Hallo Kerstin,

Ja, denn Du verdienst ja mit den Artikeln auch Geld. Auch die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich muss dabei beachtet werden.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
textpressi
Beiträge: 126
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am 15.05.2011

Können solche Bilder vielleicht doch für Artikel benutzt werden, wenn vermieden wird, dass die Bilder eindeutig einem Grab zugeordnet werden können? Wenn zum Beispiel Namen nicht lesbar sind? Und wenn Pflanzen aus der Nähe fotografiert werden und somit die Anordnung der Bepflanzung auch nicht als Wiedererkennungsmerkmal herangezogen werden kann?

Ergo: Wenn dir niemand nachweisen kann, dass das Bild von einem bestimmten Grab auf einem eindeutig zuzuordnenden Friedhof stammt - dann kann dir auch niemand unterstellen, dass du gegen diese Regel verstoßen hast.

Das ist wohl auch immer noch der Fall, wenn auch Inschriften nur fragmentarisch zu sehen sind. Nur das Sterbedatum. Oder nur der Nachname. Ein anderes Mal dann nur der Vorname... Oder durch nachträgliche Verfremdung per Bildbearbeitung.

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 16.05.2011

Ich denke Peer's Vorschlag ist ne gute Idee... Auch auf Pixabay gibt es "Grabsteinbilder" bzw. Detailausschnitte, wie diese Rosen hier.

LG Hans

 

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
KreativeSchreibfee
Beiträge: 399
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am 16.05.2011

Peer und Hans, ich danke euch!

Ja, ich hatte auch schon überlegt, die "verräterischen" Details zu retuschieren. Es gibt so viele Fotos von Grabstätten und Gräbern im Internet. Auf einigen sind sogar die Namen der Verstorbenen deutlich zu lesen.

Wäre es zum Beispiel "erlaubt" - ein Foto von der Grabstätte eines Grafen oder einer Fürstin zu veröffentlichen, sofern ich einen interessanten Artikel über das Leben dieser Personen verfassen würde?

Im Prinzip geht es mir vor allem darum, die wirklich wunderbare Grabkunst / Bildhauerkunst zu präsentieren - denn schließlich sind es ja auch KUNSTWERKE.

Vielleicht fällt mir ja etwas ein : )

LG Kerstin

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